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Schweizer Frauenstimmrecht: «Es war der reine Unwille»

Frauen demonstrieren an einem 1. Mai-Umzug in Zürich für ihre Rechte. (Bild: Schweizerisches Sozialarchiv, F 5047-Fb-103)
Frauen demonstrieren an einem 1. Mai-Umzug in Zürich für ihre Rechte. (Bild: Schweizerisches Sozialarchiv, F 5047-Fb-103)

Vor knapp 50 Jahren hat die Schweiz als eines der letzten Länder das Frauenstimmrecht eingeführt. Frauen galten davor als «Staatsbürgerinnen ohne Stimmrecht». Die Historikerin Prof. Dr. Caroline Arni von der Universität Basel hat an einer Publikation zum Thema mitgearbeitet.

01. Dezember 2020 | Christoph Dieffenbacher

Frauen demonstrieren an einem 1. Mai-Umzug in Zürich für ihre Rechte. (Bild: Schweizerisches Sozialarchiv, F 5047-Fb-103)
Frauen demonstrieren an einem 1. Mai-Umzug in Zürich für ihre Rechte. (Bild: Schweizerisches Sozialarchiv, F 5047-Fb-103)
Porträt von Prof. Dr. Caroline Arni
Prof. Dr. Caroline Arni. (Foto: zvg)

Wie lässt sich dieser männliche Unwille historisch erklären?

In der republikanischen Schweiz kamen im 19. Jahrhundert zwei Dinge zusammen. Erstens wurden politische Rechte an angeblich männliche Eigenschaften wie Vernunft und innere Unabhängigkeit geknüpft. Zweitens zimmerte sich die Schweiz eine Identität, die auf Vorstellungen der alten Landsgemeinde und eines Bunds aus Freien und Gleichen aufbaute. Demnach war die Schweiz wesenhaft demokratisch, und Demokratie war männlich. So paradox es tönt: Nicht obwohl, sondern weil die Schweiz in ihrem Selbstverständnis so «urdemokratisch» ist, hat es mit dem Frauenstimmrecht so lange gedauert.

Immerhin brauchte es hier, anders als im Ausland, eine Mehrheit der abstimmenden Männer: Am 7. Februar 1971 sagten sie zu knapp 66% Ja zum Frauenstimmrecht auf Bundesebene.

Tatsächlich wissen wir nicht, ob anderswo die männliche Wählerschaft ihren Parlamenten und Regierungen in der Einführung des Frauenstimmrechts gefolgt wäre. Doch auch in der Schweiz hätten diese Instanzen aktiv werden können. Oder auch das Bundesgericht. Dass es eine partielle Verfassungsrevision und damit eine Volksabstimmung brauchte, war nicht eindeutig. Weder die Bundes- noch die Kantonsverfassungen nahmen Frauen explizit von den politischen Rechten aus. Darauf wies 1886 die Juristin Kempin-Spyri hin: Der Verfassungstext mache keinen Unterschied zwischen Frauen und Männern, wenn vom «Staatsbürger» die Rede sei. Es sei deshalb willkürlich zu behaupten, bei den politischen Rechten seien die Frauen ausnahmsweise nicht mitgemeint. Sie gelangte damit ans Bundesgericht, das verdattert befand, ihre Auffassung sei durchaus «kühn», könne aber nicht gebilligt werden.

Bestrebungen für das Frauenstimmrecht gab es also bereits im 19. Jahrhundert. Woran sind sie gescheitert?

Für viele Frauen stand damals der Kampf für wirtschaftliche Handlungsfähigkeit und zivilrechtliche Gleichstellung im Vordergrund. Doch sie forderten auch politische Rechte – oft dann, wenn Anstrengungen für mehr Demokratie gemacht wurden. Dabei kamen ihnen jedoch dauernd mögliche Verbündete abhanden: Es waren ja zunächst auch ganze Gruppen von Männern ausgeschlossen vom «allgemeinen» Stimm- und Wahlrecht: die Juden, je nach kantonaler Regelung auch Armengenössige, Dienstboten, strafrechtlich Verurteilte, Zwangsversorgte und andere. Doch die meisten dieser Ausschlüsse wurden schrittweise behoben, während die Frauen weiter warten mussten. Das verfestigte die Kopplung von Männlichkeit und politischer Teilhabe. Immer mehr galt: Berechtigt sind Männer als Männer.

