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Langes Studium

Bachelorstudierende der Universität Basel, die besonders lange bis zu ihrem ersten Abschluss studieren, erhalten künftig mehr Unterstützung beim Erwerb ihres Studienabschlusses. Gleichzeitig müssen sie erhöhte Studiengebühren gewärtigen, wenn sie den Studienabschluss trotz Unterstützungsangebot nicht verbindlich planen.

Die Universität hat nach einem langen Prozess und unter Einbezug aller relevanten Anspruchsgruppen ein entsprechendes Konzept beschlossen, das per Frühjahrssemester 2026 mit einer zweijährigen Übergangsfrist umgesetzt wird. Die geplante Erhöhung der Studiengebühren orientiert sich am Vorgehen anderer Schweizer Universitäten.

Ein Bachelorstudium an der Universität Basel kann bei Vollzeitstudium in minimal drei Jahren abgeschlossen werden (30 Kreditpunkte pro Semester). Bei vielen Studierenden dauert das Studium aus guten Gründen aber länger, was z.B. auf die Erwerbsarbeit neben dem Studium, auf familiäre Verpflichtungen, Wiederholung von Prüfungen, Studiengangwechsel oder anderes zurückzuführen ist.

Der Universität ist es wichtig, ihren Studierenden eine gewisse Flexibilität zu ermöglichen, gleichzeitig ist es ihr auch ein Anliegen, dass Studierende ihren Abschluss nicht allzu lange hinauszögern. Dies kann erfahrungsgemäss den Übertritt in die Arbeitswelt oder ein anschliessendes Masterstudium erschweren, und es erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass ein Studium gar nie abgeschlossen wird.

Definition

In Anlehnung an die Regelungen anderer Universitäten gilt ein Bachelorstudium als besonders lang, wenn Studierende länger als 12 Semester eingeschrieben bleiben, ohne einen Abschluss zu erzielen. Man spricht in diesem Fall auch von «Langzeitstudierenden».

Frühzeitige Information und Beratung

Studierende erhalten eine erste Information im 8. Semester. Im 11 Semester werden sie nochmals von den Student Services kontaktiert und eingeladen, eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen, bevor sie in den Status «Langzeitstudierende» im Sinne der neuen Regelung fallen. Ziel dieser Beratung ist das Erstellen einer Vereinbarung über den Studienabschluss. In dieser Vereinbarung wird festgehalten, welche Studienleistungen ausstehen und bis wann diese zu erbringen sind. Basierend auf diesem Zeitplan wird das Semester, in dem der Studienabschluss erfolgen soll, bestimmt.

Gebührenerhöhung

Ab dem 13. Semester fällt zukünftig eine doppelte Studiengebühr an, sofern Studierende davor keine Vereinbarung über ihren Studienabschluss abgeschlossen haben. Gibt es eine solche Vereinbarung, erfolgt die Verdoppelung der Gebühren erst, wenn der vereinbarte Abschlusszeitpunkt überschritten wird.
Die Verdoppelung der Studiengebühr dient als Anreiz, das Beratungsangebot wahrzunehmen und den Studienabschluss mit fachlicher Unterstützung zu planen. Sie soll wenn immer möglich nicht zum Studienabbruch von Studierenden führen, die sich das Erreichen eines Abschlusses zum Ziel gesetzt haben.

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