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Zulassung zum Masterstudium

Die Studierenden-Ordnung der Universität Basel vom 13. November 2019 hält in den §§ 16–18 folgende grundsätzlichen Bestimmungen fest:

§ 16 Die Zulassung zum Masterstudium setzt einen Bachelorabschluss im Umfang von 180 Kreditpunkten einer von der Universität Basel anerkannten Hochschule voraus.

  1. Die Zulassung zum Masterstudium erfolgt auf Antrag der zuständigen Prüfungskommission. Diese empfiehlt dem Rektorat die Zulassung oder Abweisung.
     
  2. Es bestehen vier Arten einer Zulassung zum Masterstudium:
    a) Zulassung ohne Bedingungen und ohne Auflagen
    b) Zulassung mit Bedingungen
    c) Zulassung mit Auflagen
    d) Zulassung mit Bedingungen und mit Auflagen
     
  3. Als Auflagen und/oder Bedingungen zu erbringende Studienleistungen dürfen insgesamt den Umfang von 60 Kreditpunkten nicht überschreiten, anderenfalls ist eine Zulassung ausgeschlossen.
     
  4. Die Erfüllung von Bedingungen und Auflagen kann zeitlichen Beschränkungen unterliegen. Werden die zeitlichen Vorgaben nicht eingehalten, verfügt die Fakultät den Ausschluss vom Studium.
     
  5. Bedingungen können verfügt werden, wenn ein Bachelorabschluss die in der jeweiligen Masterstudienordnung genannten Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt, weil grundlegende oder fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten fehlen, die für die Absolvierung des betreffenden Masterstudiums vorausgesetzt werden. Bedingungen sind vor Eintritt ins Masterstudium zu erfüllen.
     
  6. Auflagen können verfügt werden, wenn ein Bachelorabschluss die in der jeweiligen Masterstudienordnung genannten Zulassungsvoraussetzungen nur teilweise erfüllt, da Kenntnisse und Fähigkeiten fehlen, die von einer Absolventin oder einem Absolventen des betreffenden Masterstudiums erwartet werden. Die Auflagen sind zusätzlich während des Masterstudiums zu erbringen.

Abschluss einer Fachhochschule/Pädagogischen Hochschule

§ 17 Ein Abschluss einer von der Universität Basel anerkannten schweizerischen oder ausländischen Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule erlaubt nur dann den Zugang zum Masterstudium, wenn der Abschluss einen Notendurchschnitt von mind. 5 / ungerundet (Schweizerisches Notensystem 1–6, 6 = max / 4 = pass) aufweist. § 16 gilt gleichermassen.


Abschlüsse von ausländischen Hochschulen

§ 18 Ein Bachelorabschluss oder gleichwertiger Abschluss einer von der Universität Basel anerkannten ausländischen Hochschule erlaubt nur dann den Zugang zum Masterstudium, wenn dieser im Hochschulsystem seines Erwerbs die Zulassung zum gewünschten Masterstudium an einer Universität erlaubt. Es kann der Nachweis eines Studienplatzes verlangt werden. § 16 gilt gleichermassen.

Studienplan für den Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaften (Business and Economics)
Masterstudium Psychologie Studienordnung § 3 Abs. 4
Studienplan für den Masterstudiengang Pharmazie (Pharmacy)


Darüber hinaus können die einzelnen Studienordnungen besondere Bestimmungen vorsehen. Die jeweilige Studienordnung ist unter dem betreffenden Studiengang zu finden (zum Studienangebot).


Sprachkenntnisse

Die hauptsächlichen Unterrichtssprachen sind Deutsch und Englisch. Die entsprechenden Sprachkenntnisse für ein erfolgreiches Studium werden vorausgesetzt.

Ergänzende Bestimmungen zur Nichtzulassung beim Vorliegen eines Ausschlusses

Gemäss den Bestimmungen von §13 Abs. 2 lit. a der Studierenden-Ordnung der Universität Basel vom 13. November 2019 wird nicht zugelassen, wer...

Zulassung zum Masterstudium mit Vorbehalt

Wenn zum Zeitpunkt des Erlasses der Zulassungsverfügung noch keine offizielle Bestätigung über den Abschluss des Bachelorstudiums (inklusive vollständigem Abschlusszeugnis mit detailliertem Leistungsnachweis und definitiver Endnote) vorliegt, kann eine Zulassung unter dem Vorbehalt erfolgen, dass fehlende Dokumente bis zu einer vom Studiensekretariat festgelegten Frist nachgereicht werden. Die Zulassung wird widerrufen, wenn die ausstehenden Dokumente nicht fristgerecht nachgereicht werden oder sich herausstellen sollte, dass die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Nicht möglich ist eine Zulassung mit Vorbehalt bei den zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen der Medizinischen Fakultät

Ergänzende Bestimmungen zur Zulassung zum Masterstudium mit Abschlüssen von ausländischen Hochschulen

In Ergänzung der Bestimmungen der Studierenden-Ordnung der Universität Basel gilt betreffend die Zulassung zum Masterstudium: weiter...

Ergänzende Bestimmungen für den Zugang zum Joint Degree Masterstudiengang Fachdidaktik

Für den Zugang zum Joint Degree Masterstudiengang Fachdidaktik, der am Institut für Bildungswissenschaften der Universität Basel zusammen mit der PH FHNW angeboten wird, kann weiter...

Konkordanzliste der Rektorenkonferenz (swissuniversities)

Die Rektorenkonferenz (swissuniversities) führt zur Regelung der Durchlässigkeit zwischen den Hochschultypen in der Schweiz eine sogenannte  "Konkordanzliste". In dieser sind u. a. Übertrittsmöglichkeiten mit einem Bachelor einer schweizerischen Fachhochschule / Pädagogischen Hochschule in ein Masterstudium einer universitären Hochschule festgehalen.

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