Wie beeinflussten die Krisen und Kriege in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts die Frauenrechte?

In der Schweiz mündete der Erste Weltkrieg in den Landesstreik, der eine starke politische Gegenreaktion auslöste. Das Frauenstimmrecht, das auch von bürgerlichen Frauen gefordert wurde, stand nun als linke Forderung im Raum. Die Arbeiterbewegung ihrerseits übernahm das bürgerliche Ideal der auf zwei Sphären aufgeteilten Geschlechterordnung: hier die männlich-politische Öffentlichkeit, dort das weiblich-apolitisch Private. Nach 1945 sah sich die «verschonte» Schweiz in ihrem Selbstbild bestätigt: als eine nationale Gemeinschaft, deren Zusammenhalt auch darauf beruhte, dass Frauen und Männer ihre spezifischen Rechte und Pflichten hatten. Die Weltkriege hatten das nationalkulturelle Selbstverständnis bestärkt – und so war und blieb das politische Gemeinwesen ein Männerbund. Der Kampf um das Frauenstimmrecht riss aber nie ganz ab ...

bis er in der Nachkriegszeit wieder aktuell wurde. Warum?

Nach der gescheiterten Abstimmung von 1959 veränderte sich der internationale Rahmen. Die Schweiz trat 1963 dem Europarat bei und wollte die Europäische Menschenrechtskonvention ratifizieren. Das war auch ein Prestigeprojekt, ein Anschluss an die europäische und die Weltgemeinschaft, aber wegen des fehlenden Frauenstimmrechts nur mit Vorbehalt möglich. In diesem Kontext wurde das fehlende Frauenstimmrecht zu einem reputationsschädigenden Anachronismus. Übrigens auch im Binnenblick: Einzelne Gemeinde und Kantone hatten ja mit der Einführung begonnen.

Was haben die gesellschaftlichen Veränderungen der 1960er-Jahre zum Umdenken beigetragen?

Die Stimmrechtsbewegung hat zwischen Bitten und Fordern so ziemlich alles versucht – ausser einem Aufstand, den manche durchaus fürchteten. Um 1970 trafen die traditionsreiche und im ausserparlamentarischen Handeln geübte Frauenstimmrechtsbewegung und die neue Frauenbefreiungsbewegung mit ihren provokativen Protestformen aufeinander. Daraus ging der sogenannte «Marsch nach Bern» vom 1. März 1969 hervor. Er war den einen zu radikal und den andern zu brav, aber er war eine Möglichkeit, wie sich Frauen als Kollektiv Gehör verschaffen konnten.

Wo stehen wir heute in Sachen Gleichberechtigung und politische Gleichstellung?

In der Geschichte des Frauenstimmrechts stecken zwei andere Geschichten, die beide nicht abgeschlossen sind: die der Geschlechtergerechtigkeit und die der demokratischen Teilhabe. Punkto Geschlechtergerechtigkeit war der Frauenstreik von 2019 sehr aussagekräftig. Immer noch zählt heute weniger – an Prestige und Geld –, was Frauen in Männerdomänen tun und was vor allem Frauen tun: Hausarbeit, Sorgearbeit, Kinderbetreuung. Diese Tätigkeiten haben sich in den letzten Jahrzehnten nicht so sehr zwischen Frauen und Männern, sondern zwischen verschiedenen Gruppen von Frauen neu verteilt. Und in Bezug auf Teilhabe muss sich jede Gesellschaft immer wieder der Frage stellen, wen sie – und aus welchen Gründen – über gemeinsame Angelegenheiten mitbestimmen lässt und wen nicht. Sie stellt sich zurzeit wohl am dringlichsten mit Blick auf die Mitsprache von Menschen, die ohne Schweizer Pass Teil dieser Gesellschaft sind.

Publikation und Ringvorlesung

Denise Schmid (Hg.): Jeder Frau ihre Stimme. 50 Jahre Schweizer Frauengeschichte 1971–2021. Verlag Hier und Jetzt, Baden/Zürich 2020, mit einer Einführung von Caroline Arni.

Für das Frühlingssemester 2021 ist an der Universität Basel eine Ringvorlesung zum Thema geplant.

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