«Langzeitstudierende» im Bachelorstudium – Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Bachelorstudierende der Universität Basel, die länger als 12 Semester im Bachelor studieren, erhalten künftig mehr Unterstützung beim Erwerb ihres ersten Studienabschlusses.
Gleichzeitig müssen sie beim Fehlen einer Vereinbarung über den Abschlusszeitpunkt erhöhte Studiengebühren entrichten. Nachfolgend finden Sie Antworten auf Fragen rund um dieses Thema.
FAQ Langes Studium
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Ab wann gelte ich als «Langzeitstudierende/r»?
Bachelor-Studierende gelten als «Langzeitstudierende» gemäss der geltenden Richtlinie, wenn sie mehr als 12 Semester an der Universität eingeschrieben sind, ohne einen Abschluss erzielt zu haben. Dies gilt auch für ein zweites Studium auf Stufe Bachelor.
Bachelor-Studierende gelten als «Langzeitstudierende» gemäss der geltenden Richtlinie, wenn sie mehr als 12 Semester an der Universität eingeschrieben sind, ohne einen Abschluss erzielt zu haben. Dies gilt auch für ein zweites Studium auf Stufe Bachelor.
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Wie berechnet sich die massgebende Anzahl Semester?
Es gilt die Anzahl Semester seit der Einschreibung an der Universität Basel auf Stufe «Bachelor». Bei Beurlaubungen, Mobilitätssemestern und Unterbruch der Immatrikulation ruht die Zählung der Semester. Ein Wechsel des Studiengangs oder des Studienfachs hat hingegen keinen Einfluss auf die Zählung der Semester.
Es gilt die Anzahl Semester seit der Einschreibung an der Universität Basel auf Stufe «Bachelor». Bei Beurlaubungen, Mobilitätssemestern und Unterbruch der Immatrikulation ruht die Zählung der Semester. Ein Wechsel des Studiengangs oder des Studienfachs hat hingegen keinen Einfluss auf die Zählung der Semester.
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Wann erfahre ich, dass ich bald als «Langzeitstudierende/r» gelte?
Eine erste Information seitens Student Services mit dem Hinweis auf den Status «Langzeitstudierende/r» ab dem 13. Semester und die damit verbundenen Konsequenzen erfolgt schon im 8. Semester. Dabei wird bereits auf das existierende Beratungsangebot (Studiendekanat, Fachstudienberatung, Studienberatung, Sozialberatung) aufmerksam gemacht. Dies sollte den meisten Studierenden genügend Zeit geben, den Abschluss rechtzeitig innerhalb von 12 Semestern zu planen.
Eine zweite Information der Student Services erfolgt im 11. Semester. Zu diesem Zeitpunkt werden die Studierenden noch einmal auf den bevorstehenden Übertritt in den Status «Langzeitstudierende» und die damit verbundenen Konsequenzen hingewiesen und aufgefordert, die jeweils zuständige Ansprechperson für ein Beratungsgespräch zu kontaktieren. In den «Online Services» für die Studierenden erscheint zudem eine gut sichtbare Meldung mit den entsprechende Informationen.Eine erste Information seitens Student Services mit dem Hinweis auf den Status «Langzeitstudierende/r» ab dem 13. Semester und die damit verbundenen Konsequenzen erfolgt schon im 8. Semester. Dabei wird bereits auf das existierende Beratungsangebot (Studiendekanat, Fachstudienberatung, Studienberatung, Sozialberatung) aufmerksam gemacht. Dies sollte den meisten Studierenden genügend Zeit geben, den Abschluss rechtzeitig innerhalb von 12 Semestern zu planen.
Eine zweite Information der Student Services erfolgt im 11. Semester. Zu diesem Zeitpunkt werden die Studierenden noch einmal auf den bevorstehenden Übertritt in den Status «Langzeitstudierende» und die damit verbundenen Konsequenzen hingewiesen und aufgefordert, die jeweils zuständige Ansprechperson für ein Beratungsgespräch zu kontaktieren. In den «Online Services» für die Studierenden erscheint zudem eine gut sichtbare Meldung mit den entsprechende Informationen. -
Wer unterstützt mich beim Abschluss meines Bachelors?
