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Wissenschaftliche Integrität

Die Universität Basel erwartet von ihren Forschenden ein wissenschaftlich integres Verhalten in ihrer Forschungstätigkeit. Bei Verdacht auf einen Verstoss gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sind Forschende aufgefordert, mit der jeweiligen fakultären Vertrauensperson oder dem Integritätsbeauftragten Kontakt aufzunehmen.

Universitäre Regelungen und Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten

Die Universität Basel hält in ihrem Code of Conduct sowie der Integritätsordnung fest, dass sie von ihren Forschenden ein integres Verhalten in ihrer Forschungstätigkeit erwartet.

Die Integritätsordnung regelt die an der Universität Basel geltenden Bestimmungen der wissenschaftlichen Integrität und der guten wissenschaftlichen Praxis im Sinne von Minimalstandards. Sie definiert mögliche Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens sowie den Ablauf des Verfahrens bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten. Den Bestimmungen der Integritätsordnung folgend, ernennen alle Fakultäten fakultäre Ansprechpersonen. Zu deren Aufgaben gehört die Information über das Integritätsverfahren und das Weiterleiten des Sachverhaltes sowie die Verweisung der betroffenen Person an den Integritätsbeauftragten.

Bei Verdacht auf einen Verstoss gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sind Forschende aufgefordert, mit der jeweiligen fakultären Anspechperson oder aber auch direkt dem Integritätsbeauftragten Kontakt aufzunehmen.

Integritätsbeauftragte:

Fakultäre Ansprechpersonen:

Die Weiterentwicklung der Bestimmungen, Tätigkeiten und Prozesse der Universität Basel im Themenfeld der wissenschaftlichen Integrität wird gegenwärtig in der Forschungskommission diskutiert. Insbesondere werden allfällige Anpassungen an den 2021 erschienenen Kodex zur wissenschaftlichen Integrität der Akademien der Wissenschaften Schweiz überprüft.
 

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