Alle Mitarbeitenden der Universität haben nach Ablauf von 10, 15, 20, 25, 30, 35 und 40 Dienstjahren ohne Unterbruch Anspruch auf eine Dienstaltersanerkennung. Der Anspruch ist unabhängig vom Beschäftigungsgrad. Das Geschenk wird grundsätzlich in Form von zusätzlichen Urlaubstagen ausgerichtet, wobei auf Wunsch der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters die Ausrichtung auch in finanzieller Form erfolgen kann.
Näheres dazu regelt die Personalordnung. Die Dienstjahre bei der Überführung in eine unbefristete Anstellung werden vollumfänglich angerechnet.