Die Information im 11. Semester per E-Mail enthält die notwendigen Informationen sowie die Kontaktangaben der zuständigen fakultären Ansprechperson. Nach erfolgter Kontaktaufnahme vereinbaren die fakultären Ansprechpersonen ein Beratungsgespräch mit den Studierenden. Ziel des Gesprächs ist das Erstellen einer Vereinbarung über den Studienabschluss.
Die Information im 11. Semester per E-Mail enthält die notwendigen Informationen sowie die Kontaktangaben der zuständigen fakultären Ansprechperson. Nach erfolgter Kontaktaufnahme vereinbaren die fakultären Ansprechpersonen ein Beratungsgespräch mit den Studierenden. Ziel des Gesprächs ist das Erstellen einer Vereinbarung über den Studienabschluss.
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Was wird in der Vereinbarung über den Studienabschluss festgehalten?
In der individuellen Vereinbarung wird festgehalten, welche Studienleistungen ausstehen und innerhalb wie vieler Semester diese zu erbringen sind. Basierend auf diesem Zeitplan wird das Semester, in dem der Studienabschluss erfolgt, bestimmt.
Es gelten folgende Richtwerte für die zu erstellenden Zeitpläne:
- In jedem verbleibenden Semester müssen mindestens 10 Kreditpunkte erworben werden.
- Es kann maximal ein zusätzliches Semester für nicht bestandene Prüfungen oder Arbeiten eingeplant werden.
- Der Abschluss muss innerhalb von maximal 6 Semestern nach Übertritt in den Status «Langzeitstudierende» erzielt werden.
In der individuellen Vereinbarung wird festgehalten, welche Studienleistungen ausstehen und innerhalb wie vieler Semester diese zu erbringen sind. Basierend auf diesem Zeitplan wird das Semester, in dem der Studienabschluss erfolgt, bestimmt.
Es gelten folgende Richtwerte für die zu erstellenden Zeitpläne:
- In jedem verbleibenden Semester müssen mindestens 10 Kreditpunkte erworben werden.
- Es kann maximal ein zusätzliches Semester für nicht bestandene Prüfungen oder Arbeiten eingeplant werden.
- Der Abschluss muss innerhalb von maximal 6 Semestern nach Übertritt in den Status «Langzeitstudierende» erzielt werden.
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Was hat der Status «Langzeitstudierende/r» für Konsequenzen?
Langzeitstudierende zahlen eine doppelte Studiengebühr, sofern sie vor Eintritt in den Status «Langzeitstudierende» keine Vereinbarung über ihren Studienabschluss eingegangen sind oder den darin vereinbarten Abschlusszeitpunkt nicht einhalten.
Langzeitstudierende zahlen eine doppelte Studiengebühr, sofern sie vor Eintritt in den Status «Langzeitstudierende» keine Vereinbarung über ihren Studienabschluss eingegangen sind oder den darin vereinbarten Abschlusszeitpunkt nicht einhalten.
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Gibt es Ausnahmen oder Härtefälle?
Bei Nicht-Einhalten des in der Vereinbarung festgelegten Abschlusszeitpunkts ist eine weitere Aufschiebung der Gebührenerhöhung nur in Härtefällen möglich. Anträge auf Härtefälle müssen beim jeweiligen Studiendekanat schriftlich eingereicht und mit entsprechenden Nachweisen (z.B. Arztzeugnis) belegt werden.
Bei Nicht-Einhalten des in der Vereinbarung festgelegten Abschlusszeitpunkts ist eine weitere Aufschiebung der Gebührenerhöhung nur in Härtefällen möglich. Anträge auf Härtefälle müssen beim jeweiligen Studiendekanat schriftlich eingereicht und mit entsprechenden Nachweisen (z.B. Arztzeugnis) belegt werden.
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Ab wann wird die Gebührenerhöhung eingeführt?
Die neuen Unterstützungsangebote für «Langzeitstudierende» (Information per E-Mail und Beratungsgespräche zur Erstellung einer Vereinbarung über den Studienabschluss) werden ab Frühjahrssemester 2026 gestaffelt eingeführt. Eine Verdoppelung der Studiengebühr erfolgt frühestens nach einer zweijährigen Übergangsfrist, d.h. ab Frühjahrssemester 2028.
