Vergütung & Versicherung
Die Universität Basel bietet eine faire und transparente Vergütung, und ihre Mitarbeitenden sind umfassend sozialversichert.
Vergütung im Überblick
«We Pay Fair»-Auszeichnung
Die Universität Basel wurde vom Competence Centre for Diversity & Inclusion der Universität St. Gallen mit dem Gütesiegel «We Pay Fair» ausgezeichnet. Eine Lohnanalyse zeigte: Die Universität erfüllt den Verfassungsgrundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» – dank eines fairen, diskriminierungsfreien Lohnsystems.
Das Siegel bestätigt die Einhaltung der Lohngleichheit gemäss dem Bundesinstrument Logib.
Lohnsystem
Das Lohnsystem der Universität Basel folgt einer klaren Systematik. Human Resources reiht neue Mitarbeitende bei Stellenantritt anhand der Stellenbeschreibung in Lohnklasse ein, die Lohnstufe wird anhand der für die Stelle relevanten Erfahrung festgelegt.
Die Universität verwendet 26 Lohnklassen. Jede Lohnklasse umfasst Anlauf-, Jahres- und Zweijahresstufen. Somit bewertet die Lohnklasse die Stelle und die Stufe berücksichtigt berufliche und relevante ausserberufliche Erfahrung.
Stufenanstiege erfolgen in der Regel jährlich per 1. Januar; bei späterem Stellenantritt kann sich der Anstieg verschieben. In Ausnahmefällen kann der Universitätsrat Stufenanstiege aussetzen.
Pensionskasse
Die unbefristet angestellten Mitarbeitenden sind der Pensionskasse Basel-Stadt, die befristet angestellten Mitarbeitenden sind der Basellandschaftlichen Pensionskasse zugewiesen.
Unfall & Krankheit
Krankentaggeldversicherung
Alle Mitarbeitenden beteiligen sich zu einem Drittel an der Krankentaggeldversicherung (AXA). Ein Übertritt in die Einzelversicherung ist innerhalb von 90 Tagen nach Austritt ohne Gesundheitsprüfung möglich.
Unfallversicherung
Ab einem Pensum von mindestens 8 Wochenstunden sind Mitarbeitende gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert.
Bei einem Wochenpensum von weniger als 8 Stunden sind Mitarbeitende nur gegen Berufsunfälle versichert. Sie müssen sich selbstständig gegen Nichtberufsunfälle versichern. In diesem Fall gelten Unfälle auf dem Arbeitsweg – abweichend vom Normalfall – als Berufsunfälle.
Bei Spitalaufenthalten infolge eines Unfalls besteht Privatversicherung (1. Klasse). Die Universität trägt die Prämien für Betriebs- und Zusatzversicherung; Mitarbeitende zahlen ein Drittel der Nichtbetriebsunfallversicherung.
Gehaltsfortzahlung
Nach Ablauf der Probezeit erfolgt bei Krankheit und Unfall die volle Gehaltsfortzahlung während der Dauer des Arbeitsverhältnisses, längstens während 730 Tagen.
Die Anstellungsbedingungen werden durch folgende Ordnungen und Reglemente geregelt:
