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Im Fokus: Nuran Haydar Celik fragt, was im Namen der Schönheit erlaubt sein soll

Frau in gelbem Oberteil betrachtet in einem Museum eine antike Marmorskulptur; weitere Skulpturenköpfe stehen im Hintergrund.
Was als schön gilt, lässt sich nicht objektiv festlegen. Nuran Haydar Celik, hier im Antikenmuseum Basel, untersucht, welche Grenzen das Recht kosmetischen Eingriffen setzen darf. (Foto: Universität Basel, Eleni Kougionis)

Schönheit liegt im Auge des Betrachters. Doch wie weit reicht die Freiheit, den eigenen Körper zu verändern? Die Juristin Nuran Haydar Celik untersucht, welche Grenzen das Recht bei medizinisch nicht notwendigen Eingriffen ziehen darf.

06. August 2026 | Noëmi Kern

Frau in gelbem Oberteil betrachtet in einem Museum eine antike Marmorskulptur; weitere Skulpturenköpfe stehen im Hintergrund.
Was als schön gilt, lässt sich nicht objektiv festlegen. Nuran Haydar Celik, hier im Antikenmuseum Basel, untersucht, welche Grenzen das Recht kosmetischen Eingriffen setzen darf. (Foto: Universität Basel, Eleni Kougionis)

Botox gegen die Falten, eine Brustvergrösserung, eine Haartransplantation: Wer mit dem Ist-Zustand des eigenen Körpers nicht zufrieden ist, findet in der Schönheitsindustrie allerlei Möglichkeiten, etwas daran zu verändern. Das Angebot steht allen zur Verfügung, die es sich leisten können und wollen. Und sie haben das Recht dazu: Das Selbstbestimmungsrecht, das auch in der Schweiz zu den Grundrechten gehört, gesteht jedem volljährigen, mündigen Menschen zu, frei über das eigene Leben, den eigenen Körper und persönliche Angelegenheiten zu entscheiden. 

Eingeschränkt wird das Selbstbestimmungsrecht nur in Ausnahmefällen, wenn dadurch ein öffentliches Interesse betroffen ist oder Grundrechte Dritter verletzt werden könnten. «Vor dem Grundsatz der Autonomie über den eigenen Körper sollten wir also im Prinzip alles machen dürfen, was wir wollen», sagt die Juristin Nuran Haydar Celik. «Doch was gilt, wenn etwas, das ich subjektiv als schön empfinde, meinem Körper möglicherweise schadet und der Staat mich gewissermassen vor mir selbst schützen will?» 

Wenn Schönheit der Gesundheit schadet 

Mit anderen Worten: Wäre es rechtlich erlaubt, sich zum Beispiel Hörner in den Kopf einsetzen oder sich die Ohren operativ in Richtung «Elfenohren» anpassen zu lassen? Oder sich beim sogenannten Rib-Remodeling Rippen brechen oder entfernen zu lassen, um eine Wespentaille zu bekommen? Dazu liefert das Schweizer Recht keine klare Antwort. Nuran Haydar Celik befasst sich in ihrer Dissertation im Bereich Medizinstrafrecht an der Universität Basel mit dieser Fragestellung. 

Lächelnde Frau mit langen braunen Haaren in einem gelben Oberteil neben einem blühenden Strauch.
Als Kind spielte Nuran Haydar Celik Richterin. Im Jus-Studium entdeckte sie, dass Strafrecht sie besonders interessiert. (Foto: Universität Basel, Eleni Kougionis)

«Es geht mir in meiner Arbeit weniger darum zu definieren, was und für wen etwas als schön gilt – das kann das Recht ohnehin nicht leisten», stellt Nuran Haydar Celik klar. «Vielmehr frage ich, wie und unter welchen Voraussetzungen der Staat mich in meiner Selbstbestimmung über meinen Körper einschränken darf.» 

