Stipendien- und Drittmittelbewerbung
Wann kommen private Stiftungen infrage? Was gehört zu einer Stipendien- oder Drittmittelbewerbung?
Bewerben Sie sich bei privaten Stiftungen nur dann um Zuschüsse, wenn Sie sich aufgrund der publizierten Zweckbestimmung davon überzeugt haben, dass Sie mit Ihrem Anliegen den deklarierten Stiftungszweck klar erfüllen. Einige Stiftungen verfügen über eigene Bewerbungsformulare.
Voraussetzung für jede Bewerbung ist die klare, präzise Darstellung Ihres Dissertations- oder Forschungsprojekts:
- Thematik, Forschungsstand, Fragestellung, Hypothesen, Ziel, Methoden, Forschungsrelevanz
- Zeit- und Vorgehensplan
- zu berücksichtigende Forschungseinrichtungen (Labors, Archive etc.)
- geplante Kooperationen oder Auslandaufenthalte
- Budget: explizite Forschungs-, Lebenshaltungs- und Reisekosten.
Besprechen Sie Ihr Projekt in jedem Fall mit dem betreuenden Professor oder der betreuenden Professorin.
In der Regel werden für Bewerbungen folgende Unterlagen verlangt:
- Begleitschreiben mit Begründung, warum Sie sich an diese Stiftung wenden
- Lebenslauf
- Nachweis über den Studienabschluss (Zeugniskopien ab Matur)
- Nachweis über Forschungsleistungen (Publikationen)
- Zwei schriftliche Empfehlungsschreiben der wissenschaftlichen Betreuerinnen oder Betreuer
- Projektbeschrieb inklusive Abstract von max. einer Seite
- allenfalls Einladung des Gastinstitutes
- Budgetplanung, mit Angabe weiterer erfragter oder bezogener Beiträge