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Rechtswissenschaft - ausserfakultäres Masterstudienfach Abschluss: Master

Recht ist allgegenwärtig. Wir begegnen rechtlichen Zusammenhängen jeden Tag in den Medien, in der Politik, in der Wirtschaft und nicht zuletzt in unserem Alltag. Gesetze und Verordnungen ermöglichen es, unser Umfeld rechtlich zu gestalten, Konflikten vorzubeugen und Streitfälle zu lösen. Die Rechtswissenschaft widmet sich den Verhaltensnormen, welche die zwischenmenschlichen und zwischenstaatlichen Beziehungen regeln und die mit hoheitlicher Gewalt durchgesetzt werden können.

Rechtswissenschaften

Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Einzelpersonen (Verträge, eigentums- sowie familien- und erbrechtliche Fragen usw.). Im öffentlichen Recht geht es um staatliche Strukturen, Aufgaben, Verfahren sowie die Rechte und Pflichten von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber dem Staat und umgekehrt. Das Strafrecht greift dort ein, wo Menschen einander oder dem Staat Schaden zufügen. Die Frage, was Recht eigentlich beinhaltet, lässt sich nur umschreiben, dazu folgendes Zitat: „Noch suchen die Juristen eine Definition zu ihrem Begriff vom Recht.“ (Immanuel Kant)

Studienaufbau

Der Master ist der zweite Studienabschluss nach dem Bachelor. Das Masterstudium umfasst insgesamt 120 Kreditpunkte (KP) und umfasst zwei Fächer sowie einen freien Wahlbereich. Das ausserfakultäre Studienfach Rechtswissenschaft (35 KP) ist der Minor, hinzu kommt als Major ein zweites Phil.-Hist. Studienfach zu 65 KP (davon 30 KP Masterarbeit) sowie der freie Wahlbereich umfasst 20 KP. Ausserdem besteht die Möglichkeit, Rechtswissenschaft als Minor zu Sportwissenschaften zu wählen. Ein Kreditpunkt (KP) ECTS entspricht ungefähr 30 Arbeitsstunden.

Master of Arts (120 KP)
Major
aus Phil.-Hist. Fakultät
65 KP
Minor
Rechts­wissenschaft (ausser-fakultär)
35 KP
freier Wahl-
bereich
20 KP
Studiengang

Fächerkombination

Das ausserfakultäre Studienfach Rechtswissenschaft wird auf Bachelor- wie Masterstufe in Kombination mit einem zweiten Studienfach aus der Phil.-Hist. Fakultät (siehe Master | Philosophisch-Historische Fakultät) und einem freien Wahlbereich studiert.

Der freie Wahlbereich besteht aus wählbaren Modulen, die zur Vertiefung in den Studienfächern, zum Einblick in andere von der Universität Basel angebotene Studienfächer oder zum Erwerb von Sprachkompetenzen einsetzbar sind. Es können dabei auch Zertifizierungen oder Vertiefungsausweise separat ausgewiesen werden, falls thematisch zusammenhängende Studienleistungen im Umfang von mindestens 24 KP absolviert worden sind.

Berufsmöglichkeiten

Mögliche Tätigkeitsbereiche hängen in erster Linie vom Fach ab, mit dem das BA-/MA-Fach Rechtswissenschaft kombiniert wurde. Erfahrungsgemäss verbessern rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse in der Regel die Karrierechancen, obwohl sie die notwendigen Qualifikationen für eine klassische juristische Karriere nicht vermitteln können.

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