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Immatrikulation

STUDIUM Immatrikulation gr

Die Immatrikulation – die eigentliche Aufnahme als Studentin oder Student beziehungsweise als Doktorandin oder Doktorand an der Universität – schliesst den Anmelde- und Zulassungsprozess ab.

Die Immatrikulation ist nur möglich, wenn für das entsprechende Semester eine fristgerechte Anmeldung erfolgt ist und ein schriftlicher Zulassungsentscheid vorliegt. Die Immatrikulation findet nur einmal zu Beginn des Studiums statt und behält ihre Gültigkeit bis zur Exmatrikulation.

Zusammen mit dem Zulassungsentscheid wird über das Verfahren der Immatrikulation informiert. Studierende mit schweizerischer Vorbildung müssen in der Regel nicht persönlich zur Immatrikulation erscheinen. Bewerberinnen und Bewerber, die sich persönlich am Schalter des Studiensekretariats immatrikulieren müssen, werden in der Zulassungsverfügung darauf hingewiesen und erhalten ein entsprechendes Informationsblatt mit genauen Angaben über Ort, Zeit, erforderliche Unterlagen etc.

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