Kommission für Forschungsethik der Universität Basel
 
        Die Kommission für Forschungsethik (KFE) ist eine ständige Kommission der Regenz mit dem Auftrag, die Prinzipien der Forschungsethik an der Universität Basel optimal zu gewährleisten. Die Mitglieder der KFE arbeiten unter Berücksichtigung etablierter Richtlinien der jeweiligen Fachkulturen und relevanter Gesetze. Sie sind in der Ausübung ihrer Aufgaben unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. 
Aufgaben
Die Hauptaufgabe der KFE besteht darin, Forschungsprojekte unter dem Gesichtspunkt der Forschungsethik zu begutachten und zu genehmigen. Darüber hinaus hat die KFE die Aufgabe, Forschende in Fragen der Forschungsethik zu beraten und zu unterstützen.
 
Zuständigkeitsbereich
Forschungsprojekte, die bereits in den Zuständigkeitsbereich einer der folgenden Institutionen fallen, werden nicht durch die Kommission für Forschungsethik begutachtet:
- Projekte, die in den Zuständigkeitsbereich der Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz (EKNZ) gemäss dem Humanforschungsgesetz (HFG) und dem Stammzellenforschungsgesetz (StFG) fallen;
- Projekte mit Tieren, die in den Zuständigkeitsbereich der kantonalen Veterinärbehörde BS gemäss dem Tierschutzgesetz (TSchG) fallen;
- Projekte mit genetischen Ressourcen, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) gemäss dem Nagoya-Protokoll fallen;
- Projekte mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO), die in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) gemäss der Einschliessungsverordnung (ESV) fallen, mit Ausnahme der Projekte, die unter das «Reglement betreffend besonders risikobehafteter Forschung» fallen;
- Projekte, deren Begutachtung in einer Ethikkommission einer anderen Hochschule oder Forschungsinstitution hängig sind oder die bereits Auflagen oder eine Ablehnung erhalten haben.
 
Reglemente und Richtlinien
Das Reglement der Kommission für Forschungsethik (KFE) definiert die Aufgaben und Kompetenzen der Kommission und legt Zusammensetzung, Amtsdauer und weitere Bestimmungen betreffend die Kommissionsmitglieder und Geschäftsführung fest. Weiterhin wird das Verfahren der ethischen Begutachtung erläutert.
Im Reglement betreffend besonders risikobehafteter Forschung (Risikoforschung) ist festgehalten, was als risikobehaftete Forschung gilt. Weiterhin wird das Verfahren für die genehmigungspflichtigen Forschungsprojekte und -kollaborationen erläutert.
Mit den Richtlinien zur teilnehmenden Beobachtung stellt die KFE den Forschenden der Universität Basel forschungsethische und datenschutzrechtliche Empfehlungen zur Verfügung. 
 
Links & Downloads
Mitglieder der Kommission für Forschungsethik
Vizerektor Forschung
Prof. Dr. Primo Schär
Theologische Fakultät
Prof. Dr. Georg Pfleiderer
Juristische Fakultät
Prof. Dr. Sabine Gless (bis 31.01.2026)
Prof. Dr. Bijan Fateh-Moghadam (ab 01.02.2026)
Medizinische Fakultät
Prof. Dr. Sacha Rothschild
PD Dr. Sebastian A. Müller
Philosophisch-Historische Fakultät
Prof. Dr. Laurent Goetschel
Prof. Dr. Lorenza Mondada
Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
N.N.
N.N.
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Prof. Dr. Kurt Schmidheiny
Fakultät für Psychologie
Prof. Dr. Rui Mata
2 Expert*innen für Forschungsethik
N.N.
N.N.
Datenschutzbeauftragte der Universität Basel
Maria Chiara Atzori
Geschäftsführung Kommission für Forschungsethik
Dr. Isabelle Wienand
Sitzungen der Kommission für Forschungsethik 2025
Januar
16.01.2025
März
27.03.2025
Mai
22.05.2025
September
11.09.2025
November
13.11.2025
Geschäftsführung
Wenn Sie Fragen oder Anliegen betreffend Forschungsethik generell oder bezüglich der Antragstellung haben, wenden Sie sich an die Geschäftsführung der Kommission für Forschungsethik.
 
		 
                            