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Studium mit Kind

Studieren mit Familie

Familienfreundliche Universität

Die Universität Basel wurde durch das audit familiengerechte hochschule als familienfreundlich zertifiziert. Zudem ist sie Mitglied im Netzwerk «Familie in der Hochschule» und hat die entsprechende Charta unterzeichnet.

Ziel der Universität ist es, eine nachhaltige Entwicklung im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Studium zu erreichen. Mit den untenstehenden Angeboten und Informationen leistet sie ihren Beitrag dazu.

Für allgemeine Fragen und Anliegen steht Ihnen die Fachstelle Diversity & Inclusion zur Verfügung. Ausserdem besteht in jeder Fakultät eine Ansprechperson, bei der Sie spezifische Fragen klären können. Sie finden den entsprechenden Kontakt weiter unten auf dieser Website.

Mailingliste Familie & Universität

Möchten Sie in Sachen Familie und Universität über die aktuellsten Neuigkeiten informiert sein oder Tipps weitergeben? Tragen Sie sich in unsere Mailingliste ein!

  • Beurlaubung

    Studierende können insgesamt für höchstens zwei Semester beurlaubt werden. Aus triftigen Gründen, zu denen Schwangerschaft und Elternschaft zählen, kann man darüber hinaus weitere Semester beurlaubt werden.

    Auf den Seiten der Student Services finden Sie eine Wegleitung zur Beurlaubung.

  • Finanzierungsunterstützung und -beratung an der Universität Basel

    Die Universität Basel verfügt über eigene Fonds, um Studierende mit sehr knappen Ressourcen und tiefen Elterneinkommen unterstützen zu können.

    Bei der Berechnung der Höhe dieser Unterstützung wie auch von kantonalen Stipendien oder Darlehen wird die familiäre Situation berücksichtigt. Es lohnt sich in jedem Fall die Konditionen abzuklären.

    Weitere Informationen finden Sie bei der Sozialberatung der Universität Basel oder unter berufsberatung.ch.

  • Familienfreundliche Infrastruktur

    Finden Sie auf der Seite des Familienservice eine Übersicht über die familienfreundliche Infrastruktur der Universität Basel.

  • Private Stipendienstellen

    Neben den staatlichen Stellen, die Stipendien vergeben, existiert eine Vielzahl von privaten Stiftungen und Fonds, die Studierende und Auszubildende unterstützen, insbesondere auch jene mit Familienverpflichtungen. Unter hochschulen.bs.ch/stipendien finden Sie weitere Informationen und Unterlagen dazu, darunter auch das Basler Stipendienverzeichnis.

  • Hinweis für Stipendiat*innen

    Stipendienbezüger*innen, welche das Studium wegen Schwangerschaft oder Elternschaft unterbrechen, das heisst sich exmatrikulieren, sollen dies der Stipendienstelle frühzeitig melden, denn unberechtigt bezogene Stipendien müssen in der Regel zurückbezahlt werden. Bleiben Stipendiat*innen jedoch immatrikuliert, bleibt die Bezugsberechtigung meist bestehen.

    Informieren Sie sich in jedem Fall frühzeitig bei Ihrer Stipendienstelle über die spezifischen Bedingungen.

  • Studienzeitbeschränkung und Anerkennung von Kreditpunkten

    An der Universität Basel gelten grundsätzlich keine Studienzeitbeschränkungen.

    Gemäss der Studierendenordnung anerkennt die Universität Basel Studienleistungen, die in einem anderen Studiengang oder an einer anderen von der Universität Basel anerkannten Hochschule erworben wurden, sofern die Fähigkeiten und Kenntnisse inhaltlicher Bestandteil des beantragten Bachelor- und Masterstudiengangs der Universität Basel sind. Die Anerkennung erfolgt auf Antrag an die jeweilige Fakultät in Form der Anrechnung oder des Erlasses von Kreditpunkten. Für die Anerkennung der Kreditpunkte gilt in der Regel, dass ihr Erwerb nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.

    Wenden Sie sich an das Studiendekanat der jeweiligen Fakultät - oder im Fall von Sportwissenschaft und Pflegewissenschaft - direkt an den Fachbereich, um die genauen Regelungen abzuklären.

