Die Frage, ob Erkenntnisse, die den Strafbehörden faktisch vorliegen, in einem Strafverfahren zu Beweiszwecken verwendet werden dürfen oder nicht, spielt im Strafprozess eine zentrale Rolle.
Die Diskussion um die Verwertungsverbote hat sich in der jüngeren Vergangenheit vor allem auf die Zulässigkeit der Verwertung von Videoaufzeichnungen konzentriert, die entweder von Privaten oder aber von der Polizei zu präventiven Zwecken oder auch von anderen, dem staatlichen Bereich zuzurechnenden Stellen erstellt worden sind.
Bei den Videoaufzeichnungen Privater, für die ein grundsätzlich allseits akzeptiertes Prüfschema besteht, hat sich in der jüngeren Rechtsprechung die Einstufung als datenschutzrechtlich gesehen legal oder illegal als zentral erwiesen. Auf der Tagung sollen durch einen datenschutzrechtlichen Experten die insoweit relevanten Grenzziehungen erläutert werden.
Bei den Videoaufzeichnungen, die von staatlichen Stellen erstellt werden, wird demgegenüber immer noch darüber gestritten, unter welchen Voraussetzungen diese in einem Strafverfahren verwertet werden dürfen. Die sich diametral gegenüberstehenden Meinungen sollen durch zwei Personen aus dem Bereich der Strafverteidigung und der Strafbehörden vertreten und dann im Rahmen einer Diskussion hinterfragt werden.
Ein zweiter hochaktueller Bereich betrifft die Verwertung von Erkenntnissen, die von den Strafbehörden durch Zugriffe erlangt werden, die als präventiv-polizeilich erscheinen (sog. «legendierte» Kontrollen) oder die aus geheimen Überwachungsmassnahmen stammen, die im Ausland von ausländischen Stellen geheim durchgeführt worden sind («Encrochat», «SkyECC», «Anom»).
Während die Problematik der «legendierten Kontrollen» hierzulande noch weitgehend undiskutiert ist, ist im Hinblick auf die im Ausland durchgeführten heimlichen Überwachungsmassnahmen eine Diskussion bereits angelaufen. Es fehlt aber auch hier an höchstrichterlichen Entscheiden, welche in den kontrovers beurteilten Fragen Stellung nehmen. Die Referate sollen die Problemstellungen aufbereiten und die Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.
Anmeldung
«Recht aktuell» – die Weiterbildungsreihe der Juristischen Fakultät Basel - Die Tagung «Wahrheitsfindung um jeden Preis? Aktuelle Herausforderungen bei den Beweisverwertungsverboten» ist eine Weiterbildungsveranstaltung der Juristischen Fakultät, die unter dem Titel «Recht aktuell» stattfindet.
Die Juristische Fakultät Basel will sich mit diesen Veranstaltungen an eine breitere Öffentlichkeit – vor allem an Praktikerinnen und Praktiker – wenden und auf diesem Weg einerseits zur Weiterbildung im Recht beitragen und andererseits Kontakte zur Praxis pflegen