Antragstellung an die Kommission für Forschungsethik
 
        Die Universität Basel unterstützt Forschende bei der Wahrnehmung und Klärung ihrer forschungsethischen Verantwortung. Für die Beratung und Genehmigung von Forschungsethikanträgen ist die Kommission für Forschungsethik zuständig. Die Wegleitung und weitere Informationen stehen auf dieser Seite zur Verfügung.
Begutachtung von Forschungsethikanträgen
Die Kommission für Forschungsethik (KFE) begutachtet die forschungsethische Vertretbarkeit von Forschungsprojekten, die an der Universität Basel durchgeführt werden. Forschungsprojekte, die mindestens eines der untenstehenden Kriterien erfüllen, müssen der Kommission für Forschungsethik vorgelegt und durch sie genehmigt werden.
 
Begutachtungspflicht-Kriterien:
- Forschungsprojekte mit minderjährigen, vulnerablen oder urteilsunfähigen Personen;
- Forschungsprojekte, in welchen besondere Personendaten bearbeitet werden;
- Forschungsprojekte in Kontexten mit hohen Risiken für Forschende, Teilnehmende und Dritte, zum Beispiel Projekte in Konfliktgebieten, autoritären oder fragilen Kontexten;
- Forschungsprojekte mit grossen Risiken für die Umwelt;
- Forschungsprojekte, die unter das «Reglement betreffend besonders risikobehafteter Forschung» fallen.
 
Ist Ihr Projekt forschungsethisch vertretbar?
Ist Ihr Projekt bewilligungspflichtig? Wissen Sie es nicht?
Finden Sie es heraus, indem Sie den Ethics Self-Assessment Fragebogen ausfüllen!
 
Begutachtungsverfahren
Wenn Sie für Ihr Forschungsprojekt eine Bewilligung von der Kommission für Forschungsethik (KFE) benötigen, senden Sie bitte Ihr Forschungsethikantragsdossier mindestens sechs Wochen vor der entsprechenden Sitzung an die Geschäftsstelle: kfe@unibas.ch. Das gesamte Bewilligungsverfahren dauert höchstens 7 - 8 Wochen, sofern es keine grösseren Fragen und Auflagen gibt.
In der Wegleitung finden Sie genaue Informationen zum Verfahren für den Antrag an die Kommission für Forschungsethik. Bei Fragen und Anmerkungen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle: kfe@unibas.ch.
Die KFE stellt keine nachträglichen Begutachtungen aus, wenn Forschungsprojekte bereits mit der Datenerhebung begonnen haben. 
 
Links & Downloads
- Reglement der Kommission für Forschungsethik (KFE) der Universität Basel (PDF, 144 KB)
- Reglement betreffend besonders risikobehafteter Forschung (PDF, 159 KB)
- KFE Triage Forschungsprojekte (PDF, 154 KB)
- Wegleitung: Research Ethics Application – Guidelines for Researchers (PDF, 273 KB)
- KFE Research Ethics Assessment Form (DOCX, 73 KB)
- KFE Vorlage Informationsblatt und Einwilligungserklärung (DOCX, 43 KB)
- KFE Vorlage Risk Assessment Plan (DOCX, 35 KB)
- KFE Guide to Participant Observation (PDF, 170 KB)
Sitzungen der Kommission für Forschungsethik 2025
Januar
16.01.2025
März
27.03.2025
Mai
22.05.2025
September
11.09.2025
November
13.11.2025
Geschäftsführung
Wenn Sie Fragen oder Anliegen betreffend Forschungsethik generell oder bezüglich der Antragstellung haben, wenden Sie sich an die Geschäftsführerin der Kommission für Forschungsethik.
 
		 
                            