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Basler Forschungsreaktor vor der Stilllegung

Die Universität Basel hat beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ihr Gesuch zur Stilllegung des ehemaligen Forschungsreaktors am Departement Physik eingereicht. Es beschreibt das geplante Vorgehen zur sicheren Demontage und Entsorgung der Anlage. Nach Prüfung durch die Behörden soll bis Ende 2018 die Stilllegungsverfügung erteilt werden.

20. Februar 2017

Die Universität Basel hatte 2013 entschieden, den Reaktor AGN-211-P stillzulegen, der seit Ende der 1950er-Jahre am Departement Physik primär für Ausbildungszwecke diente. Der Reaktor wurde bereits 2015 ausser Betrieb genommen und die Brennelemente zurück in die USA überführt.

Die nun eingereichten Unterlagen halten fest, wie die Stilllegung durchgeführt werden soll. So beschreibt das Stilllegungsprojekt die einzelnen Schritte von Demontage und Abbruch, die vorgesehenen Schutzmassnahmen sowie die Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Dabei werden alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.

Der Reaktor AGN-211-P in einer Aufnahmen von 2008. (Bild: Wikimedia/Patrik Tschudin | CC 2.0)
Der Reaktor AGN-211-P in einer Aufnahmen von 2008. (Bild: Wikimedia/Patrik Tschudin | CC 2.0)

Vernachlässigbares Gefährdungspotenzial

Die Unterlagen des Stilllegungsprojekts beruhen auf sorgfältigen Analysen. Diese haben ergeben, dass die Anlage kontaminationsfrei ist und radioaktive Stoffe ausschliesslich in gebundener Form vorkommen. Die Analysen und Berechnungen – auch für Störfälle wie etwa einen Flugzeugabsturz – kommen zum Schluss, dass das Gefährdungspotenzial bei der Stilllegung vernachlässigbar klein ist.

Ein Umweltverträglichkeitsbericht, der Teil des Stilllegungsgesuchs ist, beurteilt die nichtnuklearen Auswirkungen der Rückbauarbeiten. Er weist nach, dass dadurch keine bzw. nur vernachlässigbare Auswirkungen auf die Umwelt entstehen.

Die Universität Basel wird die Stilllegung nach dem Stand von Wissenschaft und Technik durchführen. Der Rückbau beginnt mit der Demontage und Zerlegung von aktivierten Teilen des Reaktors und endet mit dem messtechnischen Nachweis, dass die Baustrukturen aus dem Kernenergiegesetz entlassen werden können. Anschliessend lässt sich der Reaktorraum für andere Zwecke nutzen.

Massnahmen zum radiologischen Schutz

Für den Schutz von Mensch und Umwelt sorgen verschiedene Vorkehrungen, die sicherstellen, dass während der Stilllegung keine radioaktiven Stoffe freigesetzt werden. Dazu zählen unter anderem die Trennung in verschiedene Strahlenschutzbereiche, Rückhalteeinrichtungen und Kontaminationskontrollen. Die Abluft wird überwacht.

Bei der Stilllegung der Anlage AGN-211-P fallen ausschliesslich schwachradioaktive und inaktive Abfälle an. Ziel ist es, die Abfallmengen weitestgehend zu reduzieren. Die Abfälle werden soweit möglich freigemessen oder für die Abkling- bzw. geologische Tiefenlagerung vorbereitet. Insgesamt rechnen die Projektverantwortlichen mit ca. zehn Fässern (zu je 200 Liter) Material.

Die Universität Basel geht davon aus, dass das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bis Ende 2018 die Stilllegungsverfügung erteilt. Bis dahin können im Rahmen der bestehenden Bewilligung vorbereitende Arbeiten durchgeführt werden. Die Rückbauarbeiten sollen bis Ende 2020 abgeschlossen sein, und auch die Entlassung der Anlage aus der Kernenergiegesetzgebung soll bis zu diesem Zeitpunkt erfolgen.

Die Kosten für die Stilllegung und den Rückbau inklusive der bereits erfolgten Rückführung der Brennelemente belaufen sich auf rund 10 Mio. Franken. Diese werden auf Basis des Staatsvertrags der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die gemeinsame Trägerschaft der Universität ausschliesslich durch den Kanton Basel-Stadt finanziert.


Weitere Auskünfte

Christoph Tschumi, Verwaltungsdirektor der Universität Basel, Tel. +41 61 207 30 01, E-Mail: christoph.tschumi@unibas.ch

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