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Beratung & FAQ

Unsere Beratungsangebote richten sich an die Forschenden und Mitarbeitenden der Universität Basel. Von Informationen zur akademischen Laufbahn und praktizierten Diversity Culture, über Projektförderung bis zur Wissenschaftlichen Integrität mit den entsprechenden Ansprechpersonen finden Sie hier alle wichtigen Informationen und Kontakte.


Beratungswegweiser

  • Wie fördert die Universität meine akademische Laufbahn?

    Für Fragen zur akademischen Laufbahn, insbesondere auch zu Finanzierungsmöglichkeiten auf Stufe Doktorat oder Postdoktorat, wenden Sie sich bitte an das Ressort Nachwuchsförderung.

  • Wie finde ich eine Doktorandenstelle an der Universität Basel?

    Wenden Sie sich an das Ressort Nachwuchsförderung mit Fragen zu Finanzierungsmöglichkeiten und weiteren Fragen zur akademischen Laufbahn. Im Stellenportal der Universität Basel sind Grants für Doktoratsprogramme ausgeschrieben.

  • Wie finde ich nach Abschluss meines Studiums eine Praktikumsstelle?

    Wenden Sie sich direkt an das entsprechende Departement oder an die Forschungsgruppe, bei der Sie ein Praktikum absolvieren möchten.

  • Wer hilft mir bei der Erstellung eines Data Management Plans?

    Auf der Webpage des Netzwerks Forschungsdatenmanagement sind Anleitungen und Templates zur Erstellung von Data Management-Plänen zu finden. Sie finden dort aber auch lokale Ansprechpartner, die ihnen bei diesbezüglichen Fragen zur Verfügung stehen.

  • Wo finde ich Hilfe bei der Organisation und Speicherung meiner Forschungsdaten?

    Wenden Sie sich an das Netzwerk Forschungsdatenmanagement.

  • Wie kann ich meine wissenschaftliche Publikation frei zugänglich (Open Access) machen?

    Die Universität Basel verpflichtet ihre Forschenden, ihre wissenschaftlichen Publikationen Open Access zugänglich zu machen. Dafür stehen zwei Wege zur Verfügung:

    • Publikation Ihres Artikels in einem Gold Open Access Journal (Publikationen werden sofort, uneingeschränkt und kostenlos zur Verfügung gestellt).
    • Green Open Access über die Hinterlegung Ihres Artikels auf dem Repository edoc.

    Weitere Informationen zu Open Access finden Sie bei der Universitätsbibliothek.

  • Wie unterstützt mich die Universität finanziell bezüglich Open Access-Publikationen?

    Angehörige der Universität Basel können Unterstützung beim Publikationsfonds für Open Access beantragen, sofern die Publikation nicht durch Drittmittelförderung abgedeckt ist.

  • Wie unterstützt mich die Universität bei der Forschungsfinanzierung?

    Forschenden steht zur Finanzierung von Projekten die Datenbank Research Professional zur Verfügung. Für spezifische Fragen zu nationalen und internationalen Grants wenden Sie sich an das Grants Office.

  • Wie werde ich bei der Antragstellung für ein Grossprojekt unterstützt?

    Der Forschungsfonds der Universität Basel gewährt Anschubfinanzierungen zur Vorbereitung von Anträgen für Grossprojekte wie ERC oder NCCR.

  • Wie unterstützt mich die Universität bei der Gründung eines Start-up-Unternehmens?

    Das Innovation Office bietet Angehörigen der Universität Basel ein Coaching- und Mentoringprogramm für Start-up-Unternehmen an und unterstützt Innovationsprojekte im Hinblick auf einen Innosuisse-Antrag oder eine Firmengründung.

  • Ich bereite einen Antrag für einen EU-Grant vor und brauche die PIC-Nummer der Universität Basel. Was bedeutet das?

    Der Participant Identification Code (PIC) ist eine eindeutige Identifikationsnummer für Organisationen, die Forschungsgelder der Europäischen Union (EU) beantragen möchten. Der PIC der Universität Basel lautet: 999907914. Weitere Informationen

  • Wann kann ich einen Antrag an den Forschungsfonds einreichen?

