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Zulassung zum Bachelorstudium mit ausländischem Vorbildungsausweis

Die Zulassung zum Studium an der Universität Basel erfolgt gemäss den Zulassungsrichtlinien des Rektorats, universitären Ordnungen und Reglementen. Die Zulassungsrichtlinien für das kommende akademische Jahr erlässt das Rektorat der Universität Basel jeweils im Dezember.

Folgend finden Sie einen Überblick über die Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Bachelorstudium im akademischen Jahr 2024/25 (Herbstsemester 2024 und Frühjahrssemester 2025).

Die Zulassung zum Bachelorstudium setzt ein anerkanntes Reifezeugnis oder einen anderen gleichwertigen Abschluss einer von der Universität Basel anerkannten Hochschule voraus (Studierendenordnung § 15).


Länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen (Länderliste)

In einer nach Ländern aufgeschlüsselten Liste ist festgehalten, welche Vorbildungsausweise den Zugang zu allen Bachelorstudiengängen erlauben und welche Bedingungen dafür gelten (siehe «Länderliste»). Die Bewertung der einzelnen Reifezeugnisse richtet sich grundsätzlich nach den in den Zulassungsrichtlinien festgelegten Kriterien, welche sich wiederum an den von der Kammer universitäre Hochschulen von swissuniversities am 11. November 2021 verabschiedeten «Empfehlungen für die Bewertung ausländischer Reifezeugnisse» orientieren.
Die Länderliste gilt nur für das jeweilige Studienjahr. Es werden keine Übergangsbestimmungen festgelegt.
Vorbehalten bleiben die speziellen Bestimmungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge sowie die besonderen Bestimmungen bezüglich des Zugangs von Ausländerinnen und Ausländern zum Studium der Medizin und Zahnmedizin.

Bei einigen Reifezeugnissen wird zusätzlich das erfolgreiche Bestehen der Ergänzungsprüfung der schweizerischen Hochschulen (ECUS) verlangt. Diese wird nur einmal im Jahr im August durchgeführt. Entsprechende Bewerbungen sind daher ausschliesslich für das Herbstsemester und nicht für das Frühjahrsemester möglich.

International Baccalaureate IB

Das International Baccalaureate wird gemäss folgenden Bestimmungen anerkannt:
International Baccalaureate IB

Baccalauréat Européen

Das Baccalauréat Européen wird gemäss folgenden Bestimmungen anerkannt:
Baccalauréat Européen


Kriterien für die Anerkennung eines ausländischen gymnasialen Reifezeugnisses

Ausländische gymnasiale Reifezeugnisse müssen im Wesentlichen einer schweizerischen gymnasialen Maturität entsprechen und werden deshalb grundsätzlich nur anerkannt, wenn die in den Zulassungsrichtlinien definierten Kriterien betreffend Ausbildungsziel, Ausbildungsinhalt sowie Ausbildungsdauer kumulativ erfüllt sind. Kriterien


Teilanerkennung eines ausländischen gymnasialen Reifezeugnisses eines Signatarstaates der Lissabonner Konvention

Ein ausländisches gymnasiales Reifezeugnis eines Staates, der die Lissabonner Konvention ratifiziert hat, gilt als teilanerkannt hinsichtlich weiter...


Erfordernis eines Nachweises über die Zulassung

Berechtigt ein ausländisches Reifezeugnis im betreffenden staatlichen Bildungssystem zwar zum Zugang, nicht aber automatisch zur Zulassung zu allen universitären Bachelorstudiengängen, muss ein Nachweis über die Zulassung an einer staatlich anerkannten universitären Hochschule des betreffenden Landes zu einem Studienprogramm, das dem angestrebten Studienprogramm an einer schweizerischen universitären Hochschule fachlich entspricht, vorgelegt werden. Dieser Nachweis über die Zulassung darf nicht für ein Fern- oder Abendstudium ausgestellt sein und muss aktuell sein.


Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse für die Zulassung

Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die bereits einen ausländischen Hochschulabschluss vorweisen können, werden unabhängig vom Reifezeugnis für bestimmte Bachelorstudiengänge zugelassen. Voraussetzung ist dabei, weiter...


Sprachkenntnisse

Die hauptsächlichen Unterrichtssprachen sind Deutsch und Englisch.
Die entsprechenden Sprachkenntnisse für ein erfolgreiches Studium werden vorausgesetzt.


Besondere Bestimmungen für den Zugang ausländischer Studienanwärterinnen und -anwärter zum Studium der Human- und Zahnmedizin

Für das Bachelorstudium Medizin sowie die Masterstudien Human- und Zahnmedizin gelten neben den allgemeinen Zulassungsbedingungen für den Zugang ausländischer Studienanwärterinnen und -anwärter besondere Bestimmungen.
Besondere Bestimmungen für den Zugang ausländischer Studienanwärterinnen und -anwärter zum Studium der Human- und Zahnmedizin

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