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Rechtswissenschaft Abschluss: Bachelor

Recht ist allgegenwärtig. Wir begegnen rechtlichen Zusammenhängen jeden Tag in den Medien, in der Politik, in der Wirtschaft und nicht zuletzt in unserem Alltag. Gesetze und Verordnungen ermöglichen es, unser Umfeld rechtlich zu gestalten, Konflikten vorzubeugen und Streitfälle zu lösen. Die Rechtswissenschaft widmet sich den Verhaltensnormen, welche die zwischenmenschlichen und zwischenstaatlichen Beziehungen regeln und die mit hoheitlicher Gewalt durchgesetzt werden können.

Rechtswissenschaften

Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Einzelpersonen, hier geht es zum Beispiel um Verträge, um familien- oder erbrechtliche Fragen. Das Öffentliche Recht umfasst staatliche Strukturen, Aufgaben und Verfahren sowie unsere Rechte und Pflichten gegenüber dem Staat und umgekehrt. Das Strafrecht greift ein, wenn Menschen einander oder dem Staat Schaden zufügen. Wichtig ist auch das Prozessrecht und nicht zu vergessen sind das Völker- und Europarecht.

Studienaufbau

Der Bachelor ist der erste Studienabschluss vor dem Master. Er umfasst insgesamt 180 Kreditpunkte (KP). Beim Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft handelt es sich um einen sog. Monostudiengang ohne weitere Fächer. Der Bachelor ist der erste Teil der zusammengehörenden Studiengangs Rechtswissenschaft dar. Ein Kreditpunkt (KP) ECTS entspricht ungefähr 30 Arbeitsstunden.

Bachelor of Law (180 KP)
Rechtswissenschaft
Studiengang

Fächerkombination

Rechtswissenschaft wird als Studiengang ohne weiteren Fächer – im Masterstudium allenfalls mit einer Vertiefungsrichtung – studiert. Ausserdem besteht die Möglichkeit, Rechtswissenschaft als ausserfakultäres Bachelor- und Masterstudienfach an der Philosophisch-Historischen Fakultät mit einem Zweitfach zu studieren.

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