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Verspätete Anmeldung zum Bachelorstudium mit ausländischem Vorbildungsausweis

Die Anmeldefrist für das Frühjahrsemester 2024 ist am 30. November 2023 abgelaufen. Eine verspätete Anmeldung für Bachelorstudiengänge ohne Zulassungsbeschränkung ist auf Gesuch hin bis zum 5. Januar 2024 möglich, sofern dann fristgerecht die Online-Anmeldung mit allen erforderlichen Dokumenten eingereicht wird. Wenn die Zulassung von weiteren Bedingungen (z. B. Ergänzungsprüfung der schweizerischen Hochschulen) abhängt, ist eine verspätete Anmeldung ausgeschlossen. Für eine verspätete Anmeldung wird neben der normalen Anmeldegebühr von CHF 100.– eine zusätzliche Gebühr von CHF 150.– erhoben. Vom Eintreten auf eine verspätete Anmeldung kann kein Recht auf eine Zulassung abgeleitet werden.

Das Gesuch muss folgende Angaben enthalten:

  • Detaillierte Angaben zum Reifezeugnis des Gymnasiums (Abitur, Baccalauréat etc.), aufgrund dessen Sie die Zulassung beantragen.
  • Auflistung der in den letzten drei Schuljahren (Oberstufenjahre des Gymnasiums) besuchten Fächer
  • Genaue Angaben zum gewünschten Bachelorstudium
  • Angabe zu bisherigen Studien an Universitäten und Hochschulen
  • Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass oder Identitätskarte)
  • Kurze Begründung für die verspätete Anmeldung
  • Angabe einer Telefonnummer für allfällige Rückfragen

Das entsprechende Gesuch stellen Sie über
www.unibas.ch/studseksupport


Bitte beachten Sie zudem folgende Punkte:

  1. Studienangebot
    Sie sollten wissen, für welches Studium und – bei einem Studium an der Philosophisch-Historischen Fakultät – für welche Studienfächer Sie sich bewerben wollen. Hierzu dient das Informationsblatt Bachelorstudium: Studienangebot der Fakultäten. Informationen finden Sie auch unter Studienangebot oder auf den Websites der einzelnen Fakultäten. Bei den meisten Bachelorstudiengängen ist nur ein Beginn im Herbstsemester erlaubt. Die Unterrichtssprache in den Bachelorstudien ist hauptsächlich Deutsch.
     
  2. Zulassungsvoraussetzungen
    Der Zugang zum Bachelorstudium setzt ein anerkanntes Reifezeugnis oder einen anderen gleichwertigen Abschluss einer von der Universität Basel anerkannten Hochschule voraus.
    Konsultieren Sie bitte die Zulassungsrichtlinien der Universität Basel, damit Sie wissen, ob und unter welchen Voraussetzungen mit dem von Ihnen erworbenen Vorbildungsausweis der Zugang zum Bachelorstudium an der Universität Basel möglich ist. Beachten Sie insbesondere:
    a. Länderliste
    b. Allgemeinbildender Fächerkatalog
     
  3. Erforderliche Sprachkenntnisse
    In § 14 der Studierendenordnung vom 28. September 2011 ist festgehalten, dass die hauptsächlichen Unterrichtssprachen Deutsch und Englisch sind.

    Die entsprechenden Sprachkenntnisse für ein erfolgreiches Studium werden vorausgesetzt. Die Unterrichtssprache in den Bachelorstudien ist mehrheitlich Deutsch. Auch die schriftlichen und mündlichen Prüfungen erfolgen hier hauptsächlich in deutscher Sprache. Für ein erfolgreiches Studium sollte daher bereits zu Beginn des Studiums in allen Sprachfertigkeiten ein Niveau von mindestens C1 gemäss dem Europäischen Referenzrahmen vorhanden sein (vgl. das Self-Assessment Grid).

    Es liegt in der Verantwortung der Studierenden, über diejenigen Sprachkenntnisse zu verfügen, die für das gewählte Studium erforderlich sind. Bei Nichtbestehen von Prüfungen können mangelnde Sprachkenntnisse nicht geltend gemacht werden.

    Den Erwerb von Sprachkenntnissen auf den geforderten Niveaus unterstützt das Sprachenzentrum der Universität Basel (sprachenzentrum.unibas.ch).
Weiterführende Informationen
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