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Verspätete Anmeldung zum Masterstudium mit einem Abschluss einer schweizerischen Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule

Die Anmeldefrist für das Frühjahrsemester 2024 ist am 30. November 2023 abgelaufen. Eine verspätete Anmeldung für Masterstudiengänge (ausser Medizin, Zahnmedizin, Pflegewissenschaft) ist für Inhaber und Inhaberinnen eines anerkannten Abschlusses auf Bachelorstufe einer schweizerischen Hochschule (Universität, Fachhochschule, Pädagogische Hochschule) auf Gesuch hin bis 5. Januar 2024 möglich, sofern bis dann fristgerecht die Online-Anmeldung mit allen erforderlichen Dokumenten eingereicht wird. Für eine verspätete Anmeldung wird neben der normalen Anmeldegebühr von CHF 100.– eine zusätzliche Gebühr von CHF 150.– erhoben. Vom Eintreten auf eine verspätete Anmeldung kann kein Recht auf eine Zulassung abgeleitet werden.

Das Gesuch muss folgende Angaben enthalten:

  • Detaillierte Angaben zu bisherigen Studien an Universitäten und Hochschulen
  • Genaue Angabe zum erworbenen Bachelorabschluss inklusive Abschlussnote und Abschlussdatum
  • Angaben zum gewünschten Masterstudium
  • Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass oder Identitätskarte)
  • Kurze Begründung für die verspätete Anmeldung
  • Angabe einer Telefonnummer für allfällige Rückfragen

Das entsprechende Gesuch stellen Sie über
www.unibas.ch/studseksupport


Bitte beachten Sie zudem folgende Punkte:

  1. Studienangebot
    Sie sollten genau wissen, für welches Masterstudium und – bei einem Masterstudium an der Philosophisch-Historischen Fakultät – für welche Masterstudienfächer Sie sich bewerben wollen. Hierzu dient das Informationsblatt Masterstudium: Studienangebot der Fakultäten. Informationen finden Sie auch unter Studienangebot oder auf den Websites der einzelnen Fakultäten.
     
  2. Zulassungsvoraussetzungen
    Die allgemeinen Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium sind in der Studierendenordnung der Universität Basel sowie in den vom Rektorat erlassenen Zulassungsrichtlinien der Universität Basel geregelt. Die speziellen Zulassungsvoraussetzungen für die einzelnen Masterstudien sind in den entsprechenden fakultären Masterstudienordnungen festgehalten. Diese finden Sie unter Studienangebot.
     
  3. Erforderliche Sprachkenntnisse
    Die hauptsächlichen Unterrichtssprachen sind Deutsch und Englisch.
    Allfällige besondere sprachliche Erfordernisse werden in den fakultären Studienordnungen geregelt.
     
  4. Anerkannte Übersetzungen
    Ist das Originaldokument in einer anderen Sprache als Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch abgefasst, so ist zusammen mit dem Dokument eine anerkannte Übersetzung in Deutsch oder Englisch hochzuladen. Beachten Sie hierzu die verbindlichen Bestimmungen des Rektorats der Universität Basel für anerkannte Übersetzungen.
Weiterführende Informationen
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