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Verspätete Anmeldung zum Masterstudium Pflegewissenschaft mit einem Abschluss einer schweizerischen Universität oder Fachhochschule

Die Anmeldefrist für das Herbstsemester 2026 ist am 30. April 2026 abgelaufen. Eine verspätete Anmeldung für das Masterstudium Pflegewissenschaft ist nur für Inhaber und Inhaberinnen eines anerkannten Abschlusses auf Bachelorstufe einer schweizerischen Hochschule (Universität, Fachhochschule) auf Gesuch hin bis 31. Juli 2026 möglich, sofern fristgerecht ein entsprechendes Gesuch mit den erforderlichen Dokumenten/Angaben eingereicht wird.
Ist die erforderliche Dokumentation nicht vollständig oder bedarf sie einer vertieften Prüfung und Abklärung, wird das Gesuch auf verspätete Anmeldung abgelehnt. In diesem Fall steht es den Bewerbenden frei, sich im Rahmen der ordentlichen Anmeldefristen für ein Folgesemester anzumelden. Wird das Gesuch genehmigt, ist anschliessend innerhalb der mitgeteilten Frist die Online-Anmeldung mit allen erforderlichen Dokumenten vorzunehmen. Für eine verspätete Anmeldung wird eine zusätzliche Gebühr von CHF 150.- erhoben. Weder besteht Anspruch auf Bearbeitung einer verspäteten Anmeldung noch kann aus einer solchen ein Recht auf eine Zulassung abgeleitet werden.

Das Gesuch muss folgende Angaben enthalten:

  • Detaillierte Angaben zu bisherigen Studien an Universitäten und Hochschulen
  • Genaue Angaben zum erworbenen Bachelorabschluss inklusive Abschlussdatum
  • Genaue Angaben zum erworbenen Pflegediplom
  • Genaue Angaben zur bisherigen Arbeitspraxis inkl. Arbeitspensen und Zeiträume
  • Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass oder Identitätskarte)
  • Kurze Begründung für die verspätete Anmeldung
  • Angabe einer Telefonnummer für allfällige Rückfragen

Das entsprechende Gesuch stellen Sie über
www.unibas.ch/studseksupport


Bitte beachten Sie zudem folgende Punkte:

  1. Zulassungsvoraussetzungen
    Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium der Pflegewissenschaft ist die Erfüllung der Zulassungsbedingungen der Universität Basel.
    Diese sind in der Studierendenordnung (§ 13 ff.), in den Zulassungsrichtlinien sowie in der Ordnung für das Masterstudium der Pflegewissenschaft (§ 3) festgehalten.
     
  2. Erforderliche Sprachkenntnisse
    Die Unterrichtssprachen sind Deutsch und Englisch.
    Die entsprechenden Sprachkenntnisse für ein erfolgreiches Studium werden vorausgesetzt. Es sollte daher bereits zu Beginn des Studiums in allen Sprachfertigkeiten ein Niveau von mindestens C1 gemäss dem Europäischen Referenzrahmen vorhanden sein.
    Es liegt in der Verantwortung der Studierenden, über diejenigen Sprachkenntnisse zu verfügen, die für das Studium erforderlich sind. Bei Nichtbestehen von Prüfungen können mangelnde Sprachkenntnisse nicht geltend gemacht werden.Die hauptsächlichen Unterrichtssprachen sind Deutsch und Englisch.

     

Weiterführende Informationen

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