Ungewöhnliche Wünsche am eigenen Körper verwirklichen zu lassen oder sich ohne medizinische Notwendigkeit gar Knochen brechen oder entfernen zu lassen, mag den meisten Menschen zu weit gehen. Die Juristin sieht es nüchtern: «In einer liberalen Rechtsordnung ist es nicht am Staat zu entscheiden, was für den Einzelnen vernünftig ist und was nicht.» Ihr ist es wichtig, nicht zu werten, sondern nur die rechtliche Seite zu betrachten, etwa: Wie weit reicht die Selbstbestimmung bei medizinisch nicht angezeigten Behandlungen? Soll und darf das Recht hier Grenzen ziehen – und wo wären diese? Können Ärztinnen und Ärzte für solche Operationen bestraft werden, obwohl die betroffene Person ausdrücklich eingewilligt hat? Und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?

Hier geht es schnell um das Verhandeln moralischer Vorstellungen und um Ethik. «Deshalb lese ich derzeit auch rechtsphilosophische Texte. Damit kam ich bisher kaum in Berührung und finde es sehr bereichernd, mich nun damit zu befassen», sagt die 33-Jährige. 

Als Kind im Gerichtssaal 

Dass sie Juristin werden wollte, war für Nuran Haydar Celik immer klar. Ihr Vater war Staatsanwalt und so verbrachte sie einen Teil ihrer Kindheit in Gerichtsgebäuden. Sie erinnert sich auch, wie sie Richterin spielte. «Ich bat dann meine Schwester, mir die ‹Akten› in Form eines Stapels Papier zu bringen», erzählt sie schmunzelnd. 

Im Studium merkte sie bald, dass sie Strafrecht besonders interessiert. In ihrer Heimat Türkei war sie auch als Anwältin tätig. Dort promovierte sie an der Galatasaray-Universität in Istanbul. Noch während der finalen Schreibphase zogen ihr Mann und sie nach Köln, wo er eine Stelle als Ingenieur fand. 

Auf der Suche nach einer Anschlusslösung für sich stiess sie auf die Ausschreibung der Doktoratsstelle in Basel und bewarb sich. Diese zweite Dissertation ermöglicht es ihr, sich ins Schweizer Strafrecht einzuarbeiten. «Der Berufseinstieg in einem anderen Land ist für Juristinnen und Juristen anspruchsvoll, weil sie nicht mit dem dortigen Recht vertraut sind», sagt sie. «Zudem kommt es in dieser Disziplin sehr auf die Sprache an. Begrifflichkeiten spielen eine grosse Rolle und manchmal macht ein Komma einen grossen inhaltlichen Unterschied», sagt sie. Glücklicherweise hatte sie schon am Gymnasium Deutsch gelernt. 

Mehr Ruhe statt Leistungsdruck

In Basel wohnt das Paar seit etwa eineinhalb Jahren und fühlt sich wohl in der Schweiz.  Nuran Haydar Celik bewegt sich gern in der Natur und zeigt sich beeindruckt von den Landschaften und den «glasklaren Gewässern, die Lust machen, darin zu baden». Im Gegensatz zur Geschäftigkeit der Metropole Istanbul findet sie hier mehr Gelassenheit. «Ich erkenne allmählich, dass es nicht immer nur um Leistung gehen kann. Es ist auch in Ordnung, einfach mal nichts zu tun. Ich geniesse es, im Café zu sitzen und die Umgebung zu beobachten.»   

Sie hofft, dass sie nach der Promotion in der Schweiz bleiben und als Postdoc weiterforschen kann. Auch eine Habilitation kann sie sich gut vorstellen. Ausserdem sage ihr der Forschungs- und Universitätsbetrieb zu. Dass ihre Dissertation keine abschliessende Antwort auf die verschiedenen Fragen liefern wird, ist ihr bewusst. Doch sie will mit ihrer Forschung zu den rechtlichen Diskussionen darüber beitragen, ob und wie das Strafrecht die Selbstbestimmung über den eigenen Körper einschränken darf. «Egal, wie ein Staat das Recht anwendet: Es braucht in jedem Fall eine Begründung, warum etwas verboten ist oder eben nicht», betont die Juristin. Sie selbst ist der Ansicht, dass der Staat zurückhaltend sein sollte.

Im Fokus: die Sommerserie der Universität Basel

Das Format Im Fokus rückt junge Forschende in den Mittelpunkt, die zum internationalen Renommee der Universität beitragen. Während mehrerer Wochen stellen wir Akademiker*innen aus unterschiedlichen Fachrichtungen vor, die stellvertretend für die über 3000 Doktorierenden und Postdocs der Universität Basel stehen.

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