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Inklusive Sprache

Die Universität Basel versteht sich als Institution, die Diversität und Chancengleichheit als integrale Bestandteile des universitären Lebens pflegt. Die an der Universität verwendete Sprache spielt dabei eine wichtige Rolle, da sie als zentrales Kommunikationsmittel unausweichlich auch Haltungen vermittelt und die Kultur des Zusammenarbeitens und Zusammenseins mitprägt.

Die Verwendung einer inklusiven Sprache, insbesondere die Vermeidung des generischen Maskulinums ist schon lange ein wichtiges gesellschaftspolitisches Anliegen, auch an der Universität. Stand in der Vergangenheit die Sichtbarmachung der Frauen im Vordergrund, wächst heute der Wunsch, zusätzlich nichtbinäre Geschlechteridentitäten zu berücksichtigen.

Die Universitätsangehörigen sind bei der Gestaltung der meisten Texte (Ausnahmen siehe Leitfaden) frei, die für sie angemessenen sprachlichen Möglichkeiten zu nutzen, wobei alle gängige Formen (Stern, Doppelpunkt, Unterstrich) möglich sind.

Das Wichtigste in Kürze

Die Universität ist den Prinzipien von Diversität und Chancengleichheit ebenso verpflichtet wie einer freien Rede- und Denkkultur. Die Universitätsangehörigen sind frei, die für sie angemessenen sprachlichen Möglichkeiten zu nutzen.

Die Studierenden unterliegen keinen universitären Vorgaben bezüglich gender-inklusiver Sprache. Die Verwendung inklusiver Zeichen wie Stern oder Doppelpunkt kann weder vorgeschrieben noch verboten werden.

In der Anrede von Studierenden, Mitarbeitenden und anderen Gruppen sollen zumindest Frauen und Männer explizit genannt werden; möglich sind dabei Paarformen, neutrale Formen, aber auch Zusatzzeichen wie Stern oder Doppelpunkt.

Juristisch relevante Texte orientieren sich an den Vorgaben des Kantons Basel-Stadt bzw. der Bundeskanzlei (Doppelformen oder neutrale Formen).

  • Was gilt für Studierende?

    Was gilt für Studierende?

    Studierende unterliegen keinen universitären Vorgaben bzgl. genderinklusiver Sprache, sie sind jedoch gehalten, sich an Grundsätzen wie sachliche Korrektheit, Verständlichkeit und Einheitlichkeit zu orientieren.

    Die Verwendung inklusiver Zeichen wie Stern oder Doppelpunkt darf von den Dozierenden weder vorgeschrieben noch verboten werden und soll nicht in die Bewertung einfliessen, sofern sie nicht selbst Thema der zu verfassenden Arbeit ist.

  • Was gilt für Dozierende und Professor*innen?

    Was gilt für Dozierende und Professor*innen?

    Es wird erwartet, dass Dozierende und Professor*innen Diversität und Inklusion als wichtige Elemente des universitären Lebens mittragen und auf eine sensible Kommunikation achten.

    In der schriftlichen Ansprache von Studierenden, Mitarbeitenden und anderen Gruppen sowie in der öffentlichen Kommunikation sollen zumindest Frauen und Männer explizit angesprochen werden, sei es durch Paarformen oder neutrale Formen. Die Sichtbarmachung nichtbinärer Identitäten anhand von Zusatzzeichen wie Stern oder Doppel-punkt (z.B. „Liebe Kolleg*innen“) ist möglich.

    Die Universitätsangehörigen sind bei der Gestaltung der meisten Texte frei, die für sie angemessenen sprachlichen Möglichkeiten zu nutzen, wobei alle gängigen Formen (Stern, Doppelpunkt, Unterstrich) möglich sind. In Bezug auf juristisch relevante, rechtsetzende Texte (Ordnungen, Reglemente, Weisungen) werden anstelle des generischen Maskulinums durchgehend Paarformen oder neutrale Formen verwendet.

    Im Kontext von Studierendenarbeiten darf die Verwendung inklusiver Zeichen wie Stern oder Doppelpunkt von den Dozierenden weder vorgeschrieben noch verboten werden und soll nicht in die Bewertung einfliessen, sofern sie nicht selbst Thema der zu verfassenden Arbeit ist.

    Stellenausschreibungen sind genderinklusiv zu verfassen, so dass die Offenheit der Universität gegenüber allen Geschlechtern und Geschlechtsidentitäten signalisiert wird.

  • Was gilt für Mitarbeitende der Verwaltung?

    Was gilt für Mitarbeitende der Verwaltung?

    Mitarbeitende der Verwaltung sollten die gewählten sprachlichen Möglichkeiten zur Gestaltung inklusiver Texte konsequent anwenden und auf Einheitlichkeit achten. Eine Mischung verschiedener typographischer Zeichen (Stern, Doppelpunkt, Unterstrich, Binnen-I) in einem Text ist zu vermeiden. Administrative Stellensind gehalten, auf die Konsistenz der verwendeten Formen in ihrer gesamten Kommunikation (d.h. über einzelne Texte hinaus) zu achten.

    In gemeinsamen Auftritten von Ressorts (wie Webseiten, Formulare oder Broschüren) einigen sich die Ressorts auf eine Schreibweise, die dann über alle Medien konsequent umgesetzt wird.

    Stellenausschreibungen sind genderinklusiv zu verfassen, so dass die Offenheit der Universität gegenüber allen Geschlechtern und Geschlechtsidentitäten signalisiert wird.

Weiterführende Informationen
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