Fahrkostenrückerstattung

Hier erfahrt ihr, wie ihr euch die Fahrtkosten im Rahmen einer Eucor-Mobilität erstatten lassen könnt.
Fahrtkostenrückerstattung leichtgemacht
Um eure Fahrtkosten rückerstatten zu lassen, könnt ihr einfach innerhalb von drei Monaten nach Ende der belegten Lehrveranstaltungen
- diese Umfrage ausfüllen
- sowie die folgenden Dokumente per Mail bei info.eucor@unibas.ch einreichen:
- Zugtickets,
- Kopie des Studierendenausweises oder der Immatrikulationsbestätigung,
- Beleg, dass die Veranstaltung(en) an Eucor-Partneruniversitäten besucht wurden (z. B. ein Transcript of Records).
Maximalbeträge für die Fahrtkostenrückerstattung
Pro Semester erstattet das Eucor-Team Fahrtkosten bis zu den folgenden Höchstbeträgen:
- CHF 200 jeweils für Freiburg und Mulhouse,
- CHF 500 jeweils für Karlsruhe und Strassburg.
Nur Kosten für ÖV sind erstattungsfähig, nicht für PKW.