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Abmahnung

POE-Toolbox Mitarbeitendengespräche | Abmahnung
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An der Universität Basel wird eine Abmahnung* erst dann genutzt, wenn die anderen Gesprächstools bei Themen der Arbeitsleistung oder des Verhaltens eines/einer Mitarbeitenden (MA) nicht zum Erfolg geführt haben. Eine Abmahnung wird genutzt, um den Ernst der Lage zu vermitteln und dem/der MA vor einer Kündigung eine Chance zur Verbesserung zu geben.

*im Sinn der Personalordnung der Universität Basel, § 9 Abs. 4 PO

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Universität Basel Personal- und Organisationsentwicklung Steinengraben 5, Postfach
4001 Basel
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Tel. +41 61 207 17 18
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