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Schöne Erholung – Neues aus der Schlafforschung (01/2016)

«Wen soll man bestrafen, wenn ein Roboterauto ein Kind überfährt?»

Interview: Urs Hafner

Die Rechtswissenschaftlerin Sabine Gless legt den Finger auf einen wunden Punkt: Das Recht ist nicht auf Roboter vorbereitet, die selber Entscheidungen treffen – und womöglich Menschen gefährden.

«Roboter sind keine Rechtssubjekte. Sie haften also nicht für Schäden, die sie eventuell anrichten, und sind nicht schuldfähig.» Sabine Gless (Foto: Andreas Zimmermann)
«Roboter sind keine Rechtssubjekte. Sie haften also nicht für Schäden, die sie eventuell anrichten, und sind nicht schuldfähig.» Sabine Gless (Foto: Andreas Zimmermann)

Die Roboter kommen! Manche sind nicht mehr zu übersehen, die selbstfahrenden Autos und Postautos etwa, die Testfahrten absolvieren und nach den Angaben ihrer Promotoren bald schon auf unseren Strassen zirkulieren werden, oder die selbstfliegen den Drohnen, die Bilder schiessen und in Bälde – wenn es nach den grossen Versandfirmen wie Amazon geht – Pakete zustellen sollen. Manche Roboter sind bereits Teil unseres Alltags, ohne dass wir es merken, zum Beispiel die Website Google, die sich auf unsere Suchpräferenzen einstellt, oder Skalpelle, die bei Operationen zum Einsatz kommen.

Die Öffentlichkeit starrt gebannt auf die Roboter. Sie gelten als «intelligent», das heisst, sie reagieren auf ihre Umgebung aufgrund der Daten, die sie laufend sammeln und analysieren, sie werden nicht müde und haben nie einen schlechten Tag. Allerdings seien Roboter nur Maschinen und nur so intelligent wie ihre Programmierung: «Roboter haben keine Intuition und keine Moral, und sie können das, was sie tun, nicht reflektieren», sagt Sabine Gless. Das unterscheide sie vom Menschen. Die Juristin beschäftigt sich mit den rechtlichen Fragen, die der Einsatz der «intelligenten Agenten» aufwirft.

UNI NOVA: Frau Gless, Sie sagen, das Rechtssystem sei nicht genügend auf Roboter vorbereitet. Doch ein Roboter ist kein Mensch, sondern eine Sache. Damit hat das Recht Erfahrung. Wo liegt das Problem?

SABINE GLESS: Ja, Roboter sind vom Menschen programmierte Maschinen, insofern also Sachen. Auch wenn sie autonom und ohne menschliche Aufsicht Operationen durchführen, zum Beispiel Auto fahren oder auf Suchanfragen im Netz reagieren, stellt das Recht sie nicht dem Menschen gleich. Sie sind keine Rechtssubjekte. Sie haften also nicht selbst für Schäden, die sie eventuell anrichten, und sind nicht schuldfähig. Wenn es jedoch stimmt, was manche Informatiker behaupten, nämlich dass wir es in unserem Alltag schon bald mit zahllosen intelligenten Maschinen zu tun haben werden, die sich selbst steuern, dann wird der Mensch in naher Zukunft mit vielen Gegenübern konfrontiert sein, die rechtlich nicht verantwortlich sind. Die entscheidende Frage lautet dann: Wer übernimmt die Verantwortung, wenn etwas schiefgeht?

UNI NOVA: Dann haftet der Hersteller und zahlt die Versicherung. Oder man bestraft den Programmierer.

GLESS: Das ist zu kurz gedacht. Was machen Sie, wenn der Hersteller und der Programmierer nachweisen, dass sie nach dem neusten Stand von Wissenschaft und Technik und fehlerlos gearbeitet haben? Wäre es richtig, einen Menschen, der eine innovative Maschine konstruiert, von der wir uns die Steigerung der Lebensqualität erhoffen, für den Schaden haften zu lassen?

UNI NOVA: Das wäre für den betroffenen Informatiker hart.

GLESS: So ist es. Und wer soll vor Gericht an die Stelle der Maschine treten, wenn ein Pflegeroboter – den die Gesellschaft ja begrüsst, weil er das Problem der pflegebedürftigen alten Menschen lösen soll – seinen betagten Schützling zu Boden geworfen hat, anstatt ihn ins Bett zu heben? Wie würde man bei einem tödlichen Unfall das oft zitierte Strafbedürfnis der Gesellschaft befriedigen? Bei einem Todesfall können Sie nicht einfach eine zivilrechtliche Einigung erzielen und den Schaden bezahlen: Das akzeptiert die Gesellschaft nicht ohne Weiteres. Wollen Sie etwa den Roboter ins Gefängnis stecken?

