Wie werden Banken krisenfester?
Text: Barbara Spycher
Grossbanken dürfen nicht scheitern. Ihre Rettung sollte aber nicht auf Kosten der Steuerzahlenden gehen. Deshalb braucht es neue Regeln.
Seit der Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS im Jahr 2023 steht die Frage im Raum: Wie reguliert man systemrelevante Grossbanken, die einfach nicht scheitern dürfen? Welche Regeln braucht es insbesondere für den Branchenriesen UBS, um die Allgemeinheit vor den Kosten und Risiken einer Rettungsaktion zu schützen? Expertinnen und Politiker feilen an Vorschlägen. Der Schweizer Bundesrat hat ein 30-Punkte-Massnahmenpaket vorgelegt, ein Teil davon kommt voraussichtlich im Juni ins Parlament. Die Banken wehren sich: Ein zentraler Streitpunkt ist, wie gross das finanzielle Sicherheitspolster der Grossbanken sein muss. Die Fachdiskussion dreht sich um Eigenkapital und Sonderanleihen, im Fachjargon AT1. Darauf spezialisiert ist Corinne Zellweger-Gutknecht, Professorin für Privatrecht und Wirtschaftsrecht an der Universität Basel, die sich aktiv in die Diskussion einbringt und auch eine neue Idee lanciert. Doch beginnen wir von vorne.
Eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) hat die CS-Krise aufgearbeitet und dazu auch Expertisen eingeholt, darunter eine von Corinne Zellweger-Gutknecht. «Bei der Arbeit daran wurde mir klar, wie wenig Eigenkapital die wichtigste Einheit der CS, das Stammhaus in der Schweiz, tatsächlich hatte», sagt sie. Doch Eigenkapital ist im Krisenfall die harte Währung. Damit können Banken Verluste sofort auffangen.
Die Rechtsexpertin erachtet es deshalb als folgerichtig, dass der Bundesrat nun von der UBS ein dickeres Eigenkapitalpolster fordert, besonders im Stammhaus in der Schweiz. Denn mehr Eigenkapital reduziert das Risiko, dass der Staat erneut eine Grossbank retten muss – und somit auch die potenziellen Kosten für die Wirtschaft und die Steuerzahlenden. «Es ist für uns alle von vitalem Interesse, dass die UBS ihr Eigenkapital so zusammenstellt und im Konzern verteilt, dass sich die Geschichte nicht wiederholt», betont Zellweger-Gutknecht. Die Rettungen anderer Grossbanken kosteten die beteiligten Staaten Milliarden, so etwa in den Fällen Fortis (heute ABN Amro), Commerzbank und Royal Bank of Scotland (heute Natwest).
Doch die UBS wehrt sich gegen höheres Eigenkapital, denn das schmälert eben auch die Dividende der Aktionäre und die Boni im Topmanagement. Bürgerliche Parlamentsmitglieder haben deshalb eine Alternative vorgeschlagen: Banken sollen einen Teil des neu verlangten Eigenkapitals als Sonderanleihen, sogenannte AT1-Anleihen, bereitstellen können.
Was sind AT1?
Diese Sonderanleihen werfen für die Gläubiger sehr hohe Rendite ab, sind aber gleichzeitig sehr risikoreich. Denn auch sie sollen in der Krise Verluste tragen. Dazu lässt die Finanzmarktaufsicht (FINMA) die AT1 entweder abschreiben, worauf die Gläubiger alles verlieren; so wie bei der CS 2023. Oder die FINMA lässt die AT1 in Eigenkapital umwandeln: Dann werden die Gläubigerinnen zu Aktionärinnen. Beide Varianten verringern die Schulden der Bank und das Eigenkapital steigt. Die Bank wird so rekapitalisiert und stabilisiert.
Diesen Plan, einen Teil des neu verlangten Eigenkapitals aus AT1-Anleihen zu stellen, kritisiert die Professorin: «Die CS-Krise hat gezeigt, dass diese Anleihen ihren Zweck nicht erfüllen.» Den heutigen AT1 fehle ein früher Auslöser. Im häufigsten Szenario – wenn eine Bank schleichend geschwächt wird – kann die FINMA erst eingreifen und Verluste mit AT1 auffangen, wenn die Bank nicht mehr überlebensfähig ist, wenn sie also den sogenannten «Point of Non Viability» (PONV) erreicht hat. Bis dahin müssen die Behörden dem Niedergang tatenlos zusehen – so wie bei der CS. «Dieser Auslösezeitpunkt ist zu spät», bilanziert Zellweger-Gutknecht.
Es brauche darum zusätzliche AT1, die früher ausgelöst werden. Sie denkt an eine Art «Stabilisierungs-AT1», die einen Verlust stufenweise und automatisiert auffangen. Jedes Mal, wenn das Eigenkapital um einen Prozentpunkt sinkt, würde eine weitere Tranche dieser AT1 abgeschrieben oder in Aktien umgewandelt. Die Juristin forscht derzeit dazu und diskutiert den Ansatz in Fachkreisen. Klar ist: «Solche Stabilisierungs-AT1 müssten mindestens europaweit eingeführt werden.»
Neues System gefragt
Die Auslösung solcher «Stabilisierungs-AT1» müsste aber nach klaren Vorgaben und – anders als heute – automatisiert ablaufen. Das dürfte auch das Risiko von Klagen reduzieren. Denn die CS-Krise habe es deutlich gemacht: «Verlust mit heutigen AT1 aufzufangen, wird immer zu Unsicherheiten und Klagen führen», sagt Zellweger-Gutknecht. Die Gläubiger jener AT1-Anleihen, die im Rahmen der CS-Rettung abgeschrieben wurden, haben denn auch Beschwerde eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat ihnen Recht gegeben: Die Abschreibung sei unzulässig gewesen. Zellweger-Gutknecht hält das Urteil für falsch, wie sie in der Schweizerischen Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzmarktrecht (Ausgabe 2/2026) begründet. Mehrere weitere Rechtsprofessorinnen und -professoren sehen es ebenso. Das Bundesgericht wird voraussichtlich im Laufe des Jahres über den Fall entscheiden.
Auch wegen dieser Rechtsunsicherheiten hat Australien als erstes Land entschieden, AT1-Anleihen ab 2027 nicht mehr als Eigenkapital anzuerkennen. Down Under erachtet sie als untauglich und zu komplex. Im Gegenzug müssen die Banken dort ihr Eigenkapital minim erhöhen. Auch verschiedene Länder Europas denken über Reformen nach. Die nächsten Jahre werden zeigen, wie es in der Schweiz und anderswo mit den Kapitalanforderungen an Banken weitergeht. Werden mehr Länder dem Beispiel Australiens folgen? Werden die Eigenkapitalanforderungen an Banken erhöht? Werden automatisierte «Stabilisierungs-AT1» eingeführt? Für die Rechtswissenschaftlerin Corinne Zellweger-Gutknecht ist jedenfalls klar: «Der Status quo taugt nicht als Option.»
Corinne Zellweger-Gutknecht ist Professorin für Privatrecht und Wirtschaftsrecht an der Universität Basel. Sie forscht zu Geld-, Währungs- und Zentralbankrecht sowie zu Querschnittthemen zwischen Privat- und Finanzmarktrecht.
Weitere Artikel in dieser Ausgabe von UNI NOVA (Mai 2026).
