Sexuelle Belästigung
Sexuelle Belästigung umfasst jedes Verhalten sexueller Natur, das die persönlichen Grenzen einer anderen Person verletzt. Sexuelle Belästigung ist nicht auf körperliche Handlungen und ein Geschlecht beschränkt. Sie kann eine Vielzahl von Verhaltensweisen umfassen.
Die Universität Basel duldet keine sexuelle Belästigung oder sexistischen Beleidigungen. Die Bestimmungen zum Schutz der persönlichen Integrität gelten für alle Universitätsangehörigen und Studierenden.
Vorfälle sexueller Belästigung betreffen alle – nicht nur die betroffene Person. Sie können zu Unbehagen und einem Vertrauensverlust untereinander führen.
Die Universität Basel setzt sich für eine Kultur ein, welche die persönliche Integrität aller respektiert, und ist bestrebt, ein sicheres und professionelles Lern- und Arbeitsumfeld für alle zu gewährleisten.
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Was ist sexuelle Belästigung?
Sexuelle Belästigung umfasst viele verschiedene Verhaltensweisen, die von körperlichen bis zu verbalen und nonverbalen Übergriffen reichen. Dazu gehören:
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sexuelle Handlungen und Verhaltensweisen, die gesetzlich unter Strafe stehen
wie sexuelle Belästigung, Nötigung oder Vergewaltigung -
unerwünschte sexuelle Annäherungsversuche
unabhängig davon, ob diese mit dem Versprechen von Vorteilen oder Androhen von Nachteilen verbunden sind oder nicht -
unerwünschte Körperkontakte, Aufforderungen zu sexuellen Handlungen, aufdringliches Verhalten, Verfolgung
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anzügliche Äusserungen
insbesondere solche, die das Aussehen und die körperlichen Eigenschaften einer Person betreffen, sowie sexistische Bemerkungen und Witze über sexuelle Merkmale oder Orientierung -
absichtliches sowie unabsichtliches Zeigen und Verbreiten von pornografischem Material
Beachten Sie die unterschiedliche Verwendung des Begriffs 'sexuelle Belästigung' in verschiedenen Sprachen. In englischsprachigen Ländern umfasst sexuelle Belästigung das oben genannte breite Spektrum an Verhaltensweisen. Im Deutschen wird sexuelle Belästigung von sexistischen Beleidigungen unterschieden.
Sexuelle Belästigung umfasst viele verschiedene Verhaltensweisen, die von körperlichen bis zu verbalen und nonverbalen Übergriffen reichen. Dazu gehören:
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sexuelle Handlungen und Verhaltensweisen, die gesetzlich unter Strafe stehen
wie sexuelle Belästigung, Nötigung oder Vergewaltigung -
unerwünschte sexuelle Annäherungsversuche
unabhängig davon, ob diese mit dem Versprechen von Vorteilen oder Androhen von Nachteilen verbunden sind oder nicht -
unerwünschte Körperkontakte, Aufforderungen zu sexuellen Handlungen, aufdringliches Verhalten, Verfolgung
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anzügliche Äusserungen
insbesondere solche, die das Aussehen und die körperlichen Eigenschaften einer Person betreffen, sowie sexistische Bemerkungen und Witze über sexuelle Merkmale oder Orientierung -
absichtliches sowie unabsichtliches Zeigen und Verbreiten von pornografischem Material
Beachten Sie die unterschiedliche Verwendung des Begriffs 'sexuelle Belästigung' in verschiedenen Sprachen. In englischsprachigen Ländern umfasst sexuelle Belästigung das oben genannte breite Spektrum an Verhaltensweisen. Im Deutschen wird sexuelle Belästigung von sexistischen Beleidigungen unterschieden.
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Wie wirken sich sexuelle Belästigung oder sexistische Beleidigungen auf Betroffene aus?
Menschen, die von sexueller Belästigung betroffen sind, leiden oft unter seelischen und körperlichen Auswirkungen:
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Gefühle (starker) Unsicherheit, negative Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl, sozialer Rückzug, posttraumatische Symptome wie Schlafstörungen, Konzentrationsschwierigkeiten, Leistungsabfall, Stress, Angstzustände, emotionale Belastungen und körperliche Beschwerden wie Magen-Darm-Probleme und Schmerzen
-
Anzeichen für sexuelle Belästigung im Arbeitsleben können Konzentrationsschwierigkeiten, Leistungseinbrüche, Stresserleben oder auffällige Verhaltensänderungen sein
Menschen, die von sexueller Belästigung betroffen sind, leiden oft unter seelischen und körperlichen Auswirkungen:
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Gefühle (starker) Unsicherheit, negative Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl, sozialer Rückzug, posttraumatische Symptome wie Schlafstörungen, Konzentrationsschwierigkeiten, Leistungsabfall, Stress, Angstzustände, emotionale Belastungen und körperliche Beschwerden wie Magen-Darm-Probleme und Schmerzen
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Anzeichen für sexuelle Belästigung im Arbeitsleben können Konzentrationsschwierigkeiten, Leistungseinbrüche, Stresserleben oder auffällige Verhaltensänderungen sein
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Was kann ich tun, wenn ich belästigt werde?