UNI NOVA: Nein, das wäre lächerlich.

GLESS: Genau. Das Strafrecht ist für Menschen gemacht. Man bestraft verurteilte Menschen, weil man davon ausgeht, dass sie Reue empfinden, und weil sie ihre Taten reflektieren, also sich an sie erinnern. Das ist eine alte Idee, die noch heute zentral für unser Recht ist. Ausserdem sind unsere Strafen auf das menschliche Empfinden ausgerichtet. Einen Menschen schmerzt es, Geld bezahlen zu müssen oder eingesperrt zu werden. Ein Roboter empfindet keine Reue.

UNI NOVA: Manche Informatiker glauben, Roboter würden dazu bald imstande sein.

GLESS: Es gibt auch Juristen, die das glauben. Doch die Bestrafung eines Roboters ist keine überzeugende Lösung. Vielmehr müssen wir das Verantwortungsproblem lösen. Wir Juristen dürfen nicht vergessen, dass es die Aufgabe des Rechts ist, bei einem Schaden die Verantwortung dessen Verursacher zuzuweisen. Wenn das Recht das nicht leistet, haben wir ein Problem.

UNI NOVA: Gibt es gerichtliche Präzedenzfälle?

GLESS: Bis jetzt nicht. Das bedeutet aber nicht, dass es nicht zu Schäden gekommen ist. Sie finden im Netz Berichte über Unfälle von selbstfahrenden Autos, aber keine Hinweise auf Rechtsstreitigkeiten. Vermutlich wollen die Verursacher diese vermeiden und bezahlen lieber.

UNI NOVA: Nehmen wir ein Beispiel: Die Polizei setzt eine Drohne zur Überwachung einer Demonstration von Rechtsextremen ein, das Gerät stürzt ab und tötet einen Mann. Nun muss der Hersteller der Drohne vor Gericht.

GLESS: Nicht unbedingt. Es ist unklar, wer hier die Schuld trägt: der Hersteller, die Polizei oder vielleicht ein Hacker, der die Maschine manipuliert hat? Den Hersteller könnte man nur dann ohne Weiteres verklagen, wenn er für Schäden beim Einsatz der Drohne auch ohne sein Verschulden haftet. Das nennt man Gefährdungshaftung. Aber der Hersteller würde wohl fragen, warum nur er haften soll und nicht auch der Verkäufer oder der Nutzer der Drohne.

UNI NOVA: Der tödliche Drohnenunfall könnte also so enden, dass niemand verurteilt wird?

GLESS: Nach heutigem Recht: Ja. Das ist nicht ungewöhnlich. Es kann ja zu tödlichen Unfällen kommen, auch wenn niemand einen Fehler macht. Wenn sich ein Skilehrer trotz Lawinengefahr nach sorgfältiger Abklärung der Umstände für eine Tour entscheidet und sich dann doch ein Schneebrett löst, das einen Schüler in den Tod reisst, machen wir ihm keinen Vorwurf. Der Unterschied zum Roboter: Hier wird einer Maschine bewusst Entscheidungsmacht übertragen, die zu einem Schaden führen kann.

UNI NOVA: Und der Verantwortliche ist strafrechtlich nicht fassbar.

GLESS: Ja. Und darum muss der Gesetzgeber entscheiden, wie Verantwortung zugewiesen wird.

UNI NOVA: Roboter stehen gewöhnlich nicht im Zentrum der juristischen Aufmerksamkeit. Sind Sie eine Ruferin in der Wüste?

GLESS: Nein, ich bin nicht die Einzige und auch nicht die Erste, die sich mit dem Thema beschäftigt. Allerdings neigt die Rechtswissenschaft dazu, sich mit einem Problem erst dann auseinanderzusetzen, wenn die Gerichte sich damit beschäftigen. Die Welt hat sich in den letzten zwanzig Jahren stark verändert, vor allem durch das Internet.

UNI NOVA: Hinkt das Recht nicht ohnehin ständig neuen Entwicklungen hinterher, etwa das Familienrecht der gleichgeschlechtlichen Elternschaft?

GLESS: Ja, das Recht ist in manchen Fällen zu konservativ. Aber seine Beharrungskraft hat auch positive Seiten. Es kann nicht permanent alle möglichen gesellschaftspolitischen Strömungen aufnehmen. Das ist die Aufgabe der Politik.

