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Antrag auf Beurlaubung für Studierende im Bachelor- und Masterstudium

Studierende im Bachelor- und Masterstudium, die keine Leistungen der universitären Lehre und Forschung beanspruchen und keine Kreditpunkte erwerben, können insgesamt für höchstens zwei Semester beurlaubt werden. Die Beurlaubung ist mit der Rückmeldung zu beantragen.

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