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Universität Basel

Datenschutzrechtliche Prüfung

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© New Media Center, Universität Basel

Die datenschutzrechtliche Prüfung hat zum Ziel, mögliche Risiken bereits vor der Erhebung und Bearbeitung von personenbezogenen Daten zu identifizieren und gegebenenfalls zu minimieren. 

  • Datenschutzprüfung für Forschungsprojekte

    Bereits bei der Planung und vor Beginn eines Forschungsprojekts sollten grundlegende rechtliche Fragen berücksichtigt werden – u.a., ob Datenschutzkonformität besteht.
    Ergibt sich aus der ethischen Selbstbeurteilung der Universitären Ethikkommission (UEK), dass bei einem geplanten Forschungsprojekt keine Bewilligung benötigt wird, ist eine Datenschutzprüfung auf Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften ausreichend (Antrag auf Datenschutzprüfung).
    Diese erfolgt in Zusammenarbeit mit der Datenschutzbeauftragten; füllen Sie dazu zunächst das entsprechende Antragsformular aus.

    Bei Fragen erreichen Sie das Team der Datenschutzbeauftragten jederzeit via E-Mail: datenschutz@unibas.ch

  • Datenschutz-Folgenabschätzung für digitale Dienste (Datenblatt)

    Vor der Einführung eines neuen digitalen Dienstes für die Lehre, Forschung oder Verwaltung, wird dieser einer Überprüfung durch die Datenschutzbeauftragte unterzogen. Dazu muss das Datenblatt (Intranet) ausgefüllt und eingereicht werden. Besteht voraussichtlich ein hohes Risiko für die Grundrechte betroffener Personen muss eine sog. Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden. Ausgehend vom jeweiligen eruierten Risiko, wird der Dienst anschliessend für bestimmte Datenklassen freigegeben.

    Beachten Sie hierzu, dass für den jeweiligen Dienst u.U. spezifische Datenschutzinformationen und Nutzungsbestimmungen zu erstellen sind. Wird eine neue Webseite erstellt, bedarf es zudem einer Datenschutzerklärung. 

    Das Team der Datenschutzbeauftragten unterstützt Sie bei der Ausarbeitung und Überprüfung entsprechender Dokumente. Kontaktieren Sie uns per E-Mail: datenschutz@unibas.ch.

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