UNI NOVA: Sie greifen für Ihre Argumentation auf ScienceFictionFilme oder die Literatur zurück. Heisst es in der Wissenschaftscommunity, die Gless drifte ab?

GLESS: (lacht) Man hat mir das so noch nie gesagt. Tatsächlich findet man in der Kunst viele visionäre Gedanken zum Verhältnis von Gesellschaft, Technik und Recht. Shakespeare und Dürrenmatt haben grundsätzliche Überlegungen zu Schuld und Recht angestellt. Literatur und Filme bringen gesellschaftliche Konflikte und Lösungsversuche des Rechts oft auf den Punkt.

UNI NOVA: Was zeichnet das Vorgehen des Rechts aus?

GLESS: Wir Juristinnen und Juristen glauben, dass wir die Interessenkonflikte in der Gesellschaft durch adäquate Regeln und ihre Durchsetzung lösen können. Dadurch unterscheiden wir uns etwa von den Wirtschaftswissenschaftlern: Sie möchten Konflikte durch Anreizsysteme lösen, die Menschen zu einem bestimmten Verhalten motivieren.

UNI NOVA: Hat das Recht überhaupt eine Chance gegen die Macht der digitalen Giganten?

GLESS: Das ist kein einfacher Kampf. Man hat die heutige Situation auch schon mit der Zeit nach der industriellen Revolution verglichen, als der Staat die neuen Industriebarone zügeln musste. Man spricht ja nicht von ungefähr von den Daten als dem neuen Öl. Die adäquaten rechtlichen Konzepte hätten wir. Aber die Frage ist: Können wir sie durchsetzen?

UNI NOVA: Kennen Sie ein erfolgreiches Beispiel?

GLESS: Google etwa wurde von deutschen Gerichten verpflichtet, seine Suchmaschine zu überwachen: Wenn eine automatisch angebotene Suchanfrage persönlichkeitsrechtsverletzend ist, weil eine Person zum Beispiel mit Prostitution, einer Sekte oder einer Straftat in Verbindung gebracht wird, dann muss Google die Anfrage blockieren, damit eine Verleumdung nicht zigfach wiederholt wird.

UNI NOVA: Welche Lehre kann die Rechtswissenschaft daraus ziehen?

GLESS: Sie müsste dort ansetzen, wo das Virtuelle in der realen Welt fassbar wird, beim Verhalten von Herstellern, Dienstleistern, Nutzerinnen und Behörden, die Genehmigungen erteilen. Die Juristen müssen sich mit Informatikern, Technikern, Geistesund Sozialwissenschaftlerinnen zusammensetzen und mit ihnen ins Gespräch kommen. Wenn Rechtswissenschaft und Technik nicht zusammenarbeiten, riskieren wir Verantwortungslöcher.

UNI NOVA: Die Verantwortung liegt also beim Staat und bei der Industrie?

GLESS: Sie liegt bei allen – auch bei der Zivilgesellschaft. Die Industrie verfolgt ihre Interessen, da müssen wir uns nichts vormachen. Google ist nicht interessiert am «Recht auf Vergessen». Alle Menschen, die sich intelligenter Maschinen bedienen, sich im Netz bewegen und dabei Datenspuren hinterlassen, müssten sich mit den dadurch entstehenden Interessenkonflikten beschäftigen: Wem gehören die Daten?

UNI NOVA: Wem gehören sie?

GLESS: Das ist eine höchst umstrittene Frage. Wir müssen erst klären, was «gehören» im jeweils konkreten Fall bedeutet. Ein Datum oder eine Information ist ja kein Stück Brot, das man in die Tasche stecken kann. Klar ist einzig, dass wir uns mit diesen Fragen auseinandersetzen müssen. Je rasanter die digitale Entwicklung voranschreitet, desto kontrollierbarer werden wir und desto mehr kommen die Freiheitsrechte in Gefahr. Die Sensibilität dafür wächst, glaube ich. Ich bin vor einigen Jahren in Basel zu meinem Forschungsgebiet gekommen, weil mir Studierende der Informatik in meiner Vorlesung zum Internetrecht mit ihren Fragen die Augen geöffnet haben.

Sabine Gless ist Professorin für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Basel. Sie befasst sich mit den Auswirkungen der digitalen Entwicklung auf das Rechtssystem. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Strafprozessrecht und im internationalen Strafrecht, besonders im Rechtshilferecht und im Europäischen Strafrecht.

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