Cotutelle de thèse

Die Universität Basel bietet ihren Doktorierenden die Möglichkeit, das Doktorat als Doppeldoktorat mit einer Partneruniversität aus über 60 Ländern in Europa und Israel durchzuführen.
Was ist eine Cotutelle?
Eine Cotutelle de thèse zeichnet sich dadurch aus, dass der Doktorand bzw. die Doktorandin an zwei universitären Hochschulen («Partneruniversitäten») in verschiedenen europäischen Ländern eingeschrieben ist und damit ein gemeinsames Promotionsverfahren nach den jeweils geltenden Ordnungen durchläuft, wobei lediglich eine Dissertation zur Bewertung durch die Partneruniversitäten vorgelegt wird. Die Cotutelle erfordert den Abschluss eines individuellen Kooperationsvertrages.
Unterschied zwischen Cotutelle und Co-Betreuung
Die Cotutelle unterscheidet sich von einer Co-Betreuung, die deutlich einfacher zu organisieren ist. Nach Rücksprache mit der Erstbetreuung und im Einklang mit der gültigen Promotionsordnung kann ein Doktorand bzw. eine Doktorandin jederzeit eine Zweit- oder Drittbetreuung durch eine qualifizierte Person einer anderen Schweizer oder ausländischen Universität vereinbaren. Dieses Betreuungsverhältnis wird in der Doktoratsvereinbarung dokumentiert. Die betreuende Person ist anschliessend Mitglied des Doktoratskomitees. Der Doktortitel wird jedoch nur von der Universität Basel verliehen.
Voraussetzungen
Die Cotutelle wird vom Doktoranden bzw. der Doktorandin initiiert und erfordert zunächst das Einverständnis der Basler Erstbetreuung. Darüber hinaus müssen mindestens folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Antrag auf eine Cotutelle gestellt werden kann:
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung liegt bereits eine Zulassung zum Doktorat an mindestens einer der vorgesehenen Partneruniversitäten vor.
Achtung: Für die Zulassung zum Doktoratsstudium an der Universität Basel gelten jeweils folgende Anmeldefristen: 15. März (FS) / 14. Oktober (HS).
- Die Partneruniversitäten gehören dem Europäischen Hochschulraum (inkl. Israel) an.
- Der Beginn des Doktorats liegt an beiden Institutionen nicht länger als zehn Monate zurück; es zählt das erste Immatrikulationsdatum an einer der Partneruniversitäten.
- Mindestens die Hälfte der erwarteten Promotionszeit kann an der Heimuniversität und insgesamt mindestens 12 Monate können an der Gastuniversität aktiv verbracht werden. (Als Heimuniversität gilt diejenige Universität, an der sich der Doktorand bzw. die Doktorandin zuerst eingeschrieben hat, angestellt ist oder ein Vollstipendium erhalten hat bzw. die Universität, welche in administrativer Hinsicht die Hauptverantwortung trägt.)
Die Aushandlung des Kooperationsvertrages kann viel Zeit in Anspruch nehmen und nicht in jedem Fall kommt es zum Vertragsschluss. Weitere Richtlinien sowie eine detaillierte Beschreibung des Cotutelle-Verfahrens entnehmen Sie bitte dem Merkblatt. Bei Interesse setzen Sie sich mit der Koordinationsstelle Cotutelle (cotutelle@unibas.ch) in Verbindung, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Mobilitätszuschuss
swissuniversities leisten auf Antrag einen Zuschuss von maximal CHF 10'000 für Reise- und Aufenthaltskosten an der Partneruniversität sowie weitere durch die Cotutelle bedingte Spesen.
Die Details finden Sie auf der Cotutelle-Seite von swissuniversities.
ACHTUNG: Bitte reichen Sie den Antrag für diese finanzielle Unterstützung in Form eines einzigen PDF-Dokuments jeweils zum 1. März an cotutelle@unibas.ch ein und nicht direkt bei swissuniversities. Anträge, welche direkt an swissuniversities gestellt werden, bleiben unberücksichtigt.
Joint Doctoral Networks
Im Falle einer Beteiligung an den von der EU finanzierten Marie-Skłodowska-Curie Joint Doctoral Networks (MSCA-DN-JN), für welche die Einrichtung von Cotutelles obligatorisch ist, kann auf das Antragsverfahren verzichtet werden. Die Teilnahme an solchen Netzwerken erfordert jedoch eine vorherige Rücksprache mit der Koordinationsstelle Cotutelle in der Phase der Antragserstellung.
Für alle anderen Fragen, Informationen oder Ratschläge zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte direkt an das Grants Office.