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Datenschutzbeauftragte der Universität

Datenschutzbeauftragte_der_Universität
© New Media Center, Universität Basel

Die Universität Basel legt grossen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten und die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
Personenbezogene Daten kommen an der Universität Basel in nahezu allen Bereichen vor. Datenschutz betrifft daher alle – sei es als Person, über welche Daten gesammelt und bearbeitet werden, sei es als Mitarbeitende, Studierende oder Forschende, die Daten sammeln und bearbeiten.

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30.01.2024
EU bestätigt: Schweiz bleibt Drittstaat mit angemessenem Datenschutzniveau


Die Europäische Kommission hat in ihrem Bericht vom 15.1.24 bekannt gegeben, dass die Schweiz weiterhin als Drittstaat mit einem angemessenen Schutzniveau für Personendaten gilt. Dies bedeutet, dass der Transfer von Personendaten aus einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat in die Schweiz keine zusätzlichen Garantien erfordert. Der Beschluss der EU-Kommission ist auch für die Universität Basel wichtig, z.B. bei Forschung mit Bezug zu einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat.
Die Voraussetzung für den Angemessenheitsbeschluss der EU war die Anpassung von Bundesrecht (u.a. DSG) an die europäischen und internationalen Datenschutz-Reformen der letzten Jahre. Diese Anpassungen müssen auch die Kantone mit ihren individuellen Datenschutzgesetzen vornehmen. Das revidierte Informations- und Datenschutzgesetz des Kantons-Basel Stadt (IDG BS), das vorrangig für die Universität Basel gilt, entspricht diesen Anforderungen und tritt demnächst in Kraft.

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