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Namenskonventionen für Webauftritte

Die Namen aller Webauftritte (DNS-Namen; DNS = Domain Name System) der Universität Basel werden weltweit in einem hierarchischen Namensraum abgebildet. Die DNS-Server für die Verwaltung des DNS-Astes unibas.ch (unibas-Domäne oder unibas-Namensraum) werden von den IT-Services betrieben.

1. Namen innerhalb einer Departements-Namensdomäne

Servicenamen innerhalb einer bestehenden Namensdomäne einer Organisationseinheit können von den Projektverantwortlichen festgelegt werden.

Voraussetzungen:

  • Der Name muss gesamthaft eindeutig sein

Beispiele:

  • xy-webauftritt.kurznameeinrichtung.unibas.ch
  • wiki.its.unibas.ch
  • xy-kongress.wwz.unibas.ch

Liste der bestehenden Namens-Domänen
(nur im Intranet der Universität Basel erreichbar)



2. Servicenamen direkt in der unibas.ch-Namensdomäne

Für departementsübergreifende Webauftritte gibt es die Möglichkeit, einen Namen direkt in der "unibas.ch"-Domain zuordnen zu lassen.

Voraussetzungen:

  • Servicenamen direkt in der unibas-ch Namens-Domain müssen mit dem Web Desk abgesprochen werden. Der Web Desk entscheidet in Rücksprache mit den IT-Services über die Vergabe dieser Namen.

Anwendungsfälle:

  • Allgemeine Namen für universitätsweite Dienste

    Beispiele:
    kommunikation.unibas.ch
     
  • Spezifische Namen, die eindeutig nur von einer Organisationseinheit benötigt werden.

    Beispiele:
    baseldeutsch.unibas.ch
    physikumfrage.unibas.ch

Direkt in der Domäne unibas.ch werden keine Services eingetragen, die Titel oder Personennamen enthalten.

Services einzelner Teams oder Forschungsgruppen der Organisationseinheiten werden in der Regel nicht direkt in der Domäne unibas.ch eingetragen. Sollten keine besonderen Gründe vorliegen, werden diese Services in der Departements-Namensdomäne eingetragen.

Servicenamen unter unibas.ch können verweigert werden. Solange ein Servicename nicht von den IT-Services oder dem Web Desk offiziell bestätigt wurde, darf dieser nicht publiziert werden. Für Kosten, die durch eine fehlende Freigabe entstehen, haftet der Verursacher.


 

Allgemeine Richtlinien für die Namensgebung von Webauftritten

1. Die Mindestlänge des Servicenamens beträgt 4 Zeichen.

2. Der Host-Namensteil (inkl. Kürzel der Einrichtung und Bindestrich) darf nicht länger als 15 Zeichen sein.

3. Es dürfen keine Sonderzeichen enthalten sein (Ausnahme: Bindestrich).

4. Es dürfen keine Leerzeichen enthalten sein.

5. Der Name darf keine Versalien enthalten.

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