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Krankenversicherung

Jede in der Schweiz wohnhafte Person untersteht dem Versicherungsobligatorium und muss sich selbst innerhalb von drei Monaten nach Anmeldung im Kanton bei einem der zahlreichen kantonalen Krankenversicherer anmelden. Die Versicherung beginnt (rückwirkend) zum Zeitpunkt der Wohnsitznahme in der Schweiz.
Für Studierende gelten teilweise besondere Bedingungen > bitte beachten Sie die Hinweise zuunterst auf dieser Website und den Service der Sozialberatung (Student Services).

Tipp

Für einkommensschwache Personen und Familien gibt es die Möglichkeit, beim Kanton um Prämienverbilligungen zu ersuchen. Vergleichen Sie dazu die detaillierten Informationen zur Prämienverbilligung im Kanton Basel-Stadt sowie zur Prämienverbilligung im Kanton Basel-Landschaft. Für Studierende bietet die Sozialberatung der Universität Hilfe in Form von Beratung sowie erhellenden Webinformationen und Merkblättern.

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