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Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse für die Zulassung

Studienbewerber und Studienbewerberinnen, die bereits einen ausländischen Hochschulabschluss vorweisen können, werden unabhängig vom Reifezeugnis für bestimmte Bachelorstudiengänge zugelassen. Voraussetzung ist dabei, dass es sich um einen akademischen Abschluss auf der Stufe Bachelor/Master oder einer gleichwertigen Stufe handelt. Der Abschluss muss von einer von der Universität Basel anerkannten Hochschule ausgestellt worden sein und von der Universität Basel als gleichwertig zu einem entsprechenden Abschluss einer schweizerischen Hochschule eingestuft werden. Nicht hierunter fallen Abschlüsse der Weiterbildung.
Vorbehalten bleiben die speziellen Bestimmungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge sowie die besonderen Bestimmungen für den Zugang ausländischer Studienanwärterinnen und -anwärter zum Studium der Human- und Zahnmedizin.

Die hauptsächlichen Unterrichtssprachen sind Deutsch und Englisch.
Die entsprechenden Sprachkenntnisse für ein erfolgreiches Studium werden vorausgesetzt.

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