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Datenschutzrechtliche Prüfung

Die datenschutzrechtliche Prüfung hat zum Ziel, mögliche Risiken bereits vor der Erhebung und Bearbeitung von personenbezogenen Daten zu identifizieren und gegebenenfalls zu minimieren.
Im universitären Alltag sind datenschutzrechtliche Prüfungen insbesondere vor der Durchführung eines Forschungsprojektes sowie vor der Einführung eines neuen digitalen Dienstes für die Lehre, Forschung oder Administration von Relevanz.
Bei der Prüfung gilt es insbesondere zu eruieren, ob die Art der Daten oder deren Bearbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheit der betroffenen Personen birgt.
Wenn das Risiko trotz der getroffenen Schutzmassnahmen hoch bleibt oder die Datenbearbeitung mittels neuer Technologien erfolgt oder eine sehr grosse Anzahl von Personen betroffen ist (> 10‘000), muss das Projekt dem Datenschutzbeauftragten des Kantons zur Vorabkonsultation unterbreitet werden.
Das Team der Datenschutzbeauftragten steht Ihnen bei Fragen zur Verfügung und ist Ihnen bei der Umsetzung gerne behilflich.
Kontakt: datenschutz@unibas.ch