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Berufungsverfahren

Berufungsverfahren
Bild: © Pexels

Berufungsverfahren dienen der Gewinnung exzellenter Wissenschaftler*innen, welche die Forschung und Lehre in ihrem Fachbereich über Jahre hinweg mitprägen. Die gesamtuniversitären Vorgaben sind in der Berufungsordnung der Universität Basel festgehalten. Zudem gibt es auf Universitätsebene weiterführende Richtlinien für Berufungen.

Berufungsbericht

DORA Announces Badges for Signatories!
Die Universität Basel ist Signatory der San Francisco Declaration on Research Assessment (DORA).

Die Berufungskommission konkretisiert die Qualitätsanforderungen an die Kandidat*innen, prüft die Bewerbungsunterlagen und lädt die besten Kandidat*innen zu einem Vortrag und weiterführende Gespräche ein. Die Universität Basel hat die DORA-Deklaration unterzeichnet und verpflichtet sich somit, die Forschungskompetenz differenziert zu beurteilen und dabei grossen Wert auf die wissenschaftlichen Inhalte zu legen. Die Kommission legt ihre Ergebnisse im Rahmen eines Berufungsberichts inklusive einer Berufungsliste zuhanden der Fakultät dar.
 

Berufungsverhandlungen

Auf Basis des Berufungsberichts entscheiden die Fakultätsversammlungen, das Rektorat und der Universitätsrat über die Aufnahme von Berufungsverhandlungen. Diese Verhandlungen werden von der Rektorin bzw. dem Rektor zusammen mit der Vizerektorin bzw. dem Vizerektor People & Culture sowie der Dekanin bzw. dem Dekan der zuständigen Fakultät geführt.
 

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