Haben Sie den Mut, ‹nein› zu sagen, wenn Sie sich sexuell belästigt fühlen! Egal, ob gegenüber Vorgesetzten, Dozierenden, Kolleg*innen oder Mitstudierenden – Sie haben das Recht dazu. Denn es geht um den Respekt vor Ihren persönlichen Grenzen und Ihren Schutz am Arbeits- oder Studienplatz. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unerwünschtes Verhalten zu wehren – während es passiert oder danach:
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Reagieren Sie direkt.
Teilen Sie der belästigenden Person oder den Personen sofort und unmissverständlich mit, dass ihr Verhalten unerwünscht ist. Fühlen Sie sich nicht ernst genommen, weisen Sie darauf hin, dass Sie eine Vertrauensperson oder die betreffenden universitären Anlaufstellen kontaktieren werden. -
Reagieren Sie im Nachgang.
Möchten Sie keine direkte Konfrontation, benennen Sie schriftlich, was Sie stört und fordern Sie, dass das belästigende Verhalten eingestellt wird. -
Dokumentieren Sie die Ereignisse.
Notieren Sie, was sich ereignet hat. Dazu zählen belästigende Person(en), Datum, Zeit, Ort, Art der Belästigung, was Sie ggf. unternommen haben, allfällige Zeug*innen. Bewahren Sie belästigende Mails, Textnachrichten (per Screenshot) oder andere Beweisstücke auf. -
Sprechen Sie mit anderen.
Teilen Sie sich Menschen in Ihrem Umfeld mit, denen Sie vertrauen, und nehmen Sie Unterstützung durch andere an. Dennoch entscheiden Sie selbst über jeden weiteren Schritt. -
Wenden Sie sich an die Fachstelle Persönliche Integrität.
Wenn Sie in der Universität sexuell belästigt werden, zögern Sie nicht, sich an die Fachstelle Persönliche Integrität zu wenden. Die Mitarbeitenden beraten Sie vertraulich. Über mögliche nächste Schritte entscheiden Sie jederzeit selbst. -
Erwägen Sie, Ihren Vorgesetzten zu informieren.
Wenn Sie in der Universität sexuell belästigt werden, können Sie erwägen, die Ihnen vorgesetzte Person zu informieren, die dafür verantwortlich ist, ein belästigungsfreies Arbeitsumfeld zu gewährleisten.
Haben Sie den Mut, ‹nein› zu sagen, wenn Sie sich sexuell belästigt fühlen! Egal, ob gegenüber Vorgesetzten, Dozierenden, Kolleg*innen oder Mitstudierenden – Sie haben das Recht dazu. Denn es geht um den Respekt vor Ihren persönlichen Grenzen und Ihren Schutz am Arbeits- oder Studienplatz. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unerwünschtes Verhalten zu wehren – während es passiert oder danach:
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Reagieren Sie direkt.
Teilen Sie der belästigenden Person oder den Personen sofort und unmissverständlich mit, dass ihr Verhalten unerwünscht ist. Fühlen Sie sich nicht ernst genommen, weisen Sie darauf hin, dass Sie eine Vertrauensperson oder die betreffenden universitären Anlaufstellen kontaktieren werden. -
Reagieren Sie im Nachgang.
Möchten Sie keine direkte Konfrontation, benennen Sie schriftlich, was Sie stört und fordern Sie, dass das belästigende Verhalten eingestellt wird. -
Dokumentieren Sie die Ereignisse.
Notieren Sie, was sich ereignet hat. Dazu zählen belästigende Person(en), Datum, Zeit, Ort, Art der Belästigung, was Sie ggf. unternommen haben, allfällige Zeug*innen. Bewahren Sie belästigende Mails, Textnachrichten (per Screenshot) oder andere Beweisstücke auf. -
Sprechen Sie mit anderen.
Teilen Sie sich Menschen in Ihrem Umfeld mit, denen Sie vertrauen, und nehmen Sie Unterstützung durch andere an. Dennoch entscheiden Sie selbst über jeden weiteren Schritt. -
Wenden Sie sich an die Fachstelle Persönliche Integrität.
