x
Loading
+ -

Anerkannte Hochschule/anerkannter Hochschulabschluss

Anerkannte Hochschule

Eine ausländische Hochschuleinrichtung wird von der Universität Basel anerkannt:

  • wenn deren Anerkennung in einem Abkommen/Vertrag/Übereinkommen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft respektive mit der Universität Basel geregelt ist

oder

  • wenn diese im jeweiligen Bildungssystem staatlich anerkannt respektive akkreditiert ist und das Promotionsrecht besitzt, das heisst, das Recht hat, wissenschaftliche Doktorate (PhD) anzubieten und den entsprechenden Grad zu verleihen.

Ist keines dieser Kriterien erfüllt, werden die Hochschuleinrichtung und deren Abschlüsse in der Regel nicht anerkannt. Eine US-amerikanische Hochschule (Universität oder College) wird nur anerkannt, wenn diese bei einer der sieben folgenden regionalen Akkreditierungsorganisationen akkreditiert ist: ACCJC, HLC, MSCHE, NECHE, NWCCU, SACSCOC, WSCUC.

Bei Ländern, deren Bildungssystem die institutionelle Unterscheidung zwischen Universität, Fachhochschule/Pädagogischer Hochschule nicht kennt (1 Säulen-System), erfolgt die Zuordnung eines Abschlusses zu einem Hochschultyp (Universität, Fachhochschule/Pädagogische Hochschule) entsprechend dem vergleichbaren Studiengang im Schweizerischen Bildungssystem (2. Säulen-System).   

Anerkannter Hochschulabschluss

Ein Hochschulabschluss ist formal nur anerkannt, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der verliehene akademische Grad/Titel ist im jeweiligen Bildungssystem staatlich anerkannt.
  • Der Studiengang ist im jeweiligen Bildungssystem von der zuständigen offiziellen Behörde anerkannt /akkreditiert.
  • Der Abschluss wurde von einer anerkannten Hochschule verliehen und mindestens 80% der Studienleistungen wurden an einer anerkannten Hochschule erworben.
  • Der Abschluss wurde auf der Stufe Bachelor/Master oder einer gleichwertigen Stufe erworben. Abschlüsse der Weiterbildungsstufe (MAS, DAS, CAS, EMBA, Nachdiplome u. ä.) werden für die Zulassung nicht anerkannt.

Für einen Abschluss, welcher im Fernstudium erworben wurde, müssen zusätzlich folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Lernergebnisse des Fernstudiums sind mit denjenigen des entsprechenden Präsenzstudiums im jeweiligen Bildungssystem vergleichbar.
  • Der im Fernstudium erworbene Abschluss muss im entsprechenden Bildungssystem den Zugang zum weiterführenden Studium auf der nächst höheren Stufe auch im Präsenzstudium ermöglichen
nach oben