„Erbschaften“ sind Vermögensanteile aus dem Nachlass zugunsten der Universität, ihrer Organe oder von Angehörigen der Universität als eingesetzte Erben. „Vermächtnisse“ sind Vermögensanteile aus dem Nachlass zugunsten der Universität, ihrer Organe oder von Angehörigen der Universität als Vermächtnisnehmer ohne Erbenstellung.