Wenn Sie in der Universität sexuell belästigt werden, zögern Sie nicht, sich an die Fachstelle Persönliche Integrität zu wenden. Die Mitarbeitenden beraten Sie vertraulich. Über mögliche nächste Schritte entscheiden Sie jederzeit selbst. -
Erwägen Sie, Ihren Vorgesetzten zu informieren.
Wenn Sie in der Universität sexuell belästigt werden, können Sie erwägen, die Ihnen vorgesetzte Person zu informieren, die dafür verantwortlich ist, ein belästigungsfreies Arbeitsumfeld zu gewährleisten.
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Was kann ich tun, wenn ich sexuelle Belästigung beobachte?
Wenn Sie sexuelle Belästigung beobachten, schauen Sie nicht weg – fragen Sie die betroffene Person, ob Sie helfen können.
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Während der Belästigung
Lachen Sie bei sexistischen Bemerkungen nicht mit, sondern setzen Sie sich für einen respektvollen Umgang ein. Machen Sie der belästigenden Person bewusst, dass ihr Verhalten eine Grenze überschreitet und unangemessen ist. Bei Notfällen rufen Sie Hilfe. -
Unterstützen Sie Betroffene
Wenn Sie den Verdacht haben, dass jemand sexuell belästigt wird, sprechen Sie mit der betroffenen Person darüber. Machen Sie sie auf die universitären Ansprechpersonen und Beratungsstellen aufmerksam und bieten Sie ggf. Begleitung (z.B. zu einem Gesprächstermin) an. -
Handlungsmöglichkeiten in Teams o.ä.
Informieren Sie die Ihnen vorgesetzte oder dozierende Person über unangemessenes Verhalten. Handeln Sie jedoch nicht ohne die Zustimmung der betroffenen Person.
Wenn Sie sexuelle Belästigung beobachten, schauen Sie nicht weg – fragen Sie die betroffene Person, ob Sie helfen können.
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Während der Belästigung
Lachen Sie bei sexistischen Bemerkungen nicht mit, sondern setzen Sie sich für einen respektvollen Umgang ein. Machen Sie der belästigenden Person bewusst, dass ihr Verhalten eine Grenze überschreitet und unangemessen ist. Bei Notfällen rufen Sie Hilfe. -
Unterstützen Sie Betroffene
Wenn Sie den Verdacht haben, dass jemand sexuell belästigt wird, sprechen Sie mit der betroffenen Person darüber. Machen Sie sie auf die universitären Ansprechpersonen und Beratungsstellen aufmerksam und bieten Sie ggf. Begleitung (z.B. zu einem Gesprächstermin) an. -
Handlungsmöglichkeiten in Teams o.ä.
Informieren Sie die Ihnen vorgesetzte oder dozierende Person über unangemessenes Verhalten. Handeln Sie jedoch nicht ohne die Zustimmung der betroffenen Person.
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Was kann ich als dozierende oder vorgesetzte Person tun?
Als vorgesetzte, betreuende oder dozierende Person sind Sie verpflichtet, für ein belästigungsfreies Arbeits- und Lernumfeld zu sorgen.
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Seien Sie Vorbild.
Seien Sie ein Vorbild im respektvollen Umgang mit Ihrem Team oder Ihren Seminarteilnehmenden. Sprechen Sie das Thema Belästigung an und beziehen Sie aktiv Stellung: Betonen Sie, dass an der Universität Basel ein offener und toleranter Umgangston vorherrscht und Belästigungen in keiner Form geduldet werden. Machen Sie auf die universitären Beratungsstellen aufmerksam oder lassen Sie Ihr Gegenüber wissen, dass Sie für vertrauliche Gespräche zur Verfügung stehen. -
Sensibilisieren und informieren Sie.
Sensibilisieren Sie und verlinken Sie auf die entsprechenden Seiten der Universitätswebsite. Wenden Sie sich an die Fachstelle Persönliche Integrität, wenn Sie Beratung hinsichtlich Ihrer Pflichten und Optionen oder präventiven Massnahmen wünschen. -
Kennen Sie Ihre Pflicht als Vorgesetzter.
Sie sind als Führungsperson verpflichtet, die potentiell betroffene Person zu schützen und die Unschuldsvermutung für die beschuldigte Person zu wahren. -
Setzen Sie Grenzen.
Unterbinden Sie jede Form von sexueller oder sexistischer Belästigung in Ihrem Arbeits- und Lehrumfeld. Nehmen Sie alle Meldungen über Belästigungen ernst. Informieren Sie sich sachlich und umgehend über die Situation.
