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Münchenstein wird neuer Standort der Universität Basel

Die Juristische und die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät zügeln auf das Dreispitz-Areal in Münchenstein, wo ein neuer Campus der Universität Basel entsteht. Das haben die Regierungen von Basel-Stadt und Baselland heute an einer Medienkonferenz bekanntgegeben. (Bild: Universität Basel)
Die Juristische und die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät zügeln auf das Dreispitz-Areal in Münchenstein, wo ein neuer Campus der Universität Basel entsteht. Das haben die Regierungen von Basel-Stadt und Baselland heute an einer Medienkonferenz bekanntgegeben. (Bild: Universität Basel)

Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt wollen die Universität Basel mit einem Standort auf dem Dreispitz in Münchenstein im Kanton Basel-Landschaft definitiv verankern. Der neue, bedeutsame Universitätsstandort soll die Identifikation der beiden Kantone mit der Universität weiter erhöhen und somit die bikantonale Trägerschaft zusätzlich stärken.

18. Oktober 2018

Die Juristische und die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät zügeln auf das Dreispitz-Areal in Münchenstein, wo ein neuer Campus der Universität Basel entsteht. Das haben die Regierungen von Basel-Stadt und Baselland heute an einer Medienkonferenz bekanntgegeben. (Bild: Universität Basel)
Die Juristische und die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät zügeln auf das Dreispitz-Areal in Münchenstein, wo ein neuer Campus der Universität Basel entsteht. Das haben die Regierungen von Basel-Stadt und Baselland heute an einer Medienkonferenz bekanntgegeben. (Bild: Universität Basel)

Beide Regierungen wollen die Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Basel langfristig auf dem Dreispitz in Münchenstein domizilieren. Hier besteht ein erhebliches Entwicklungspotenzial, von dem sowohl die Universität wie auch die gemeinsame Wissens- und Wirtschaftsregion Basel profitieren werden.

Mit einem Neubau für die Universität wird der sich in unmittelbarer Nähe befindliche Campus der Künste der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) eine attraktive Erweiterung erfahren. Die Nachbarschaft teilen werden die beiden Fakultäten auch mit der Hochschule für Wirtschaft der FHNW, die ebenfalls vom Bahnhof weg in einen Neubau auf dem Dreispitz ziehen wird. Damit entsteht auf dem Dreispitz einen attraktiver Cluster im Bereich Hochschulen.

Universität begrüsst den Baselbieter Unistandort

«Wir begrüssen es, dass der Trägerkanton Basellandschaft nun einen vollwertigen Universitätsstandort erhält», betont Dr. Ulrich Vischer, Präsident des Universitätsrats. «Aus einer übergeordneten Perspektive», so Ulrich Vischer, «ist dieser Standortentscheid nachvollziehbar». Mit der Aufhebung des provisorischen Standorts Bahnhof und dem Entscheid zugunsten des Standorts Dreispitz/Münchenstein erhält die Universität Basel neben dem Campus Petersplatz, dem Campus Schällenmätteli und dem Campus Rosental einen vierten vollwertigen Campus.

«Die anstehenden Bauvorhaben stellen die Universität Basel vor neue Herausforderungen», betont Rektorin Prof. Dr. Andrea Schenker-Wicki. Ziel der universitären Campus-Strategie sei es, die Angebote in Lehre und Forschung möglichst in wenige Cluster zu bündeln. Bezüglich der Akzeptanz des regierungsrätlichen Entscheids stellt Rektorin Andrea Schenker-Wicki fest, «dass die betroffenen Fakultäten den Standortentscheid für den Campus Dreispitz sehr positiv aufgenommen haben».

Die von der Universität Basel im Auftrag der Regierungen erstellte Wirtschaftlichkeitsanalyse kam zum Schluss, dass der Verbleib am Standort Bahnhof Basel die wirtschaftlichste Lösung wäre. Bei den evaluierten Standorten im Kanton Basellandschaft schnitt aus betrieblicher Sicht der Standort Allschwil (Bachgraben) am besten ab, wo bereits das Departement Biomedical Engineering angesiedelt ist und in einigen Jahren das Swiss TPH ein neues Gebäude beziehen wird.

Für den Campus Dreispitz hingegen spricht die bereits bestehende, sehr gute Anbindung an den Öffentlichen Verkehr sowie die dort geplanten oder bereits angesiedelten Einheiten der FHNW. Gut zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des Staatsvertrags zur gemeinsamen Trägerschaft beginnt nun mit der Verankerung eines bedeutsamen Standorts der Universität im Kanton Basel-Landschaft ein neues Kapitel der Geschichte der Partnerschaft und der Universität.

Einigung über neues Finanzierungsmodell

Beide Regierungen haben sich ausserdem über das zukünftige Finanzierungsmodell geeinigt. Das Restdefizit der Universität soll künftig von den beiden Trägerkantonen gemäss ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung eines von Basel-Stadt entrichteten Standortvorteils getragen werden. Als Indikator für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für das neue, dynamische Finanzierungsmodell wird der standardisierte Steuerertrag herangezogen. Dieser Indikator ist transparent, nachvollziehbar und wird jährlich vom Bund zur Verfügung gestellt. Das neue Finanzierungsmodell soll erstmalig für das Globalbudget 2022–2025 zur Anwendung gelangen.

Neudefinierte Steuerung des Immobilienwesens

Im Handlungsfeld Immobilien soll prioritär die Governance neu geregelt werden. Konsens besteht darin, dass ein übergeordnetes strategisches Steuerungsgremium etabliert werden soll. Daneben wird auch die Nutzungsplanung der Universität einer Überarbeitung unterzogen, um zusätzliche Klarheit über die Folgekosten zu erhalten. Die bisher verfolgte Immobilienstrategie wird wegen Verzögerungen bei den laufenden Grossprojekten revidiert. Damit kann eine Entlastung der jährlichen Investitionstranchen erreicht werden.

Überprüfung der Universitätsstrategie

Im Frühjahr 2018 wurde parallel der vom Universitätsrat verantwortete Strategieprozess 2030 gestartet. Er erfolgt in enger Abstimmung mit dem Rektorat und den verschiedenen Fakultäten. Inhaltlich geht es um die langfristige Positionierung und Entwicklungsplanung der Universität bis zum Jahr 2030. Beide Regierungen hatten sich im Vorfeld darauf verständigt, an einer Volluniversität mit klarer Fokussierung auf die Life Sciences festzuhalten.

Zeitplan

Sobald die Erkenntnisse zu den identifizierten Handlungsfeldern bereinigt sind, wird eine Überarbeitung des bestehenden Staatsvertrags zur gemeinsamen Trägerschaft und der Vereinbarung zum Immobilienwesen notwendig. Gemäss Zeitplan soll bis Ende 2019 Klarheit über die neuen rechtlichen Grundlagen herrschen. Auf dieser veränderten Basis und mit den Erkenntnissen des im Frühjahr 2018 angestossenen Strategieprozesses 2030 können dann die Verhandlungen zum neuen Leistungsauftrag 2022–2025 stattfinden.

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