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Fahrkostenrückerstattung

Alle Eucor Universitäten sind innerhalb von weniger als zwei Stunden mit dem Zug zu erreichen. (Bild: Sandra Meyndt © Universität Freiburg)

Hier erfahrt ihr, wie ihr euch die Fahrtkosten im Rahmen einer Eucor-Mobilität erstatten lassen könnt.

Fahrtkostenrückerstattung leichtgemacht

Um eure Fahrtkosten rückerstatten zu lassen, könnt ihr einfach innerhalb von drei Monaten nach Ende der belegten Lehrveranstaltungen

  1. diese Umfrage ausfüllen
  2. sowie die folgenden Dokumente per Mail bei info.eucor@unibas.ch einreichen:
  • Zugtickets,
  • Kopie des Studierendenausweises oder der Immatrikulationsbestätigung,
  • Beleg, dass die Veranstaltung(en) an Eucor-Partneruniversitäten besucht wurden (z. B. ein Transcript of Records).

Maximalbeträge für die Fahrtkostenrückerstattung

Pro Semester erstattet das Eucor-Team Fahrtkosten bis zu den folgenden Höchstbeträgen:

  • CHF 200 jeweils für Freiburg und Mulhouse,
  • CHF 500 jeweils für Karlsruhe und Strassburg.

Nur Kosten für ÖV sind erstattungsfähig, nicht für PKW.

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