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Universität Basel

Krieg in der Ukraine

Ukrainische Fahne
Studierende und Forschende aus der Ukraine sind auf unsere Unterstützung angewiesen.

Die Universität Basel möchte geflüchteten Studierenden und Forschenden aus der Ukraine die Möglichkeit bieten, in Basel zu leben und akademisch tätig zu sein. Auf dieser Webseite bieten wir einen Überblick auf die Angebote.

FAQs zum Gaststudium

  • Was sind die Voraussetzungen für ein Gaststudium an der Universität Basel für aus der Ukraine geflüchtete Personen?

    Für ein Gaststudium von aus der Ukraine geflüchteten Personen werden folgende Nachweise verlangt:
     

    1. Nachweis über die Immatrikulation in einem fachverwandten Studium auf der entsprechenden Stufe an einer anerkannten ukrainischen Universität (z. B. Nachweis über Immatrikulation im Bachelorstudium Biologie für ein Gaststudium auf der Stufe Bachelor in Biologie)

      Bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen (Bachelorstudien «Medizin» und «Sport, Bewegung und Gesundheit», Masterstudien «Human- und Zahnmedizin» sowie «Pflegewissenschaft») ist kein Gaststudium möglich.
       

    2. Nachweis über den Schutzstatus S
       

    3. Für ein Gastdoktorat zusätzlich: Betreuungszusage einer Erstbetreuerin/eines Erstbetreuers.

  • Muss ich alle Dokumente für eine Anmeldung zum Gaststudium übersetzen lassen?

    Bei Dokumenten, die in Ukrainisch sind, sollte eine Übersetzung in Deutsch oder Englisch beigefügt werden. Hierbei muss es sich nicht um eine offizielle Übersetzung handeln. Sie können diese gegebenenfalls auch selbst vornehmen. Die Übersetzung wird dann universitätsintern überprüft.

  • Wie bewerbe ich mich für ein Gaststudium an der Universität Basel?

    • Für ein Gaststudium an der Universität Basel melde ich mich über www.unibas.ch/anmeldung online für die jeweilige Studienstufe an.
       

    • Für ein Gaststudium auf der Stufe Bachelor finden sich die Informationen zur Bewerbung und der Zugangslink unter www.unibas.ch/anmeldung (siehe dort Punkt 8)
       

    • Für ein Gaststudium auf der Stufe Master finden sich Informationen zur Bewerbung und der Zugangslink unter www.unibas.ch/anmeldung (siehe dort Punkt 9)
       

    • Für ein Gastdoktorat finden sich Informationen zur Bewerbung und der Zugangslink unter www.unibas.ch/anmeldung (siehe dort Punkt 10)

  • Ich habe in der Ukraine Medizin studiert (Human- oder Zahnmedizin). Kann ich mein Studium an der Universität Basel fortsetzen?

    Nein. Die Studiengänge Human- oder Zahnmedizin sind zulassungsbeschränkt.

    Hier sind derzeit nicht nur alle Fristen für eine Bewerbung zum Herbstsemester 2022 bereits abgelaufen, der Zugang ist ausserdem nur im Rahmen eines ordentlichen Zulassungsverfahrens möglich.
     

    • Für Ausländerinnen und Ausländer gelten hier die Zulassungsrichtlinien und insbesondere die besonderen Bestimmungen für den Zugang ausländischer Studienanwärterinnen und –anwärter zum Studium der Human- und Zahnmedizin. Ukrainische Studierende erfüllen diese Voraussetzungen in der Regel nicht, auch wenn sie über den Schutzstatus S verfügen.
       

    • Allenfalls ist ein Gaststudium in einer anderen Studienrichtung (zum Beispiel Biologie oder Chemie) möglich, sofern der Schutzstatus S vorliegt. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall zur Abklärung der Möglichkeiten an das Studiensekretariat.
       

    • Auch sind alle zulassungsbeschränkten Studiengänge (Bachelorstudien «Medizin» und «Sport, Bewegung und Gesundheit», Masterstudien «Human- und Zahnmedizin» sowie «Pflegewissenschaft») von einem Gaststudium ausgeschlossen.
       

    Allenfalls wäre ein Gaststudium in einer anderen Studienrichtung (zum Beispiel Biologie oder Chemie) möglich. Bitte wenden Sie sich zu einer diesbezüglichen Abklärung an das Studiensekretariat.

  • Welche finanzielle Unterstützung stellt die Universität für Gaststudierende aus der Ukraine zur Verfügung?

    Bitte wenden Sie sich an die Sozialberatung der Universität Basel (sozialberatung@unibas.ch). Die Universität geht davon aus, dass der Lebensunterhalt von den Sozialhilfebehörden übernommen wird (Schutzstatus S). Darüber hinaus kann die Universität Studiengebühren erlassen und für  Lehrmittel oder Fahrtkosten finanzielle Hilfen gewähren.

Kontakt

Haben Sie ein Anliegen oder möchten Sie geflüchteten Studierenden oder Forschenden helfen, dann können Sie sich über die E-Mail-Adresse ukraine@unibas.ch bei uns melden.

Wenn Sie eine Unterkunft anbieten möchten: Bitte bei der GGG Benevol online melden https://ggg-benevol.ch/ (Unterkunft Ukraine).

Bitte weitere inhaltliche Ergänzungen für diese Website an ukraine@unibas.ch melden.

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