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Universität Basel

Ethikkommission der Universität Basel

Zweck

Die Universitäre Ethikkommission (UEK) ist eine ständige Kommission der Regenz mit dem Auftrag, die Prinzipien der Forschungsethik an der Universität Basel optimal zu gewährleisten.
Die UEK ist weisungsunabhängig. Sie beachtet die externen und internen Regelungen sowie die Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis des jeweiligen Fachgebiets.

Aufgaben und Geltungsbereich

Die UEK berät auf Antrag das Rektorat in Bezug auf ethische Sachverhalte und vertritt die Universität in Bezug auf ethische Fragen gegenüber der Öffentlichkeit. Darüber hinaus beurteilt die UEK auf Anfragen der Forschenden die ethische Vertretbarkeit von Forschungsvorhaben an der Universität Basel.
Die UEK berät auf Anfragen der Forschenden die ethische Vertretbarkeit von Forschungsvorhaben, die nicht in den Geltungsbereich des Humanforschungsgesetzes (HFG) fallen, wie beispielsweise:
  • Umfragen, Interviews, Fokusgruppen mit minderjährigen, vulnerablen oder urteilsunfähigen Personen
  • Bearbeitung von nicht anonymisierten Personendaten
  • Forschung in sozialen Netzwerken
  • Beobachtungsstudien
  • Forschung mit potenziellen Nachteilen bzw. Risiken für die Teilnehmenden oder Dritte;
  • Forschungsvorhaben, aus denen Technologien oder Knowhow hervorgehen könnten, die für den militärischen Einsatz genutzt oder für terroristische Zwecke missbraucht werden könnten (Dual-Use-Forschung)

Nachträgliche Begutachtungen

Die UEK stellt keine nachträglichen Begutachtungen für Forschungsprojekte aus, die mit Datenerhebung begonnen haben. Auf Anfragen der Forschenden kann die UEK eine inhaltliche Empfehlung schreiben.


Geschäftsführung: Dr. Isabelle Wienand
 

Sitzungstermine 2023

Datum
Datum

16.01.2023

Datum

24.04.2023

Datum

19.06.2023

Datum

25.09.2023

Datum

27.11.2023

Zur Orientierung für Ihren Ethikantrag finden Sie hier ein Musterbeispiel:

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