Akkreditierung
Die Universität Basel wurde 2022 institutionell akkreditiert. Das nächste Akkreditierungsverfahren wird 2027-2029 stattfinden.
Institutionelle Akkreditierung
In der Schweiz werden seit 2015 die Hochschulen gemäss den Anforderungen des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) des Bundes institutionell akkreditiert. Mit der Akkreditierung sind das Bezeichnungsrecht «Universität» und der Zugang der Hochschulen zu Bundes- und interkantonalen Beiträgen verbunden. Die Standards der Akkreditierung sind in der Akkreditierungsverordnung des Bundes festgelegt.
Akkreditierungsentscheid von 2022
Der Schweizerische Akkreditierungsrat (SAR) hat die Universität Basel am 23. September 2022 institutionell akkreditiert. Die Akkreditierung wurde ohne Auflagen gesprochen und ist bis 2029 gültig. Der Entscheid erfolgte auf Basis des Selbstbeurteilungsberichts der Universität, des Berichts der Gutachterinnen und Gutachter sowie der Stellungnahme der Universität.
Nächstes Akkreditierungsverfahren 2027-2029
Die Universität wird sich im Sommer 2027 für das nächste Akkreditierungsverfahren anmelden. Das Verfahren wird von der Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ) des Bundes durchgeführt werden und an der Universität vom Generalsekretariat des Rektorats koordiniert. Zudem wird die Qualitätskommission der Regenz mit seinen Vertretungen der Fakultäten und Gruppierungen involviert sein.
Im Zusammenhang mit dem Verfahren wird die Universität vom Herbst 2027 bis Frühling 2028 ihre Qualitätsstrategie erneuern. Danach wird die Universität im ersten Halbjahr 2028 ihren Selbstbeurteilungsbericht erstellen, auf Basis dessen Ende 2028 die Site Visit der Gruppe der Gutachterinnen und Gutachter erfolgen wird. Der Akkreditierungsentscheid des Schweizerischen Akkreditierungsrats ist für Juni 2029 vorgesehen.