    Anträge an den Forschungsfonds können für strategische und interdisziplinäre Projekte jeweils am 1. Februar und 1. September eingegeben werden.

    Anträge zur Etablierung eines Forschungsnetzwerks sowie Anträge zur Finanzierung wissenschaftlicher Aktivitäten eines anerkannten Forschungsnetzwerks der Universität Basel können jederzeit eingereicht werden.

  • Wie hoch ist die Projektförderung durch den Forschungsfonds?

    Forschende der Universität Basel können zur Vorbereitung strategischer und interdisziplinärer Projekte oder für wissenschaftliche Aktiväten anerkannter Forschungsnetzwerke beim Forschungsfonds maximal CHF 50'000.- pro Gesuch beantragen.

  • Wofür können Mittel beim Forschungsfonds beantragt werden?

    Beim Forschungsfonds können Mittel zur Vorbereitung von Grossprojekten sowie für Netzwerkaktivitäten beantragt werden:

    Anträge für strategische und interdisziplinäre Projekte:

    • Salär für eine*n Mitarbeiter*in (z.B. Study Nurse, Lab Assistant, Technician etc.)
    • Mittel für eine Freistellung
    • Projektrelevante Sachmittel

    Anträge anerkannter Forschungsnetzwerke der Universität Basel:

    • Wissenschaftliche Aktivitäten wie z.B. Organisation von Konferenzen, Gastvorträgen, Visiting Scientist Program etc.
  • Wie finde ich eine*n Betreuer*in für meine Bewerbung für ein Schweizer Bundes-Exzellenz-Stipendium für ausländische Forschende und Kunstschaffende?

    Suchen Sie auf der Website der Universität Basel eine*n Professor*in aus Ihrem Fachbereich und kontaktieren Sie ihn/sie direkt. Bei Fragen wenden Sie sich an das Student Exchange Office.

  • Wer berät bei Fragen zu Patenten, Verträgen und Kooperationen mit Wirtschaftspartnern?

    Die für die Universitäten Basel, Bern und Zürich tätige Technologietransfer-Organisation Unitectra berät Sie bei Fragen zur wirtschaftlichen Umsetzung von Forschungsresultaten (Patentierung, Lizenzierung), bei der Gründungen von Spin-off-Unternehmen sowie beim Aushandeln von Forschungsverträgen.

  • Was ist ein Patent?

    Mit einem Patent kann eine Erfindung während 20 Jahren geschützt werden. Erfindungen, welche für die wirtschaftliche Umsetzung einen hohen Investitionsbedarf benötigen, müssen praktisch ausnahmslos patentiert sein, damit sie für einen Industriepartner interessant sind. Eine Erfindung ist dann patentierbar, wenn sie neu ist, wenn sie eine eigenständige und deutliche Weiterentwicklung darstellt und wenn sie technisch anwendbar ist. Wenn Sie eine Erfindung gemacht haben, kontaktieren Sie am besten so schnell wie möglich Unitectra.

  • Wann schliesst man einen Lizenzvertrag ab?

    An der Universität erarbeitetes geistiges Eigentum gehört der Universität. Mit einem Lizenzvertrag wird einer anderen Partei erlaubt, dieses unter festgelegten Bedingungen und gegen Bezahlung entsprechender Lizenzgebühren kommerziell zu nutzen. Die Universität bleibt jedoch Eigentümerin des geistigen Eigentums. Unitectra unterstützt Sie bei der Ausarbeitung und dem Aushandeln entsprechender Lizenzverträge.

  • Warum schliesst man bei einer Forschungskooperation einen Vertrag ab?

    In einem Vertrag über eine Forschungskooperation werden Rechte und Pflichten der beteiligten Partner festgelegt. Dies ist vor allem wichtig, wenn einer der Partner aus der Privatwirtschaft kommt und damit naturgemäss etwas anders gelagerte Interessen als der akademische Partner hat. Wichtig ist in jedem Fall, dass Forschungs- und Publikationsfreiheit nicht tangiert werden. Publikationen können für kurze Zeit verzögert werden, wenn es gilt, interessante Resultate patentrechtlich zu schützen. Unitectra unterstützt Sie bezüglich Vertragsentwurf und Verhandlungen mit Wirtschaftspartnern.

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