Antrag auf Beurlaubung für Studierende im Bachelor- und Masterstudium
Studierende im Bachelor- und Masterstudium, die keine Leistungen der universitären Lehre und Forschung beanspruchen und keine Kreditpunkte erwerben, können insgesamt für höchstens zwei Semester beurlaubt werden. Die Beurlaubung ist mit der Rückmeldung zu beantragen.
- Aus triftigen Gründen (insbesondere Krankheit, Schwanger- oder Elternschaft, Militär- oder Zivildienst, Pflege von Angehörigen) können Studierende darüber hinaus für weitere Semester beurlaubt werden.
- Eine Beurlaubung im ersten Semester nach der Immatrikulation sowie während der Erstellung der Bachelor- oder Masterarbeit oder der Absolvierung eines obligatorischen Praktikums ist nicht möglich.
- Beurlaubte bleiben immatrikuliert und haben eine reduzierte Semestergebühr zu entrichten (zurzeit CHF 150.– plus CHF 10.– skuba-Beitrag).
- Die Beurlaubung wird in den univeritären Ausweisen vermerkt.
- Die Beurlaubung gilt für das jeweilige akademische Semester (zum Beispiel Herbstsemester 2025: 1. August 2025 bis 31. Januar 2026)
- Wer sich mit einer Aufenthaltsbewilligung, die zu Ausbildungszwecken erteilt wurde, in der Schweiz aufhält, kann sich gemäss den geltenden ausländerrechtlichen Bestimmungen in der Regel nicht beurlauben lassen. Diesbezügliche Auskünfte erteilt das zuständige Migrationsamt.
Antrag auf Beurlaubung ohne triftigen Grund
Hierzu gehen Sie wie folgt vor:
- Melden Sie sich mit Ihren Unibas-E-Mail-Daten in den Online Services an.
- Wählen Sie den Service «Rückmeldung».
- Aktivieren Sie den Radiobutton «Ich möchte mich beurlauben» und wählen «ohne triftigen Grund» (diese Auswahl steht nur zur Verfügung, wenn Sie nicht bereits zwei Beurlaubungen ohne triftigen Grund in Anspruch genommen haben).
- Folgen Sie den weiteren Anweisungen.
- Sobald das Studiensekretariat Ihren Antrag genehmigt hat, erhalten Sie per E-Mail eine Rechnung für die Semestergebühr (CHF 150.– plus CHF 10.– skuba-Beitrag).
Antrag auf Beurlaubung mit triftigem Grund
Hierzu gehen Sie wie folgt vor:
- Melden Sie sich mit Ihren Unibas-E-Mail-Daten in den Online Services an.
- Wählen Sie den Service «Rückmeldung».
- Aktivieren Sie den Radiobutton «Ich möchte mich beurlauben» und wählen den entsprechenden triftigen Grund.
- Laden Sie das erforderliche Dokument/die erforderlichen Dokumente als eine zusammenhängende pdf-Datei hoch. Die Grösse der Datei darf 20 MB nicht überschreiten. Welche Dokumente erforderlich sind, hängt von dem gewählten triftigen Grund ab.
- Folgen Sie den weiteren Anweisungen.
- Sie erhalten eine E-Mail an Ihre universitäre E-Mail-Adresse, sobald der Antrag bewilligt wurde. Die Beurlaubung wird in den Online Services angezeigt.