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Verspätete Anmeldung zum Bachelorstudium mit schweizerischem Vorbildungsausweis

Die Anmeldefrist für das Herbstsemester 2024 ist am 30. April 2024 abgelaufen. Eine verspätete Anmeldung für Bachelorstudiengänge ohne Zulassungsbeschränkung ist auf Gesuch hin bis zum 31. Juli 2024 möglich, sofern fristgerecht ein entsprechendes Gesuch mit den erforderlichen Dokumenten/Angaben eingereicht wird. Ist die erforderliche Dokumentation nicht vollständig oder bedarf sie einer vertieften Prüfung und Abklärung, wird das Gesuch auf verspätete Anmeldung abgelehnt. In diesem Fall steht es den Bewerbenden frei, sich im Rahmen der ordentlichen Anmeldefristen für ein Folgesemester anzumelden. Wird das Gesuch genehmigt, ist anschliessend innerhalb der mitgeteilten Frist die Online-Anmeldung mit allen erforderlichen Dokumenten vorzunehmen. Für eine verspätete Anmeldung wird eine zusätzliche Gebühr von CHF 150.- erhoben. Weder besteht Anspruch auf Bearbeitung einer verspäteten Anmeldung noch kann aus einer solchen ein Recht auf eine Zulassung abgeleitet werden.

Das Gesuch muss folgende Angaben enthalten:

  • Angaben zum Maturitätszeugnis oder zum Ausweis, aufgrund dessen die Zulassung beantragt wird
  • Genaue Angaben zum gewünschten Bachelorstudium
  • Angaben zu bisherigen Studien an Universitäten und Hochschulen
  • Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass oder Identitätskarte)
  • Kurze Begründung für die verspätete Anmeldung

Das entsprechende Gesuch stellen Sie über
www.unibas.ch/studseksupport


Weiterführende Informationen
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