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Zulassung zum Gaststudium

Als Gaststudentin/Gaststudent kann zugelassen werden, wer an einer von der Universität Basel anerkannten universitären Hochschule während mindestens eines Jahres erfolgreich studiert hat.

Die Zulassung beschränkt sich auf die bisherige Studienrichtung und Studienstufe und ist auf maximal drei Semester begrenzt. Gaststudierende entrichten an der Universität Basel die ordentliche Semestergebühr für Studierende und können Kreditpunkte erwerben. Sie sind jedoch nicht berechtigt, akademische Abschlüsse an der Universität Basel zu erwerben.
Gaststudierende müssen während der gesamten Dauer ihres Gaststudiums gleichzeitig an der Universität Basel und an ihrer Heimuniversität immatrikuliert sein.

Sprachkenntnisse

Die hauptsächlichen Unterrichtssprachen sind Deutsch und Englisch. Die entsprechenden Sprachkenntnisse für ein erfolgreiches Studium werden vorausgesetzt.

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