  • Absenzen in Lehrveranstaltungen

    An der Universität Basel besteht keine einheitliche Regelung für Abwesenheiten während Lehrveranstaltungen. Am besten informieren Sie sich direkt bei der jeweiligen Dozent*in oder beim Studiendekanat frühzeitig über die Absenzenregelung; so beispielsweise darüber, inwieweit die Krankheit eines Kindes oder eines Familienmitglieds als Abwesenheitsgrund gilt und inwiefern erforderte Studienleistungen oder Abwesenheiten ausgeglichen werden können.

  • Verschiebung von Prüfungsterminen

    In der Regel können Prüfungstermine beim Vorliegen triftiger Gründe verschoben werden. Erkundigen Sie sich frühzeitig beim betreffenden Studiendekanat bzw. den Fachbereichen Sportwissenschaften und Pflegewissenschaft nach den entsprechenden Regelungen und klären Sie die Modalitäten einer allfälligen Wiederholungsprüfung ab.

    Die Ordnungen zum Bachelor- und Masterstudium weisen darauf hin, dass in Härtefällen begründete Ausnahmen von den in der Ordnung genannten Regelungen gewährt werden können.

  • Teilzeitstudium an der Universität Basel

    Grundsätzlich besteht an der Universität Basel die Möglichkeit, Teilzeit zu studieren. Die jeweiligen Ordnungen der Bachelor- und Masterstudiengänge geben die Regelstudienzeit bei Vollzeitstudium an und weisen darauf hin, dass ein Teilzeitstudium möglich ist, sich dabei jedoch die Studiendauer entsprechend verlängern kann.

    Je nach Fach sind die praktischen Voraussetzungen zur Umsetzung eines Teilzeitstudiums jedoch verschieden. Es empfiehlt sich deshalb, sich beim betreffenden Studiendekanat bzw. bei den Fachbereichen Sportwissenschaft und Pflegewissenschaft zu erkundigen.

  • Schwanger im Labor

    Sind Sie schwanger und arbeiten gleichzeitig im Labor oder kommen mit gesundheitsgefährdenden Stoffen in Berührung?

    Die Sicherheit von Ihnen und Ihrem Kind steht an erster Stelle. Das Dokument Merkblatt und Checkliste Mutterschutz informiert über Schutzmassnahmen und bietet einen umfassenden Leitfaden zur Überprüfung des Arbeitsplatzes. Melden Sie sich bei Fragen gerne beim Koordinator Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz, er berät auch Studentinnen.

Notfallbetreuung für kranke Kinder

Ihr Kind ist krank, Sie haben aber Verpflichtungen an der Universität, die sich nicht so leicht verschieben lassen?

Falls Sie an der Universität Basel studieren oder arbeiten gibt es eine Lösung für diese Situation. In Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Roten Kreuz wird der "Hütedienst für kranke Kinder" angeboten. Sie rufen an und innerhalb von vier Stunden kümmert sich eine ausgebildete und erfahrene Betreuungsperson um Ihr Kind.

Die kostenlose Notfallbetreuung richtet sich an Studierende oder angestellte Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, die in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Solothurn und Aargau wohnen und gilt für Kinder bis 12 Jahre.

Weitere Informationen im Merkblatt Notfallbetreuung

Ansprechpersonen nach Fakultät bzw. Fachbereich

Theologische Fakultät

Studien- und Forschungsdekanat, Franziska Müller Boss franziska.mueller-boss@unibas.ch 

Juristische Fakultät

Studiendekanat, Nicole Saraceno nicole.saraceno@unibas.ch

Medizinische Fakultät

Studmed Helpdesk medizinstudium.unibas.ch

Philosophisch-Historische Fakultät

Studienadministration studadmin-philhist@unibas.ch

Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Studiendekanat, Susann Schulz susann.schulz@unibas.ch

Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Studiendekanat, Sandra Viehmeier studiendekanat-wwz@unibas.ch

Fakultät für Psychologie

Studiendekanat studiendekanat-psychologie@unibas.ch

Fachbereich Sportwissenschaft

Studienkoordination,
allgemeine Fragen studium-dsbg@unibas.ch
unterrichts-/prüfungsbezogene Fragen pk-dsbg@unibas.ch

Fachbereich Pflegewissenschaft

Studienberatung, Yuliya Senft yuliya.senft@unibas.ch

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