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Verspätete Anmeldung zum Gaststudium auf Masterstufe für ukrainische Studierende mit dem Schutzstatus S

Die ordentliche Anmeldefrist für das Herbstsemester 2024 ist am 30. April 2024 abgelaufen. Für das Gaststudium auf Masterstufe besteht für ukrainische Studierende mit Schutzstatus S die Möglichkeit, sich auf Gesuch hin bis am 31. Juli 2024 verspätet anzumelden.

Das Gesuch muss folgende Angaben/Dokumente enthalten:

  • CV mit genauen Angaben zu Ihrem Studium in der Ukraine
  • Nachweis über Schutzstatus S (falls bereits vorhanden), andernfalls Bestätigung über die erfolgte Antragsstellung
  • Genaue Angaben zum gewünschten Masterstudium an der Universität Basel
  • Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass oder Identitätskarte)
  • Angabe einer Telefonnummer für allfällige Rückfragen

Das entsprechende Gesuch stellen Sie über
www.unibas.ch/studseksupport


Bitte beachten Sie zudem folgende Punkte:

  1. Studienangebot
    Auch bei einem Antrag auf Zulassung zum Gaststudium ist es erforderlich, das gewünschte Studium und – bei einem Studium an der Philosophisch-Historischen Fakultät – die gewünschten Studienfächer anzugeben. Dieses muss / diese müssen einen fachlichen Bezug zu Ihren bisherigen Studien in der Ukraine aufweisen. Informationen zum Studienangebot finden Sie auf dem speziellen Informationsblatt Masterstudium: Studienangebot der Fakultäten, auf der Seite zum Studienangebot sowie auf den Websites der einzelnen Fakultäten.
     
  2. Zulassungsvoraussetzungen für das Gaststudium auf Masterstufe
    Für das spezielle Gaststudium für Studierende aus der Ukraine auf Masterstufe gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:
    - Nachweis über Schutzstatus S
    - Nachweis über die Immatrikulation in einem fachverwandten Studium auf Masterstufe an einer anerkannten ukrainischen Universität (Akkreditierungslevel III oder IV).

    Die Zulassung zum Gaststudium ist in der Regel auf drei Semester begrenzt. Gaststudierende geniessen grundsätzlich die gleichen Rechte an der Universität Basel wie reguläre Studierende (z. B. Besuch von Lehrveranstaltungen, Ablegen von Prüfungen inklusive Erwerb von Kreditpunkten, Erhalt einer UNIcard sowie einer universitären E-Mail-Adresse), können jedoch keine akademischen Abschlüsse erwerben. Die Anmeldegebühr sowie die Semestergebühren werden für die Dauer des Gaststudiums erlassen. Ein späterer Wechsel ins ordentliche Studium ist auf Antrag grundsätzlich möglich, sofern die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind (www.unibas.ch/zulassung).
    Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen (Bachelorstudien «Medizin» sowie «Sport, Bewegung und Gesundheit», Masterstudien «Human- und Zahnmedizin» sowie «Pflegewissenschaft») ist kein Gaststudium möglich.
     
  3. Erforderliche Sprachkenntnisse
    Es ist kein Nachweis über Sprachkenntnisse erforderlich. Allerdings weisen wir darauf hin, dass die Unterrichtssprachen in den Masterstudien hauptsächlich Deutsch und Englisch sind und die entsprechenden Sprachkenntnisse für ein erfolgreiches Studium vorausgesetzt werden. Es sollte in allen Sprachfertigkeiten ein Niveau von mindestens C1 gemäss dem Europäischen Referenzrahmen vorhanden sein (vgl. das Self-Assessment Grid). Es liegt in der Verantwortung der Studierenden, über die Sprachkenntnisse zu verfügen, die für das gewählte Studium erforderlich sind. Werden Prüfungen nicht bestanden, können mangelnde Sprachkenntnisse nicht geltend gemacht werden.
    Den Erwerb von Sprachkenntnissen auf den geforderten Niveaus unterstützt das Sprachenzentrum der Universität Basel.

Weiterführende Informationen

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