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Ethikkommission der Universität Basel
Zweck
Die Universitäre Ethikkommission (UEK) ist eine ständige Kommission der Regenz mit dem Auftrag, die Prinzipien der Forschungsethik an der Universität Basel optimal zu gewährleisten.
Die UEK ist weisungsunabhängig. Sie beachtet die externen und internen Regelungen sowie die Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis des jeweiligen Fachgebiets.
Aufgaben und Geltungsbereich
Die UEK berät auf Antrag das Rektorat in Bezug auf ethische Sachverhalte und vertritt die Universität in Bezug auf ethische Fragen gegenüber der Öffentlichkeit. Darüber hinaus beurteilt die UEK auf Anfragen der Forschenden die ethische Vertretbarkeit von Forschungsvorhaben an der Universität Basel.
Die UEK berät auf Anfragen der Forschenden die ethische Vertretbarkeit von Forschungsvorhaben, die nicht in den Geltungsbereich des Humanforschungsgesetzes (HFG) fallen, wie beispielsweise:
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Umfragen, Interviews, Fokusgruppen mit minderjährigen, vulnerablen oder urteilsunfähigen Personen
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Bearbeitung von nicht anonymisierten Personendaten
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Forschung in sozialen Netzwerken
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Beobachtungsstudien
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Forschung mit potenziellen Nachteilen bzw. Risiken für die Teilnehmenden oder Dritte;
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Forschungsvorhaben, aus denen Technologien oder Knowhow hervorgehen könnten, die für den militärischen Einsatz genutzt oder für terroristische Zwecke missbraucht werden könnten (Dual-Use-Forschung)
Nachträgliche Begutachtungen
Die UEK stellt keine nachträglichen Begutachtungen für Forschungsprojekte aus, die mit Datenerhebung begonnen haben. Auf Anfragen der Forschenden kann die UEK eine inhaltliche Empfehlung schreiben.
Geschäftsführung: Dr. Isabelle Wienand
Sitzungstermine 2023
Inhaltstabelle
16.01.2023
Inhaltstabelle
24.04.2023
Inhaltstabelle
19.06.2023
Inhaltstabelle
25.09.2023
Inhaltstabelle
27.11.2023
UEK Reglement und Richtlinien
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Ethics Self-Assessment und UEK Ethikantrag
Ist Ihr Forschungsprojekt ethisch sensitiv und soll es dementsprechend eine Bewilligung von der UEK haben? Finden Sie es heraus, indem Sie das Ethics Self-Assessment Tool ausfüllen!
Wenn Sie eine Bewilligung von der UEK brauchen, schicken Sie bitte das ausgefüllte Antragsformular (siehe Downloads infra) an uek@unibas.ch mindestens sechs Wochen vor der jeweiligen UEK Sitzung (siehe Sitzungstermine supra). Das gesamte Bewilligungsverfahren dauert ca. 7-8 Wochen - wenn es keine größeren Fragen und Auflagen gibt.
Zur Orientierung für Ihren Ethikantrag finden Sie hier ein Musterbeispiel:
Downloads
Links & Downloads
- Mitglieder der Ethikkommission
- Ethik an der Universität Basel - Ethikkommission der Fakultät für Psychologie
- Klinische Ethik des Universitätsspitals Basel
- Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) des Kantons Basel-Stadt
- EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Bundesgesetz über die Forschung am Menschen / Humanforschungsgesetz (HFG)
- Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz (EKNZ)
- Schweizerische Ethikkommissionen für die Forschung am Menschen
- Zentrale Ethikkommission für die Forschung der SAMW
- Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) (Inkrafttreten: 2021)
- SAMW-Leitfaden für die Praxis (PDF)