Als vorgesetzte, betreuende oder dozierende Person sind Sie verpflichtet, für ein belästigungsfreies Arbeits- und Lernumfeld zu sorgen.
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Seien Sie Vorbild.
Seien Sie ein Vorbild im respektvollen Umgang mit Ihrem Team oder Ihren Seminarteilnehmenden. Sprechen Sie das Thema Belästigung an und beziehen Sie aktiv Stellung: Betonen Sie, dass an der Universität Basel ein offener und toleranter Umgangston vorherrscht und Belästigungen in keiner Form geduldet werden. Machen Sie auf die universitären Beratungsstellen aufmerksam oder lassen Sie Ihr Gegenüber wissen, dass Sie für vertrauliche Gespräche zur Verfügung stehen. -
Sensibilisieren und informieren Sie.
Sensibilisieren Sie und verlinken Sie auf die entsprechenden Seiten der Universitätswebsite. Wenden Sie sich an die Fachstelle Persönliche Integrität, wenn Sie Beratung hinsichtlich Ihrer Pflichten und Optionen oder präventiven Massnahmen wünschen. -
Kennen Sie Ihre Pflicht als Vorgesetzter.
Sie sind als Führungsperson verpflichtet, die potentiell betroffene Person zu schützen und die Unschuldsvermutung für die beschuldigte Person zu wahren. -
Setzen Sie Grenzen.
Unterbinden Sie jede Form von sexueller oder sexistischer Belästigung in Ihrem Arbeits- und Lehrumfeld. Nehmen Sie alle Meldungen über Belästigungen ernst. Informieren Sie sich sachlich und umgehend über die Situation.
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Was kann ich tun, wenn ich beschuldigt werde, oder das Gefühl habe, selbst eine Grenze überschritten zu haben?
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Reflektieren Sie sich.
Wurden Sie darauf angesprochen, die Grenzen einer anderen Person nicht respektiert zu haben? Sind Sie sich nicht ganz sicher, ob Ihr Verhalten angemessen war? Sexuelle Belästigung hat schwerwiegende Folgen für alle Beteiligten. Bemühen Sie sich aktiv darum, Ihr Verhalten zu ändern. -
Entschuldigen Sie sich.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie versehentlich eine Grenze überschritten haben, sprechen Sie mit der betreffenden Person an einem öffentlichen Ort (z.B. Cafeteria) darüber. Wenn sich die Person belästigt fühlt, entschuldigen Sie sich für Ihr Verhalten. -
Nehmen Sie Beratung in Anspruch.
Finden Sie den Mut, Ihr Verhalten zu reflektieren und sich damit auseinanderzusetzen. Die Beratungsstellen der Universität behandeln Ihr Anliegen vertraulich. -
Rechte der Gegenpartei
Akzeptieren Sie, dass Ihr Gegenüber das Recht hat, sich zu wehren. Üben Sie keinen Druck auf die Person aus.
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Reflektieren Sie sich.
Wurden Sie darauf angesprochen, die Grenzen einer anderen Person nicht respektiert zu haben? Sind Sie sich nicht ganz sicher, ob Ihr Verhalten angemessen war? Sexuelle Belästigung hat schwerwiegende Folgen für alle Beteiligten. Bemühen Sie sich aktiv darum, Ihr Verhalten zu ändern. -
Entschuldigen Sie sich.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie versehentlich eine Grenze überschritten haben, sprechen Sie mit der betreffenden Person an einem öffentlichen Ort (z.B. Cafeteria) darüber. Wenn sich die Person belästigt fühlt, entschuldigen Sie sich für Ihr Verhalten. -
Nehmen Sie Beratung in Anspruch.
Finden Sie den Mut, Ihr Verhalten zu reflektieren und sich damit auseinanderzusetzen. Die Beratungsstellen der Universität behandeln Ihr Anliegen vertraulich. -
Rechte der Gegenpartei
Akzeptieren Sie, dass Ihr Gegenüber das Recht hat, sich zu wehren. Üben Sie keinen Druck auf die Person aus.
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Videostatement des Rektorats zum Schutz der persönlichen Integrität an der Universität Basel
Zur Einführung der Online-Schulung zur Prävention sexueller Belästigung teilt das Rektorat ein gemeinsames Videostatement – mit einer klaren Haltung und der Bitte, sich aktiv für eine Kultur des Respekts einzusetzen.
Weiterführende Informationen
Netzwerke und Beratungsstellen, die auf Fragen sexueller Belästigung spezialisiert sind
Universitäre Netzwerke und Beratungsstellen