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Reisefonds

Der Reisefonds für den akademischen Nachwuchs der Universität Basel vergibt Beiträge an junge Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen ab Stufe Doktorat, um die Vermittlung und Aneignung von Methoden und Kenntnissen in der Forschung zu erleichtern.

Die Beiträge aus dem Fonds sind ergänzender Natur und werden nur gewährt, wenn seitens der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers sichergestellt ist, dass die Finanzierung des Vorhabens ganz oder teilweise aus Instituts- oder Drittmitteln nicht möglich ist. Das Ressort Nachwuchsförderung prüft bei Anträgen, ob die Vorgaben aus dem Spesenreglement im allgemeinen (Verpflegung, Unterkunft und Transport) und besonders bezüglich Flugreisen eingehalten werden und behält sich vor, Rückerstattungsanträge abzulehnen, falls diese nicht mit dem Reglement konform sind.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Beitrages besteht nicht.

Zielgruppe des Reisefonds ist der akademische Nachwuchs der Universität Basel. Dieser besteht aus immatrikulierte Doktorierende, Postdocs und Habilitierende. Ausnahmsweise können Master-Studierende einen Antrag einreichen, wenn sie an einem interntionalen Kongress die Ergebnisse aus der eigenen Forschungsarbeit vorstellen. 

Geltungsbereich und Berechnungsgrundlage entnehmen Sie bitte dem Merkblatt und den Richtlinien des Reisefonds. Für Ihre Reiseplanung beachten Sie das Dokument "Less for more". Bitte beachten Sie, dass Flüge zu Destinationen, die in unter 6 Stunden mit dem Zug erreichbar wären, nicht vergütet werden können (siehe Link-Box unten für weitere Dokumente).

Das online ausgefüllte Gesuchsformular inklusive der verlangten Unterschriften und der folgenden Unterlagen muss spätestens 4 Wochen nach Rückkehr der Reise entweder per E-Mail (als 1 PDF-Gesamtdokument) und/oder per Post/persönlich bei uns eingereicht werden. 

Das Gesuch sowie allgemeine Anfragen an den Reisefonds senden Sie bitte an reisefonds@unibas.ch.

Einzureichende Unterlagen

  • Gesuchsformular (online), Unterschrift durch übergeordnete Stelle und durch Antragsteller*in
  • Belege zur Verpflegung (max. CHF 50 / Tag; bitte Datum und Betrag hervorheben); Hotel (max. CHF 150 / Nacht); Bahn / Flug; Kongressgebühren, ggf. Kosten für gleiche Kostenart addieren und in CHF umrechnen (Währungskurs am Tag der Zahlung)
  • Schlussbericht über Inhalt, Nutzen, weiterführende Pläne oder Netzwerke aufgrund dieser Veranstaltungsteilnahme
  • Abstract des wissenschaftlichen Beitrages (auch bei Forschungsreisen - Darlegung Zusammenhang (PhD-)Projekt und Forschungsreise)
  • Empfehlungsschreiben der Hauptbetreuung (Doktorierende) oder eines Vorgesetzten (Postdocs) (Ausnahme: Habilitierte und Assistenzprofessor*innen)
  • CV mit Publikationsliste

Bitte beachten Sie, dass Anträge mit einem Betrag von < CHF 150.00 nicht angenommen werden.

 

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