Berufungsverfahren
Berufungsverfahren dienen der Gewinnung exzellenter Wissenschaftler*innen, welche die Forschung und Lehre in ihrem Fachbereich über Jahre hinweg mitprägen. Die gesamtuniversitären Vorgaben sind in der Berufungsordnung der Universität Basel festgehalten. Zudem gibt es auf Universitätsebene weiterführende Richtlinien für Berufungen.
Freigabe
Die Zuständigkeit für die Freigabe der strukturellen Professuren liegt beim Universitätsrat. Er entscheidet auf der Grundlage der Entwicklungs- und Strukturpläne der Fakultäten. Sind seit der Verabschiedung des Entwicklungs- und Strukturplans signifikante Änderungen eingetreten, so erstellt die Fakultät einen separaten Strukturbericht für die anstehende Berufung.
Berufungskommission
Nach der Freigabe durch den Universitätsrat setzt die zuständige Fakultät eine Berufungskommission ein, in der neben den Professor*innen auch die Studierenden und Assistierenden sowie eine bzw. ein Chancengleichheitsbeauftragte*r vertreten sind. Die Universität garantiert die unabhängige Aussensicht durch den Einsitz von externen Expert*innen in den Berufungskommissionen sowie durch eine Beurteilung der Forschungsleistung der Kandidat*innen durch mindestens drei unabhängige externe Gutachter*innen.
Berufungsbericht
Die Berufungskommission konkretisiert die Qualitätsanforderungen an die Kandidat*innen, prüft die Bewerbungsunterlagen und lädt die besten Kandidat*innen zu einem Vortrag und weiterführende Gespräche ein. Die Universität Basel hat die DORA-Deklaration unterzeichnet und verpflichtet sich somit, die Forschungskompetenz differenziert zu beurteilen und dabei grossen Wert auf die wissenschaftlichen Inhalte zu legen. Die Kommission legt ihre Ergebnisse im Rahmen eines Berufungsberichts inklusive einer Berufungsliste zuhanden der Fakultät dar.
Berufungsverhandlungen
Auf Basis des Berufungsberichts entscheiden die Fakultätsversammlungen, das Rektorat und der Universitätsrat über die Aufnahme von Berufungsverhandlungen. Diese Verhandlungen werden von der Rektorin bzw. dem Rektor zusammen mit der Vizerektorin bzw. dem Vizerektor People & Culture sowie der Dekanin bzw. dem Dekan der zuständigen Fakultät geführt.
Wahl
Die abschliessende Wahl der Kandidatin bzw. des Kandidaten obliegt dem Universitätsrat und wird im Anschluss öffentlich kommuniziert. Bei Assistenzprofessuren mit und ohne Tenure Track erfolgt die Ernennung durch das Rektorat.