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Diskriminierung

  • Wie äussert sich Diskriminierung?

    • Verbale oder schriftliche Äusserungen sowie Handlungen mit herabwürdigendem Inhalt
      wie rassistische Witze, Spott über die sexuelle Orientierung von Universitätsangehörigen, sexistische Darstellung von Personen in Präsentationen oder Videomaterial etc.
       
    • Ungleichbehandlung
      wie Benachteiligungen im Kontext von Schwangerschaft, körperlicher Einschränkungen, Aufgabenzuteilung oder bei der Bewertung von Prüfungsergebnissen basierend auf Stereotypen (z.B. «Frauen können besser zuhören.», «Männer sind technisch versierter.») etc.
       
    • Unfaire Arbeitsbedingungen
      wie ungerechtfertigte Verweigerung von gleichem Lohn oder Beförderungen, Einschränkungen beim Beschäftigungsgrad oder bei den Arbeitszeitregelungen etc.
  • Was kann ich als betroffene Person tun?

    Sie haben das Recht, sich zu wehren.

    • Reagieren Sie möglichst rasch und bestimmt
      Nehmen Sie diskriminierende Umstände nicht einfach hin: Sie haben immer das Recht, sich Ungleichbehandlungen zu widersetzen.
       
    • Halten Sie Vorkommnisse schriftlich fest
      Notieren Sie, was, wann, im Beisein von wem und unter welchen Umständen geschehen ist.
       
    • Holen Sie Hilfe
      Wenden Sie sich an die Koordinationsstelle Persönliche Integrität der Universität Basel. Hier wird Ihr Anliegen vertraulich behandelt und Sie erhalten Unterstützung für das weitere Vorgehen.
  • Was kann ich als beobachtende Person tun?

    Alle Angehörigen der Universität Basel sind aufgefordert, sich aktiv gegen diskriminierendes Verhalten zu engagieren.

    • Unterstützen Sie Betroffene
      Zeigen Sie Betroffenen gegenüber Solidarität. Es erfordert Mut, sich gegen subtile oder offensichtliche Herabwürdigungen zu wehren. Sprechen Sie sich, wenn immer möglich, mit den Betroffenen ab. Es gibt nicht ‹ein› richtiges Verhalten in solchen Situationen. In unseren «Bystander-Trainings» können Sie verschiedene Verhaltensweisen üben.
       
    • Bringen Sie das Thema zur Sprache
      Machen Sie die Zusammenarbeitskultur zum Thema einer Team-​ und Abteilungssitzung oder sprechen Sie die Dozierenden auf eine diskriminierende Studienkultur einer Lehrveranstaltung an.
       
    • Organisieren Sie Hilfe
      Raten Sie betroffenen Personen, sich an die Koordinationsstelle Persönliche Integrität der Universität Basel zu wenden. Vertraulich erhalten hier Betroffene Unterstützung und werden bei weiteren Schritten und Gesprächen begleitet.
  • Was kann ich als dozierende oder vorgesetzte Person tun?

    Die Arbeitgebenden und Vorgesetzte haben die Verpflichtung, für ein diskriminierungsfreies Arbeits-​ und Studienumfeld zu sorgen.

    Was können Sie konkret tun?

    • Seien Sie ein Vorbild
      Behandeln Sie alle Ihre Mitarbeitenden und Studierenden fair und begünstigen Sie niemanden.
       
    • Stellen Sie klar, dass Sie Diskriminierung nicht tolerieren
      Thematisieren Sie das Klima in einer Team-​ und Abteilungssitzung, bzw. sorgen Sie für einen offenen und respektvollem Umgang in Ihren Lehrveranstaltungen.
       
    • Verweisen Sie auf Anlaufstellen
      Laut Reglement sind Sie angehalten Ihre Mitarbeitenden auf die Koordinationsstelle Persönliche Integrität aufmerksam zu machen.
       
    • Schauen Sie nicht weg
      Setzen Sie sich für Ihre Mitarbeitenden und Studierenden ein. Suchen Sie im Verdachtsfall das persönliche Gespräch mit den Betroffenen.
       
    • Holen Sie sich Unterstützung
      Wenden Sie sich bei Bedarf an die Koordinationsstelle für persönliche Integrität oder für ein Führungscoaching an das Team der Personal- und Organisationsentwicklung (POE).
  • Was kann ich tun, wenn ich beschuldigt werde?

    • Zuhören
      Hören Sie der anschuldigenden Person gut zu und versuchen Sie, sich in diese hineinzuversetzen. Fallen Sie nicht direkt in eine Abwehrhaltung.
       
    • Reflektieren Sie Ihr Verhalten
      Würden Sie eine Ihnen nahestehende Person (bspw. Schwester, Freund*in) gleich behandeln? Wie käme Ihr Verhalten dort an? Sprechen Sie mit einer Vertrauensperson über den Vorfall.
       
    • Sprechen Sie mit der anschuldigenden Person
      Offene Gespräche können viel bewirken. Es empfiehlt sich, ein solches Gespräch an einem öffentlichen Ort, wie bspw. einer Cafeteria, abzuhalten. Als Alternative können Sie der betroffenen Person ein moderiertes Konfliktgespräch mit einer Person aus der Abteilung POE vorschlagen.
       
    • Rechte des Opfers
      Akzeptieren Sie, dass das Opfer das Recht hat, sich zu wehren. Setzen Sie die Person nicht unter Druck.

Sie benötigen Beratung und Unterstützung?
Kontaktieren Sie Dr. Cora Wagner, Koordinatorin Personal Integrity.

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