Vergütung & Versicherung
Eine Anstellung an der Universität Basel erfolgt mittels eines öffentlich-rechtlichen Vertrages.
Vergütung im Überblick
«We Pay Fair»-Auszeichnung
Die Universität Basel hat vom Competence Centre for Diversity & Inclusion der Universität St.Gallen nach einer umfassenden Lohnanalyse das Gütesiegel «We Pay Fair» erhalten. Die Löhne der Universität Basel entsprechen dem in der Bundesverfassung verankerten Grundsatz «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit». Diese Tatsache ist massgeblich auf das diskriminierungsfreie und faire Lohnsystem der Universität Basel zurückzuführen.
Das "We Pay Fair"-Siegel der Universität St. Gallen zeichnet Unternehmen aus, die gemäss dem Lohngleichheitsinstrument des Bundes (Logib) Lohngleichheit einhalten.
Entlöhnung
Das Lohnsystem der Universität Basel basiert auf einer analytisch aufgebauten Lohnsystematik und ist am Einreihungsmodell des Kantons Basel-Stadt angelehnt. Die Einstufung in eine Lohnklasse und eine Lohnstufe erfolgt beim Stellenantritt. Die Einstufung erfolgt durch Human Resources.
Lohnklassen
Die Lohnklasse bewertet die Stelle und die Festlegung der Lohnklasse erfolgt auf Grundlage der Stellenbeschreibung. Für die Einreihung der Stellen stehen in der Lohntabelle 28 Lohnklassen zur Verfügung, wobei für die Universität Basel die Lohnklasse 24 die höchste ist.
Lohnstufen
Während die Lohnklasse eine Stelle bewertet, widerspiegelt die Lohnstufe die Erfahrungsjahre einer*s Mitarbeitenden.
Hierzu zählen nebst der bisherigen Berufserfahrung die berufsförderliche allgemeine Lebenserfahrung, insbesondere in der Familien- und der Freiwilligenarbeit. Solche ausserberufliche Erfahrungen werden ebenfalls angemessen angerechnet. (Gehaltsordnung, § 8) Jede Lohnklasse hat drei Anlauf-, 18 Jahres- und sechs Zweijahresstufen (vgl. Lohntabelle).
Der Stufenanstieg erfolgt nach dem jeweiligen Universitätsbeschluss in der Regel per 1. Januar. Für Projektanstellungen, Assistierende und Lernende erfolgt der Stufensprung ab Eintrittsdatum. Der Universitätsrat kann in begründeten Fällen – insbesondere unter Berücksichtigung des gesamtwirtschaftlichen Umfelds und der finanziellen Situation der Universität Basel – die generelle Durchführung des Stufenanstiegs aussetzen.
Für neueintretende Mitarbeitende, die ihre Tätigkeit nach dem 1. Juli bei der Universität Basel aufnehmen, erfolgt der Stufensprung erst im Januar des übernächsten Jahres.
Pensionskasse
Die unbefristet angestellten Mitarbeitenden sind der Pensionskasse Basel-Stadt, die befristet angestellten Mitarbeitenden sind der Basellandschaftlichen Pensionskasse zugewiesen.
Unfall & Krankheit
Krankentaggeldversicherung
Alle Mitarbeitenden beteiligen sich zu einem Drittel an der Krankentaggeldversicherung. Die Krankentaggeldversicherung der Universität Basel ist die AXA. Bei Austritt besteht die Möglichkeit innerhalb von 90 Tagen ohne Gesundheitsprüfung in die Einzelversicherung überzutreten.
Unfallversicherung
Bei einem Wochenpensum von acht und mehr Stunden sind Mitarbeitende gegen die Folgen von Betriebs- und Nichtbetriebsunfällen versichert. Bei einem Wochenpensum unter acht Stunden sind Mitarbeitende nur gegen Betriebsunfälle versichert und müssen sich selber gegen Nichtbetriebsunfälle versichern. Unfälle auf dem Arbeitsweg gelten als Betriebsunfälle. Bei Spitalaufenthalt infolge eines Unfalls sind alle Mitarbeitenden privat versichert (1. Klasse). Die Prämie der Betriebsunfallversicherung sowie die Prämien für die Unfall-Zusatzversicherung gehen voll zulasten der Universität Basel. Die Nichtbetriebsunfallversicherung tragen die Mitarbeitenden zu einem Drittel.
Gehaltsfortzahlung
Nach Ablauf der Probezeit erfolgt bei Krankheit und Unfall die volle Gehaltsfortzahlung während der Dauer des Arbeitsverhältnisses, längstens während 730 Tagen.
Familien- und Unterhaltszahlungen
Familienzulage
Die Familienausgleichskasse entscheidet, ob Mitarbeitende Anspruch auf Familienzulage haben. Die Auszahlung der Familienzulagen erfolgt durch die Universität Basel.
Mitarbeitende, die gemäss den Bestimmungen des Familienzulagengesetzes lediglich zweitanspruchsberechtigt sind, erhalten eine allfällige Differenzzulage. Es wird höchstens die Differenz bis zu dem Betrag, der im Falle eines Erstanspruches ausbezahlt würde, vergütet.
Familienzulage im Kanton Basel-Stadt (Stand 2024):
- bis Alter 16 (nicht in Ausbildung):
CHF 275.- pro Monat pro Kind - bei Alter 16 bis 25 (in Ausbildung, mit Verdienst bis max. CHF 2'450.- pro Monat):
CHF 325.- pro Monat pro Kind
Unterhaltszulage
Anspruch auf eine Unterhaltszulage haben nur Mitarbeitende, welchen gemäss Entscheid einer schweizerischen Familienausgleichskasse (FAK) eine Familienzulage zusteht. Erfolgt die Auszahlung der Familienzulagen durch die Universität Basel, wird die Unterhaltszulage ebenfalls ausgerichtet. Besteht der Anspruch auf Familienzulagen bei einer anderen Familienausgleichskasse bzw. einem anderen Arbeitgeber, kann die Unterhaltszulage an der Universität Basel beantragt werden.
Bei einem Arbeitsverhältnis von 50% und mehr werden die vollen Ansätze der Unterhaltszulagen ausbezahlt. Bei einem Arbeitsverhältnis unter 50% reduziert sich die Unterhaltszulage anteilmässig.
Unterhaltszulage (Stand 2024):
- bei einer Familienzulage: CHF 434.40 pro Monat
- bei zwei Familienzulagen: CHF 531.40 pro Monat
- bei drei Familienzulagen: CHF 568.75 pro Monat
- bei vier und mehr Familienzulagen: CHF 598.30 pro Monat
Die Anstellungsbedingungen werden durch folgende Ordnungen und Reglemente geregelt: