Sachverständigengutachten präjudizieren das Ergebnis der Tatsachenfeststellung oft so stark, dass sie das Ergebnis der gerichtlichen Überzeugungsbildung praktisch gesehen weitgehend vorwegnehmen. Ist Spezialwissen erforderlich, verschiebt sich die Auseinandersetzung im Strafverfahren: Zentral ist nicht mehr nur was festgestellt wird, sondern auch wie Erkenntnisse entstehen, d.h. welche Daten, Methoden und Annahmen zugrunde gelegt werden und wie die hieraus abgeleiteten Schlussfolgerungen belastbar sind.
Die Frage, was Sachverständige an Erkenntnissen gewinnen, und den Strafjuristen vermitteln können, stellt sich immer wieder neu. In den ersten beiden Referaten werden aktuelle Entwicklungen in zwei besonders praxisrelevanten Feldern vorgestellt: Neues aus der Rechtsmedizin sowie Neues aus der Unfallanalyse und der naturwissenschaftlichen Forensik. Beide Bereiche zeigen exemplarisch, wie stark Ergebnisqualität von Datengrundlagen, Untersuchungsdesign und Dokumentation abhängt. Deutlich wird dabei auch die Herausforderung, die gewonnenen Erkenntnisse für (Straf-)Juristen nachvollziehbar zu machen. Diese Herausforderung verschärft sich durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz. KI macht es möglich, grosse Datenmengen auszuwerten, Muster zu erkennen und Hypothesen zu generieren. Zugleich nimmt aber auch die Intransparenz zu: Welche Trainingsdaten und Vorverarbeitungsschritte wurden verwendet? Welche Fehlerraten und Verzerrungsrisiken sind bekannt? Wie robust sind diese? Ergebnisse gegenüber alternativen Parametern – und wo beginnt der Bereich der „Black Box“? Kann die KI menschliche Sachverständige nicht nur unterstützen, sondern vielleicht sogar ersetzen? Hebt KI den Sachverständigenbeweis auf ein neues Level oder muss man befürchten, dass der Einsatz von KI zu Beweisen führt, die für die Verfahrensbeteiligten – und auch die Strafgerichte – nicht mehr überprüfbar sind? Und wenn ja: welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
Aus rechtsstaatlicher Warte betrachtet muss die Kernfrage lauten: Wie können Parteien (und das Gericht) den Erkenntnisprozess nachvollziehen, überprüfen und im Streitfall substanziell in Frage stellen? Im Hinblick auf die Qualitätskontrolle stellt sich aber auch die Frage, ob KI hier nur ein Problem ist oder vielleicht sogar helfen kann, Gutachten auf Konsistenz, Plausibilität und Begründungsdichte zu prüfen. Was können in diesem Zusammenhang z.B. Large Language Models leisten, wo liegen ihre Möglichkeiten und Grenzen? Schliesslich muss gefragt bzw. geklärt werden, wie man Qualitätskontrolle organisatorisch und prozessual umsetzen kann – als gemeinsame Aufgabe von Sachverständigen, Strafverfolgung, Verteidigung und Gericht. Das Ziel muss dabei sein, technologische Innovation aufzunehmen, ohne Transparenz, Überprüfbarkeit und faire prozessuale Auseinandersetzung zu gefährden.
- Tagungsleitung: Prof. Dr. iur. Christopher Geth, Prof. Dr. iur. Sabine Gless, Prof. Dr. iur. Wolfgang Wohlers
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Kontakt: Koordinationsstelle «Recht aktuell», Martine Conus und Marianne Tschudin, Tel. Nr. +41 61 207 25 19, E-Mail: Recht-aktuell-ius@unibas.ch
Die Tagung «Gutachten im Strafprozess» ist eine Weiterbildungsveranstaltung der Juristischen Fakultät, die unter dem Titel «Recht aktuell» stattfindet. Die Juristische Fakultät Basel will sich mit diesen Veranstaltungen an eine breitere Öffentlichkeit – vor allem an Praktikerinnen und Praktiker – wenden und auf diesem Weg einerseits zur Weiterbildung im Recht beitragen und andererseits Kontakte zur Praxis pflegen.
Organizer:
Universität Basel, Juristische Fakultät
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