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Gleichwertigkeitsbescheinigung

Gemäss Beschluss der Schweizerischen Universitätskonferenz vom 1. Februar 2006 können Inhaberinnen und Inhaber eines Lizentiats bzw. Diploms der Universität Basel sich eine Gleichwertigkeitsbescheinigung für ihren akademischen Grad erstellen lassen, den sie an der Universität Basel erworben haben.

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