Die neuen Unterstützungsangebote für «Langzeitstudierende» (Information per E-Mail und Beratungsgespräche zur Erstellung einer Vereinbarung über den Studienabschluss) werden ab Frühjahrssemester 2026 gestaffelt eingeführt. Eine Verdoppelung der Studiengebühr erfolgt frühestens nach einer zweijährigen Übergangsfrist, d.h. ab Frühjahrssemester 2028.
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Warum führt die Universität Massnahmen zu «Langzeitstudierenden» ein?
Die Universität muss gute Rahmenbedingungen bereitstellen, damit Studierende, welche die Fähigkeiten und die Motivation besitzen, ein Studium zu absolvieren, unter Einhaltung der universitären Anforderungen zu einem Abschluss gelangen. Mit zunehmender Studiendauer über die Mindeststudienzeit hinaus steigt erfahrungsgemäss die Wahrscheinlichkeit, dass es nie zu einem Abschluss kommt, zudem wird es schwieriger, in der Arbeitswelt Fuss zu fassen. Studierende, welche gewillt sind, einen Abschluss zu erwerben, sollen daher von der Universität unterstützt werden.
Die Verdoppelung der Studiengebühr nach langer Studienzeit gibt es auch an anderen Schweizer Universitäten. Sie dient an der Universität Basel als Anreiz, das Beratungsangebot wahrzunehmen und den Studienabschluss nach Ende der doppelten Mindeststudienzeit mit fachlicher Unterstützung zu planen.Die Universität muss gute Rahmenbedingungen bereitstellen, damit Studierende, welche die Fähigkeiten und die Motivation besitzen, ein Studium zu absolvieren, unter Einhaltung der universitären Anforderungen zu einem Abschluss gelangen. Mit zunehmender Studiendauer über die Mindeststudienzeit hinaus steigt erfahrungsgemäss die Wahrscheinlichkeit, dass es nie zu einem Abschluss kommt, zudem wird es schwieriger, in der Arbeitswelt Fuss zu fassen. Studierende, welche gewillt sind, einen Abschluss zu erwerben, sollen daher von der Universität unterstützt werden.
Die Verdoppelung der Studiengebühr nach langer Studienzeit gibt es auch an anderen Schweizer Universitäten. Sie dient an der Universität Basel als Anreiz, das Beratungsangebot wahrzunehmen und den Studienabschluss nach Ende der doppelten Mindeststudienzeit mit fachlicher Unterstützung zu planen. -
Warum gelten die neuen Massnahmen nur für Bachelorstudierende (und nicht für Masterstudierende)?
Die Situation auf der Master-Stufe ist vielfältiger und unterscheidet sich in vieler Hinsicht von der Bachelorstufe. Es ist entsprechend schwieriger, eine allgemeine Regel für die ganze Universität einzuführen. Der Beratungsbedarf ist auf Master-Stufe zudem oft kleiner, da die Studierenden bereits erfolgreich einen ersten Studienabschluss erzielt haben.
Die Universität hat deshalb entschieden, zuerst Erfahrungen mit dem Umgang mit «Langzeitstudierenden» auf Bachelorstufe zu sammeln und erst zu einem späteren Zeitpunkt eine allfällige Ausweitung auf die Masterstufe zu prüfen.
Die Situation auf der Master-Stufe ist vielfältiger und unterscheidet sich in vieler Hinsicht von der Bachelorstufe. Es ist entsprechend schwieriger, eine allgemeine Regel für die ganze Universität einzuführen. Der Beratungsbedarf ist auf Master-Stufe zudem oft kleiner, da die Studierenden bereits erfolgreich einen ersten Studienabschluss erzielt haben.
Die Universität hat deshalb entschieden, zuerst Erfahrungen mit dem Umgang mit «Langzeitstudierenden» auf Bachelorstufe zu sammeln und erst zu einem späteren Zeitpunkt eine allfällige Ausweitung auf die Masterstufe zu prüfen.